Corona-Pandemie: Bundesländer für Lockdown bis 20. Dezember – und schärfere Auflagen

Ein auf den Boden gespraytes Symbol weist in der Fußgängerzone auf die Pflicht hin, Mund-Nasenschutz zu tragen. (dpa-Bildfunk / Bernd Thissen)
Der Teil-Lockdown soll bis 20. Dezember verlängert und verschärft werden – so will es die Beschlussvorlage der Bundesländer. (dpa-Bildfunk / Bernd Thissen)

Der Teil-Lockdown in Deutschland soll nach einer Beschlussvorlage der Bundesländer, die unserem Hauptstadtstudio vorliegt, bis zum 20. Dezember verlängert und zudem verschärft werden. Darüber hinaus ist eine weitere Verlängerung möglich. Für das Weihnachtsfest gelten aber Ausnahmen bei den Kontaktbeschränkungen. Das Feuerwerk an Silvester soll verboten werden.

Die Beschlussvorlage stammt vom Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz, den die SPD-geführte Regierung in Berlin derzeit innehat. Wie es heißt, müssen die Absprachen wohl noch mit den Unions- und Grünen-geführten Ländern detaillierter abgesprochen werden. Auch die Absprache mit dem Bund stehe bis zu einer möglichen Beschlussfassung am Mittwoch noch aus, heißt es.

Der Beschlussvorlage zufolge werden die bisherigen Maßnahmen – also unter anderem die Schließung von Hotels, Restaurants und Fitnessstudios – noch nicht als ausreichend eingestuft. In diese Richtung hatte sich zuletzt auch Bundeskanzlerin Merkel geäußert. Die Beschlussvorlage der Länder ist die Grundlage für die nächsten Beratungen mit der Kanzlerin am kommenden Mittwoch. Das letzte Treffen war ohne verbindliche Regeln zu Ende gegangen.

Nur noch fünf Personen dürfen sich treffen

Geplant ist, dass die persönlichen Kontakte weiter eingeschränkt werden müssen – und das voraussichtlich bis weit in den Januar hinein. Private Zusammenkünfte mit Freunden bleiben auf den eigenen und einen weiteren Haushalt begrenzt. Hinzu kommt aber, dass nur noch Treffen von fünf Personen erlaubt sein sollen. Kinder bis 14 Jahre sind von dieser Regel ausgenommen.

An Weihnachten würden dann die Vorschriften für alle gelockert. So sollen vom 21. bis mindestens zum 27. Dezember auch Menschen aus mehr als zwei Haushalten zusammenkommen können. Für die Zeit nach den Feiertagen soll eine mehrtägige Selbstquarantäne empfohlen werden. Mit den Kirchen sollen Vereinbarungen für die anstehenden Feierlichkeiten getroffen werden – dabei soll als Leitlinie gelten, dass große Gottesdienste zu vermeiden sind.

Silvester-Feuerwerk verboten

Und noch ein Punkt, der für viele von Interesse sein dürfte: Die Beschlussvorlage der Länder sieht vor, dass zum Jahreswechsel der Verkauf, Erwerb und das Anzünden von Feuerwerk verboten ist. Damit sollen Einsatzkräfte entlastet werden. Zudem werden so Gruppenbildungen vermieden. Ob Silvesterfeiern mit fünf oder zehn Menschen aus mehr als zwei Haushalten in diesem Jahr möglich sind, scheint noch unklar. Die Beschlussvorlage sieht in Klammern vor, die Weihnachtsregeln möglicherweise bis zum 3. Januar gelten zu lassen – darüber besteht noch keine Einigkeit.

„Lockdown light“ könnte Anfang 2021 weitergehen

Nach den Weihnachtsfeiertagen sollen die geltenden Maßnahmen im Zweiwochenrhythmus verlängert werden, sofern sich die Lage nicht bessert. Bei einer Inzidenz von weniger als 35 Neuinfektionen pro Woche auf 100.000 Einwohner sollen die Länder eigenständig Lockerungen verfügen dürfen. Der Inzidenzwert liegt derzeit bundesweit bei rund 140 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen.

Maskenpflicht ab Klasse 7

Für die Schulen haben die Länder in der Beschlussvorlage auch Regeln zur Maskenpflicht festgelegt. In Regionen mit einer Inzidenzzahl von deutlich mehr als 50 soll der Mund-Nasenschutz ab Klasse 7 sowie an den berufsbildenden Schulen verpflichtend im Unterricht getragen werden. Schulen ohne Infektionsgeschehen können davon ausgenommen werden. Über Homeschooling sollen die Länder selbst entscheiden.

Hinzu kommt eine neue Teststrategie: Gibt es einen Infektionsfall in einer Klasse, sollen Schüler und Lehrer für fünf Tage in Quarantäne geschickt werden und sich dann einem Schnelltest unterziehen. Fallen die Tests negativ aus, kann der Präsenzunterricht wieder beginnen. Die Tests soll der Bund den Ländern zur Verfügung stellen.

Bund soll Überbrückungshilfen verlängern

Die Staatshilfen für von Schließung betroffene Unternehmen, Selbstständige und Vereine sollen verlängert werden. Für Bereiche, die absehbar noch über Monate größere Einschränkungen des Geschäftsbetriebs zu erwarten haben, fordern die Länder vom Bund eine Verlängerung der Überbrückungshilfen bis Mitte 2021 – etwa für die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, Soloselbstständige und die Reisebranche. Auch Steuerzuschüsse für die gesetzliche Krankenversicherung soll der Bund prüfen.

Entscheidung über neue Regelungen am Mittwoch

Entschieden wird über all das am Mittwoch in den gemeinsamen Beratungen mit der Kanzlerin. Vergangene Woche hatte es in der Runde keine Festlegung auf verbindliche Regeln gegeben. Die Länder waren nicht bereit, eine Beschlussvorlage des Bundes mitzutragen. Am Ende standen lediglich Appelle, alle Kontakte auf ein Minimum zu beschränken.

Quelle: Deutschlandfunk vom 23.11.2020

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Ulrike
Ulrike
3 Jahre zuvor

Diese Bande denkt nicht daran, dass Kinder zwei Omas und Opas haben die an Weihnachten kommen wollen. Dann wäre die Personenzahl schon überschritten.

Sowas können nur Deppen aushandeln die selber keine Enkel haben.

gerhard
gerhard
3 Jahre zuvor
Reply to  Ulrike

Diese Bande würde liebend gerne das Wort Weihnachten aus dem Kalender streichen. Nur dann rappelt es in der Kiste … und das könnte der Alten auf die Füße fallen.