Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die vollständige Schließung von Fitnessstudios im Zuge des teilweisen Corona-Lockdowns gekippt.
Die vollständige Schließung verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, entschied das Gericht. Die entsprechende Regelung in der bayerischen Landesverordnung sei außer Vollzug gesetzt. Der Senat geht davon aus, dass Inhaber von Fitnessstudios mit der vollständigen Schließung benachteiligt werden, ohne dass dies sachlich gerechtfertigt sei. Die vollständige Schließung sei nicht verhältnismäßig, weil Individualsport nach der Verordnung zulässig bleiben solle. Dies müsse auch für Fitnessstudios gelten.
Den Antrag des Betreibers auf Außervollzugsetzung auch der restlichen Beschränkungen des Individualsports lehnte das Gericht aber ab. Das derzeitige Infektionsgeschehen rechtfertige die Beschränkungen, auch wenn die wirtschaftliche Betätigung der Sportbetriebe stark beschränkt werde, entschieden die Münchner Richter.
Auch Eilantrag gegen Schließung in Hamburg erfolgreich
Gegen die seit dem 2. November in ganz Deutschland geltenden Beschränkungen gibt es eine Vielzahl von Klagen. Mehrere Gerichte bestätigten bisher die aktuellen Landesverordnungen, so die Oberverwaltungsgerichte in Niedersachsen und im Saarland. Vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg scheiterten zuletzt mehrere Sonnen- und Fitnessstudios mit Eilanträgen gegen die Corona-Eindämmungsverordnung. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies den Eilantrag einer Fitnessstudio-Kette ebenfalls zurück und bestätigte in einer ersten Entscheidung bereits vergangene Woche die neue Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen. Die hatte angeführt, ihre Hygiene- und Rückverfolgungskonzepte verhinderten eine unkontrollierte Infektionsausbreitung.
In Hamburg indes hatte das Verwaltungsgericht in erster Instanz einem Eilantrag gegen die Schließung mehrerer Fitnessstudios zuletzt stattgegeben. Hier steht die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts aber noch aus. Die Hamburger Richter hatten ihren Beschluss mit einer generellen Kritik an der Gesetzeslage verbunden.
Quelle: Deutschlandfunk vom 13.11.2020
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