Gericht lehnt Eilantrag gegen Auflagen für Maskengegner-Demo ab

Foto: Querdenken Demo am 29.08.2020 in Berlin

Regensburg: Das Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag gegen die Auflagen für eine geplante Demonstration von Corona-Maskengegnern abgelehnt. Der Antrag sei unzulässig, teilte das Gericht mit, weil formale Regeln nicht eingehalten wurden.

Die für heute Vormittag in Regensburg geplante Demo der Initiative „Querdenken“ wendet sich gegen die Corona-Maßnahmen. Die Behörden hatten die Zahl der Teilnehmer auf 1000 Menschen beschränkt. Außerdem müssen die Demonstranten Masken tragen und einen Mindestabstand von eineinhalb Metern einhalten. Die Veranstalter der Kundgebung hatten doppelt soviele Teilnehmer anmelden wollen und gegen die Auflagen einen Eilantrag gestellt.

Vor einer Woche war eine Querdenken-Kundgebung von mehr als 20.000 Menschen in Leipzig aus dem Ruder gelaufen.

Quelle: Bayern 2 Nachrichten vom 14.11.2020 06:00 Uhr

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