Oberverwaltungsgericht Münster: PCR-Tests können keine Infektiösität nachweisen


Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier
❗️Eilmeldung❗️

Vermutlich das erste Oberverwaltungsgericht in Deutschland stellte – ENDLICH!- fest: PCR-Tests können keine Infektiösität nachweisen:

https://www.ckb-anwaelte.de/download/OVG_NRW_Beschluss_vom_25.11.2020.pdf (Seite 8).

Allerdings zieht das Gericht leider nicht die weiteren nötigen konsequenten Schlüsse, was die Kollegin Jessica Hamed rügt:

https://www.ckb-anwaelte.de/download/2020000931JHJH1093-Oberverwaltungsgericht_Land_Nordrhein-Westfalen_2.pdf

Dort heißt es u.a.:

„ Die weitere Annahme des Senats, dass die Entwicklung der positiven Testungen trotz der von ihm auch erkannten eingeschränkten Aussagekraft eines positiven PCR-Tests, gleichwohl ein „belastbare[r] Rückschluss auf die Dynamik des Infektionsgeschehens erlauben“, ist wissenschaftlich und denkgesetzlich nicht nachvollziehbar.

Um es auf den Punkt zu bringen: Aus einer falschen Datengrundlage können keine richtigen Schlüsse gezogen werden.“

[…]

Nach alledem sind die Ausführungen des Senats ersichtlich in sich widersprüchlich und denkgesetzlich fehlerhaft, da der Senat, anders als das portugiesische Gericht, lediglich den halben Schluss aus der – richtigen – Feststellung, dass ein positiver PCR-Test keine Infektiösität belegt, gezogen hat.

Das Voranstehende konsequent zu Ende gedacht, bedeutet, dass wenn bei keinem positiven Fall klar ist, ob er infektiös ist, dies auch für die Fallgesamtheit gelten muss.

[…]

Die aktuelle Anknüpfung an die Anzahl der positiven Tests ist vielmehr unwissenschaftlich und damit willkürlich.“

Bericht von RA Sattelmaier

Das Gericht hat zwar die Wahrheit erkannt, winkt aber durch Beschluß die Maßnahmen der Regierung in NRW durch.

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 28.11.2020

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