Streit über Rundfunkbeitrag: Sachsen-Anhalt ringt um Kenia-Koalition und Haltung

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) zwischen Innenminister Holger Stahlknecht (links) und Sven Schulze, Generalsekretär der CDU von Sachsen-Anhalt. (ZB)

Kurz vor einer wegweisenden Abstimmung zum neuen Rundfunk-Staatsvertrag sucht die schwarz-rot-grüne Koalition in Sachsen-Anhalt nach Auswegen aus ihrem festgefahrenen Streit.

SPD und Grüne wollen die Beitragserhöhung mittragen – Koalitionspartner CDU will die Erhöhung um 86 Cent ebenso wie die AfD verhindern. Sollten die Christdemokraten ihre Position mit Hilfe der AfD durchsetzen, haben SPD und Grüne einen Bruch der Koalition in Erwägung gezogen. Heute berät der Koalitionsausschuss über das weitere Vorgehen des Regierungsbündnisses. Morgen soll der Medienausschuss seine Beschlussempfehlung für den Landtag abgeben. Sie gilt als wegweisend für die Abstimmung im Landtag, die für Mitte Dezember geplant ist.


Um dabei nicht mit der AfD stimmen zu müssen, eine Beitragserhöhung im Wahljahr 2021 dennoch zu verhindern, plant die CDU offenbar, den Landtag bei der Entscheidung zunächst zu umgehen. Dazu will die Fraktion nach Medieninformationen einen entsprechenden Vorschlag in den Medienausschuss einbringen. Darin wird unter anderem darauf verwiesen, dass die Datengrundlage zu der Beitragsanpassung wegen der unerwarteten Corona-Pandemie nicht mehr aussagekräftig sei. Die Landesregierung werde daher gebeten, in der Rundfunkkommission der Bundesländer auf ein Ergänzungsgutachten hinzuwirken und Nachverhandlungen anzustoßen, ob eine Abweichung von den 18,36 Euro als geboten erscheint.

Kritik aus der Bundespolitik

Die CDU-Fraktion wolle das als Angebot an die Koalitionspartner verstanden wissen, heißt es. Da die Beitragserhöhung zum 1. Januar dadurch aber erst einmal ausfallen würde, ist die Zustimmung von SPD und Grünen fraglich. Beide wollen die Erhöhung mittragen.

Angesichts der bundesweiten Dimension der Entscheidung hatten Bundespolitiker von SPD und Grünen die Haltung der CDU Sachsen-Anhalt ebenfalls scharf kritisiert. Der Politische Bundesgeschäftsführer der Grünen, Kellner, sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, wenn die CDU in so einer zentralen demokratischen Frage lieber mit den „Verfassungsfeinden“ von der AfD gemeinsame Sache mache, statt den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk zu stärken, dann verlasse sie die Geschäftsgrundlage der Kenia-Koalition. Kritik kam aber auch aus den Reihen der Union. Es sei bedauerlich, dass der Rundfunkbeitrag jetzt wieder hin und her diskutiert werde, sagte Bayerns Medienminister Herrmann der „Augsburger Allgemeinen“.

CDU Sachsen-Anhalt könnte gesamten Rundfunk-Staatsvertrag kippen

CDU und AfD stellen die beiden größten Fraktionen im Magdeburger Landtag und kommen gemeinsam auf 51 von 87 Mandaten im Hohen Haus. Sachsen-Anhalts CDU ist die einzige Landtagsfraktion der Union, die der Erhöhung nicht zustimmen will. Alle anderen 15 Landesparlamente wollen den Staatsvertrag ratifizieren, die meisten haben es bereits getan. Damit der Beitrag am 1. Januar in Kraft treten kann, ist aber die Zustimmung aller Länder nötig. Der Rundfunkbeitrag ist die Haupteinnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Quelle: Deutschlandfunk vom 01.12.2020

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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
3 Jahre zuvor

Alles ein abgekartetes Spiel, vor jeder Zwangserhöhung meldet sich ein freiwilliges Opfer und tut so als wäre es dagegen. Das Volk will verarscht werden. Ich mach mir keine Gedanken, 2021 gibt es keine BRiD und mehr und öffentlich rechtlichen Unfug. In der Übergangszeit gibt es einen Sender des Militärs, der über die Gefangenenlagern berichtet, die Erfolge im Straßenbau mit Hacke und Schaufel zeigt und vermissten Listen zeigt, von Denen die nicht mehr vermisst werden.

Ulrike
Ulrike
3 Jahre zuvor

Für was schon wieder Erhöhung? Für den alten Mist den die tagtäglich senden? Oder eher für die fürstlichen Gehälter der dortigen Chefs ?

Annette
Annette
3 Jahre zuvor

Gebühr für die verlogene Grundversorgung… auch noch zuviel
Gebühr für das ausufernde TV-System… NEIN

Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt

Det
Det
3 Jahre zuvor

Auch hier gilt, wie ich schon oft schrieb, es wird die „Person“ besteuert,
die den Banken gehört und was sie unter dem Begriff „Person“ verstehen,
steht im 26 U.S. Code 7701, der hier angewandt wird.

Nebenbei gesagt, auch die Kirchensteuer fällt unter diesen Begriff „Person“
und alle Kirchen, die diese Steuer abführen sind helfen Satan !!!

Baufutzi
Baufutzi
3 Jahre zuvor

Der „kleine Graue“ hat den richtigen Durchblick. Genau so sehe ich es auch.

birgit
birgit
3 Jahre zuvor

Es ist an der Zeit mit dem Besen durchzukehren und die Abzocker in Arbeit zu bringen !