Maskenwahnsinn, Willkür und Glaubhaftmachungen gesundheitlicher Gründe auf der Schüler-Demo in Memmingen (Bayern) am 13.11.20

Coronavirus: Schilder & Piktogramme Schutzmaßnahmen | SETON

Rechtsanwalt Markus Haintz von Querdenken berichtet von der Schüler-Demo in Memmingen:

Ich bin heute spontan nach Memmingen gefahren und habe die Schüler vor Ort unterstützt. Es gab eine Auftaktkundgebung mit anschließenden Demo-Zug durch die Stadt. Die Versammlungsbehörde hat eine allgemeine Maskenpflicht mit der Begründung angeordnet, dass aufgrund unseres großen Mobilisierungspotenzials damit zu rechnen sei, dass mehr als 150 Teilnehmer kommen würden. Es waren etwa 150 Teilnehmer dar, mit riesigen Abständen, was ich angeregt habe. Ich habe daraufhin die Versammlungsbehörde vor Ort gefragt, ob auf die Maskenpflicht verzichtet wird, dass ich die Begründung ja offenbar nicht bewahrheitet hat. Dies wurde innerhalb von 1 Minute abgelehnt. Wie wir sehen geht es den Behörden nur um die Maskenpflicht, um die Störung von Versammlungen, und nicht um irgendwelchen Infektionsschutz oder die eigene Argumentation.

Ich habe daraufhin angeregt beim nachfolgenden Demo-Zug die Abstände so groß wie möglich zu halten, bis wir von der Polizei dazu aufgefordert werden, die Abstände im Sinne der öffentlichen Sicherheit und Ordnung kleiner zu machen.

Auf der Kundgebungsfläche gab es dann Kontrollen bei allen Teilnehmern die keine Maske hatten. Natürlich waren zu diesem Zeitpunkt Abstände übererfüllt. Natürlich wurden seitens der Polizei die Abstände bei den Kontrollen nicht eingehalten.

Ich habe mir dann mal den demokratischen Spaß erlaubt, die Bürger in Uniform darauf hinzuweisen, dass eine Glaubhaftmachung nicht nur durch Attest erfolgen kann. Nach einigen Diskussionen wurden diverse mündliche und schriftliche Glaubhaftmachungen durch eidesstattliche Versicherungen seitens der Polizei akzeptiert, auch Zeugenaussagen. Zuvor ausgesprochene Platzverweise wurden zurückgenommen.

Die Gespräche mit der Polizei waren dabei höflich und freundlich, von einem Beamten wurde ich auch gefragt, wie ich die ganze Arbeit auf den Demos durchstehe, er war also offenbar bestens über meine und unsere Aktivitäten informiert und hat diese wohlwollend zur Kenntnis genommen.

Nun zurück zur Versammlungsbehörde:

Da es den Behörden offenbar hauptsächlich um die Maskenpflicht geht, schlage ich für alle die davon genug haben vor, meldet Autodemos an, meldet kleine Demos an mit wenigen Teilnehmern, meldet viele Demos an vielen verschiedenen Orten an. Gerade Demos per Auto sind äußerst hygienisch, beschäftigten Polizei und Behörden nachhaltig und dauerhaft, und darum geht es beim Versammlungsrecht, auffallen und aus den Steinen die man uns in den Weg legt etwas schönes zu bauen.

Eine weitere Möglichkeit die Infektionsschutz Argumentation anzugreifen ist selbst dafür Sorge zu tragen, dass sich niemand auf mehr als 1,5 m an einen annähern kann, siehe unten. Ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitenverfahren wird bestimmt spannend.

Corona Hygienekonzept „It is through joy that we resist“
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Markus Haintz
Rechtsanwalt
https://t.me/Haintz

Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 14.11.2020

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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
3 Jahre zuvor

Kluge Argumente kommen ja hier vor. Aber, Er lässt sich auf eine Anerkennung der nichtexistierenden „Macht“ ein. Es wird keine angenommen Klagen geben, der § 154a lauert immer und überall!