Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Geplantes Infektionsschutzgesetz ist neues Ermächtigungsgesetz – Die Diktatur wird betoniert

(ADN) Am 25.07.2012 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das Bundeswahlgesetz vom 07.05.1956 verfassungswidrig ist. Es wurde dem Bundestag seitens des Gerichtes keine Heilungsmöglichkeit eingeräumt, weil es bereits mehrmals vorher eine  Feststellung der Nichtigkeit gegeben hatte. Da die Abgeordneten dies jedesmal ignorierten und wiederum verfassungswidrig heilten war dann am 25.07.2012 Schluss. Es wurde keine Möglichkeit der Heilung eingeräumt.

Zum Urteil 

Zur Urteilsverkündung

Nach den Bestimmungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetz § 31 ist die Entscheidung rechtlich bindend.

Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (Bundesverfassungsgerichtsgesetz – BVerfGG)
§ 31 (1)

Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.

(2) In den Fällen des § 13 Nr. 6, 6a, 11, 12 und 14 hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Gesetzeskraft.

Das gilt auch in den Fällen des § 13 Nr. 8a, wenn das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz als mit dem Grundgesetz vereinbar oder unvereinbar oder für nichtig erklärt. Soweit ein Gesetz als mit dem Grundgesetz oder sonstigem Bundesrecht vereinbar oder unvereinbar oder für nichtig erklärt wird, ist die Entscheidungsformel durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen. Entsprechendes gilt für die Entscheidungsformel in den Fällen des § 13 Nr. 12 und 14.

Ab diesem Zeitpunkt begann die Diktatur in Deutschland! Ein verfassungswidriger Bundestag kann nur rechtsungültige Gesetze machen. Alle Gesetze die ab dem 07.05.1956 erstellt oder verändert worden sind, sind somit rechtswidrig zustande gekommen und damit ungültig.

Aber alle Parteien und ihre Abgeordneten machten einfach weiter, als ob nichts geschehen wäre. Man tat so als ob alles ganz normal wäre. Die Hofberichterstatter von der Mainstreampresse gingen nach den Meldungen über das Urteil weitestgehend nicht mehr darauf ein.

Die Bundestagsabgeordneten besaßen sogar noch die Dreistigkeit das verfassungswidrige Gesetz am 28.10.2020 es weiter zu verändern.

 

Nun kam Corona! Und nunmehr verfestigt man die Diktatur weiter. Am 18.11.2020 soll das neue Infektionsschutzgesetz vom rechtswidrig zusammengesetzten, verfassungswidrigen Bundestag beschlossen werden.

Zusammenfassung des neuen Gesetzes:

Deshalb ist das neue Infektionsschutzgesetz so schlimm:

1. Es ist eine Impfpflicht vorgesehen: Wer aus einem Risikogebiet wieder nach Deutschland zurückkehrt, muss verpflichtend einen Impfpass vorlegen, oder eine Zwangsuntersuchung vornehmen lassen. (§36 Abs. 10 Nr. 1b)

2. Sämtliche öffentliche Verkehrsmittel (Bus, Zug, Flugzeug, Schiff) sowie Flughäfen, Bahnhöfe etc. sind angehalten, Krankheits“verdächtige“ und Ansteckungs“verdächtige“ sofort dem Gesundheitsamt zu melden. (§36 Abs. 10 Nr. 2 d und f)

3. Wer sich in einem ausländischen Risikogebiet aufgehalten hat, muss bei der Wiedereinreise nach Deutschland in eine digitale Datenbank eintragen, wo er sich 10 Tage vor und nach dem Grenzübertritt überall aufgehalten hat. (§36 Abs. 8)

4. Die Bundeswehr wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Corona-Schutzmaßnahmen eingehalten werden (§54a)

5. Das RKI wird beauftragt, die Bürger virologisch und gesundheitlich zu überwachen. (Sie nennen es „Surveillance“, das ist nur das schickere englische Wort für Überwachung.) Der Name ist zwar anonymisiert, aber anhand der anderen verpflichtend zu übermittelnden Daten können Algoritmen locker die Identität feststellen. (§13 Abs. 3-5)

6. An gleich mehreren Stellen geben unsere demokratisch gewählten Repräsentanten die Macht an das Bundesgesundheitsministerium: „Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates festzulegen…“

7. Der völlig nichtssagende Wert von „50 Fällen auf 100.000“ wird hier zementiert, und es werden eine ganze Reihe von Maßnahmen aufgelistet, die dann (bereits zu dessen „Verhinderung“!) eintreten sollen: Schließung von Gastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen und Gemeinschaftszentren, Alkoholverbot, Verbot von Versammlungen und Veranstaltungen, und natürlich Masken- und Abstandspflicht. (§28a Abs. 1 und 2)

8. Das Gesetz sagt unumwunden, dass die Grundrechte dauerhaft eingeschränkt werden sollen: „Durch Artikel 1 Nummer 16 und 17 werden die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.“ (§7)

Man perfektioniert die Diktatur, schafft wesentliche Grundrechte „vorübergehend“ ab und baut die Kontrolle über die Bürger aus.

Die Frage wird nun sein, wie lange sich die Menschen in Deutschland dies noch gefallen lassen.

Quelle: Nachrichtenagentur ADN vom 16.11.2020

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Anmerkung der Redaktion staseve: Wir haben diesen Artikel wegen der Wichtigkeit und Information ohne Werbung belassen.

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