Der Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft, Michael Hüther, hat gefordert, hart gegen die „Querdenken“-Bewegung vorzugehen.
Ihm zufolge hilft nur das Ordnungswidrigkeitenrecht kurzfristig gegen sie, so der Topökonom gegenüber dem „Handelsblatt“.
„Mittelfristig bei medizinisch nicht indizierter Impfverweigerung wäre der Ausschluss einer Covid-Erkrankung aus dem Versicherungsschutz zu erwägen“, sagte Hütner.
Zuletzt demonstrierten viele Querdenker ohne Mund-Nase-Schutz und protestierten gegen die Corona-Maßnahmen.
Beobachtung durch Verfassungsschutz
Der in Stuttgart gegründeten „Querdenken“-Bewegung droht auch eine Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, berichteten „BW24“ und der „Münchner Merkur“.
Demnach bespricht gegenwärtig das Parlamentarische Kontrollgremium im Landtag von Baden-Württemberg, wie mit den „Querdenkern“ weiter verfahren werden sollte. Das Gremium „macht sich deshalb offenbar Sorgen um eine Radikalisierung der ‚Querdenken‘-Bewegung“. Aus Sicht von CSU-Chef Markus Söder sollten die Sicherheitsbehörden zudem die Vernetzung zwischen AfD und der Querdenker-Bewegung besser ausleuchten. Die AfD-Bundestagsfraktion wies das zurück.
aa/mt/rtr
Quelle: Sputnik vom 06.12.2020
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