Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat das Verbot der heute in Frankfurt am Main geplanten „Querdenken“-Demonstration bestätigt.
Das teilte ein Justizsprecher am Vormittag in Kassel mit. Den Veranstaltern der Kundgebung bleibe jetzt noch die Möglichkeit, sich an das Bundesverfassungsgericht zu wenden.
Zuvor waren bereits Protestveranstaltungen von Gegnern der Corona-Politik in Erfurt und in Dresden unter Hinweis auf die Infektionsgefahren untersagt worden.
Dresden rechnet dennoch mit Protesten
Das Oberverwaltungsgericht Bautzen bestätigte eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden bestätigt. Die Initiative „Querdenken“ hatte in der sächsischen Landeshauptstadt eine Kundgebung für 4.000 Menschen angemeldet. Die Stadt untersagte sie mit Hinweis auf die Infektionsgefahren. Die Polizei bereitet sich dennoch auf einen Großeinsatz vor. Sie rechnet nach eigenen Angaben mit der Anreise zahlreicher Hooligans sowie Rechts- und Linksextremisten. Mehrere Gegendemonstrationen sind angemeldet worden, die nicht dem Versammlungsverbot unterliegen. Auch in Erfurt und in Frankfurt am Main sind Gegendemonstrationen geplant.
Quelle: Deutschlandfunk vom 12.12.2020
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