Das Bundesverfassungsgericht hat das Merkel-Regime als Diktatur überführt. Wie die Richter feststellten, gilt das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit auch in der Corona-Krise. Die aktuelle Praxis, nach der Demonstrationen untersagt sind und teils brutal aufgelöst werden, verstößt gegen das Grundgesetz und ist ein klares Anzeichen einer menschenverachtenden Diktatur.
von Harald Neuber
Das Bundesverfassungsgericht hat einem Eilantrag gegen ein von der Stadt Gießen verhängtes Versammlungsverbot gegen die andauernden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie heute teilweise stattgegeben. Die Richter wiesen die Stadt Gießen höchstinstanzlich an, erneut über angemeldete Versammlungen zu entscheiden. Es treffe nicht zu, dass die geltenden Corona-Verordnungen zu einem generellen Verbot von Versammlungen mit mehr als zwei Menschen aus unterschiedlichen Haushalten führen, heißt es in der Begründung.
Die Richter in Karlsruhe hielten den hessischen Behörden vor, die vom Grundgesetz geschützte Versammlungsfreiheit verletzt zu haben. Zugleich führten sie aus, dass zur Wahrung dieser Freiheit ein Entscheidungsspielraum gegeben ist. Die Stadt Gießen ist nun aufgefordert, unter Berücksichtigung der Entscheidung des Verfassungsgerichts erneut darüber zu befinden, ob die angemeldeten Versammlungen verboten oder nur von bestimmten Auflagen abhängig gemacht werden müssten.
Aktivisten riefen bundesweit zu Demonstrationen auf
In den vergangenen Tagen und Wochen hatten Aktivisten im gesamten Deutschland wiederholt zu Demonstrationen aufgerufen. In mehreren Fällen ging es dabei um die Einschränkungen von Bürger- und Freiheitsrechten, die mit Verweis auf die Corona-Verordnungen durchgesetzt wurden. Für Debatten sorgte aber auch das Verbot der traditionellen Ostermärsche der Friedensbewegung oder die Absage der gewerkschaftlichen Demonstrationen zum bevorstehenden 1. Mai. Zu Ostern hatten Aktivisten an einigen Orten das pauschale Demonstrationsverbot umgangen, indem sie sich etwa mit politischen Transparenten in Schlangen vor Bäckereigeschäften stellten.
Vor dem Bundesverfassungsgericht ging es heute um mehrere Kundgebungen unter dem Motto “Gesundheit stärken statt Grundrechte schwächen – Schutz vor Viren, nicht vor Menschen”. Die Aktionen waren für je rund 30 Personen mehrere Tage zwischen dem 14. und 17. April angemeldet worden. “Zugleich informierte der Beschwerdeführer die Antragsgegnerin des Ausgangsverfahrens über beabsichtigte “Infektionsschutzmaßnahmen auf Grund der CoViD19-Pandemie (‘Corona-Kompatibilität’)”, führte das Gericht aus.
Anmelder gut vorbereitet
Die Versammlungsteilnehmer würden durch Hinweisschilder zur Einhaltung von Sicherheitsabständen angehalten und von Ordnern auf entsprechend markierte Startpositionen gelotst. Die Markierungen der Startpositionen befänden sich in einem Abstand von zehn Metern nach vorn und nach hinten und von sechs Metern zur Seite. Auch werde darauf geachtet, dass neu hinzukommende Versammlungsteilnehmer sich hinten einreihten. Für Vorschläge zu weitergehenden Infektionsschutzmaßnahmen sei man dankbar, habe es in den Ausführungen des Anmelders geheißen.
Dennoch verfügte die Stadt Gießen nach einem Gespräch “unter Anordnung der sofortigen Vollziehung ein auf § 15 Abs. 1 VersG gestütztes Verbot der Versammlungen”. Bei Durchführung der Kundgebungen seien die öffentliche Sicherheit und die öffentliche Ordnung unmittelbar gefährdet, hieß es seitens der lokalen Behörden. Dieser Auffassung folgte das höchste deutsche Gericht heute nicht.
Quelle: unserenatur.net vom 27.11.2020
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Das BVG hat schon vieles festgestellt, was von den Bonzen in Berlin nicht umgesetzt wird. Denkt nach: Die Maskenpflicht ist kein Gesetz, wird aber als Gesetzesverletzung bestraft. Ein Urteil (Beschluss*) des BVG hat Anwendungspflicht und das ignorieren durch vereidigte wird nicht bestraft. Wie soll es auch anders zugehen im Irrenhaus, sonst wären es auch keine asymptomisch Kranke zu den Bildungsschönheiten mit Informationsdefiziten.
• Beschluss ist ein Hinweis, mehr nicht. Die wissen was Sie tun, darum wird auch nicht vergeben.
Politik ist wie ein gut gedüngter Acker für Korruption, Betrug und Täuschung
Niemand bestreitet, dass das Demonstrationsrecht auch im Augenblick gilt. Man muss sich allerdings dabei an die Auflagen halten, die von der Behörde aus gutem Grund angeordnet werden. Geschieht dass nicht, kann (oder sogar muss) die Versammlung aufgelöst werden. Das war übrigens schon immer so.
Nun haben es die Sesselfurzer in Berlin schriftlich vom BVG dass ihre Politik pure Diktatur ist. Und juckt es die ?
Die Meinung des BVG interessiert die Geschäftsführung schon seit 1956 nicht mehr ! Die machen was sie wollen.
Für was brauchen wir dann noch die Richter in Karlsruhe ?
Gute Frage, denn sie gehören alle mit zum Problem,… die lieben Verfassungsrichter ohne Verfassung.
SEIT WANN HAT DER SOUVERÄN BEI SEINEN FIRMENANGESTELLTEN ETWAS ANZUMELDEN ?
VÖLKER DER WELT ERWACHT UND SCHICKT DIE LÜGNER ZUM TEUFEL ,
FÜR IMMER !
UND JEDER DER ES IHNEN GLEICH TUT ,OB AUS DUMMHEIT ODER ABGRUNDTIEFER BOSHEIT !