Der Denunziant teilt mit: Corona-skeptischer Richter sollen Demo durchgewinkt haben

Blick über die Demo am Samstag in Leipzig (Foto:ScreenshotYoutube)
 

Das  Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen genehmigte die, medial und politisch instrumentalisierte „Querdenker-Demo“ in Leipzig am 9. November. Um die Kritik an den Corona-Maßnahmen der Merkel-Regierung zum Verstummen zu bringen, wir nun die Frage laut ob „Corona-skeptische“ Richter für die Genehmigung verantwortlichen waren. 

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen erlaubte den 9. November eine, bislang noch durch das Grundgesetz verbriefte Demonstration, angemeldet durch das  Bündnisses „Querdenken“ in der Leipziger Innenstadt. Medial und politisch wird die Demonstration mit „mehr als 40 000 Corona-Leugner, Rechtsradikale, Reichsbürger und besorgte Bürger“ (Bild-Zeitung) durch mutmaßlich bewusste Falschdarstellung der Geschehnisse nun als Fanal dafür verwandt, um – wie Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) es fordert – Corona-Maßnahmen-skeptische Stimmen unter Verfassungsschutzbeobachtung zu stellen und das geplante Infektionsschutzgesetz am 18. November zu etablieren.

Um Kritikern wie dem Querdenken-Bündnis jegliche Legitimation abzusprechen, stellt Dr. Markus Sehl im Onlinemagazin LTO nun laut die Frage, ob die Demonstration in Leipzig von „Corona-skeptischen Richtert am OVG Bautzen“ genehmigt wurde. Kurz nachdem das OVG am Vormittag des Demotermins seine Pressemitteilung zu der Entscheidung verschickt hatte, seien auf der Social Media Plattform Twitter erste Vermutungen hierzu aufgetaucht. Sehl schreibt:

„Im OVG sitzen Richter aus der Redaktion des Sächsischen Verwaltungsblatts, das Desinformation zu #Covid19 veröffentlicht“, schrieb ein „Journalist“ des angeblich „gemeinnützigen Recherchezentrums Correctiv“ auf Twitter. Damit sei der Verdacht im Raum: „Gibt es bei den zuständigen Richtern am OVG Bautzen, die die chaotische Querdenker-Demo in Leipzig erlaubten selbst eine Corona-skeptische Einstellung? Und vor allem: Lässt sich das aus der Veröffentlichung eines Fachaufsatzes in den Sächsischen Verwaltungsblättern ablesen?“

Konkret gehe es um einen Aufsatz in der aktuellen Novemberausgabe der Sächsischen Verwaltungsblätter. Unter dem Titel „Nächste Epidemie Grippe? – Zum Ausstieg aus der Corona-Pandemie“, geschrieben von Rechtsanwalt Dirk Wüstenberg, aus Offenbach am Main, spezialisiert auf Wettbewerbsrecht, Tier- und Naturschutzrecht. Das „Verdächtige“ an der Sache: „Bei den Sächsischen Verwaltungsblättern sind drei Redaktionsmitglieder tätig. Einer von den ihnen ist Matthias Dehoust, er ist Vorsitzender Richter am OVG Bautzen im 6. Senat, und er hat den Beschluss zur Demo in Leipzig unterzeichnet“.

Bild: Screenshot SächsVBL. 11/2020

Der Autor Wüstenberg würde sich nun „überrascht von der nun entstandenen Aufregung“ zeigen, heißt es weiter. Die Schlussfolgerung hin zu der OVG-Entscheidung, getroffen durch die, als Faktenchecker getarnten, mit Steuergeld finanzierten Meinungszensoren“, erklärte er für „an den Haaren herbeigezogen“. Wüstenberg sieht sich nicht als „Corona-Leugner“.  Dehoust selbst habe sich auf eine LTO-Anfrage nicht zu dem Vorgang äußern“. Devoter und systemkonformer zeigte sich hingegen der Präsident des OVG Sachsen, Erich Künzler. Künzler, der ebenfalls zum Herausgeberkreis der Sächsischen Verwaltungsblätter gehört, teilte dem MDR demütig mit: „Nachdem ich den Aufsatz gelesen hatte, habe ich sofort die Schriftleiter der Verwaltungsblätter angeschrieben und mitgeteilt, dass ich über den Aufsatz, der mehrere falsche Behauptungen enthält, sehr erschrocken sei.“ Künzler soll den Beitrag „in die Nähe von Fake News“ gerückt haben. Er habe den Schriftleitern mitgeteilt, dass nach seiner Auffassung der Aufsatz nicht hätte aufgenommen werden dürfen, , teilt LTO weiter mit.

Das dritte Redaktionsmitglied, der Vorsitzende Richter am VG Leipzig, Dr. Dirk Tolkmitt, zeigt – momentan zumindest noch – mehr Rückgrat und teilt dem MDR mit: „Der Text von Dirk Wüstenberg mag in der Einleitung provokant sein, aber der weitere Inhalt und die Zusammenfassung zeigen, dass der Beitrag nichts mit Corona-Leugnung zu tun hat.“ Einen Zusammenhang zwischen dem Artikel in den Verwaltungsblättern und der Entscheidung des OVG hält auch Tolkmitt wörtlich für „an den Haaren herbeigezogen.“  (SB)

Quelle: journalistenwatch.com vom 16.11.2020

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gerhard
gerhard
3 Jahre zuvor

Es kommt immer mehr in Mode … Richter u. Gerichte die sich an die Verfassung halten in Grund u. Boden zu stampfem …angefacht von den unsäglichen Systemmedien.
Wann endlich weist man diese Bande in die Schranken…sie bestimmen nicht die aktuelle Tagespolitik !!!

Ulrike
Ulrike
3 Jahre zuvor

Lieber Gott ist das ein rumgehampel. Die dreckigen Medien keifen wie immer.

Hendrik Kurze
Hendrik Kurze
3 Jahre zuvor

ger haben es doch in der Hand. Kauft diese Schmierblätter nicht mehr. Nach gewisser Zeit schaffen Diese dann selbst ab.