In Bayern wurde eine Petition Volksbegehren „Bündnis – Landtag – abberufen“ gestartet

Sitz des Bayerischen Landtags | Bayerischer Landtag

Das „Bündnis – Landtag – abberufen“ möchte nach Artikel 83 Landeswahlgesetz einen Antrag einbringen und mit einem Volksentscheid den Landtag in Bayern abberufen.

Sobald die erforderliche Anzahl der persönlichen Unterschriften wahlberechtigter Stimmen erreicht ist und diese durch die Gemeinden als Wahlberechtigt bestätigt sind, werden wir den Antrag auf Volksbegehren nach Artikel 83 Landeswahlgesetz beim zuständigen Ministerium einreichen.

Für die Einreichung des Antrages werden 25.000 Unterschriften benötigt.

Alle Unterzeichner müssen stimmberechtigt sein, d.h.:

  • Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sein.
  • Das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Seit mindestens 3 Monaten in Bayern ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst in Bayern gewöhnlich aufhalten.
  • Jede/Jeder Stimmberechtigte kann nur einmal und nur persönlich unterschreiben.
  • Wer unbefugt unterschreibt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis des Antrags herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, der Versuch ist strafbar.

Unterschreiben können Sie auf jeder Veranstaltung unserer Bündnispartner von Querdenken, im Kalender können Sie weitere Termin erfahren, wo und wann Unterschriften geleistet werden können.

Sie können sich den Stimmzettel aber auch hier als PDF herunterladen, bequem zu Hause ausfüllen und uns zusenden.

Art. 83 Landeswahlgesetz:
Abberufung des Landtags durch das Volk

Auf Antrag von einer Million Stimmberechtigter ist ein Volksentscheid über die Abberufung des Landtags herbeizuführen.

Soweit lesen wir das auf der Seite Volksbegehren Landtag abberufen – Mit Ihren 25 000 Stimmen starten wir den Volksentscheid (buendnis-landtag-abberufen.de)

Das Formular Download Stimmzettel – Volksbegehren Landtag abberufen (buendnis-landtag-abberufen.de)

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 24.11.2020

Sie finden staseve auf Telegram unter https://t.me/fruehwaldinformiert

Besuchen Sie den Shop durch klicken aufs Bild

 


Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
3 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
3 Jahre zuvor

Nach dem elektronischen Wahlbetrug in den USA nun eine elektronische Abstimmung in Bayern-lächerlich! Soll wohl ein Test für innerbetriebliche Abstimmungen 2021werden?

birgit
birgit
3 Jahre zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

So ein Blödsinn ! Welche Petition hat denn schon mal etwas bewirkt ?
Alles nur Hinhaltetaktik ! Die Sesselfurzer lassen nicht mit sich verhandeln ! Die bestimmen einfach.

Det
Det
3 Jahre zuvor

Warum berufen die Bayern sich nicht auf die Verfassung des „Freistaates Bayern“,
von 1946, die höher steht als ein Pamphlet mit dem Namen „Grundgesetz“ (GG),
das lediglich eine Betriebsanleitung einer Firma ist ??

Dadurch, dass sie sich diesem GG unterordnen, erkennen sie die Vorschriften der
übergeordneten Firma an, …. sie haben sich damit selbst „incorporiert“ und dienen
damit als Kollateral (Schuldner) für die übergeordnete Elternfirma !