Habt Ihr es nun langsam im Hinterstübchen? Es kommen keine Verhaltensvorschläge wenn sich Corona im eigenen Körper ankündigt. Es gibt nur ein intravenöses und kein orales Mittel. Wenn ich nach 22:ooUhr von einem plastischen Abbild eines rektalen Körperteiles im verschlamperten Raben Kostüm, schnitt Sack, angehalten werde, dann will ich in ein Krankenhaus wegen meiner Corona unter Kevin Klein. Dieses respektvolle verhalten gegenüber dem Mitmenschen, die sich verhalten wie eine zusammengetriebene Rinderherde, hat das volkshassende, menschenhassende, selbstherrlicher ParteiengesXXXel uns auch nicht eingeräumt. Weil alles erlogen und erfunden ist. Wenn hier einer geimpft werden muss dann XXX und das mit der Kanüle 8,8 !
birgit
3 Jahre zuvor
Es gibt genug impfgeile Mütter ! Die werden schon sehen wie erfrischend es ist beim sterben der Kinder zu zu sehen oder ein behindertes Kind betreuen zu dürfen.
Wenn ein Gott in weiß meinen Enkel anfaßt, in Tätergemeinschaft mit der durchgeknallten Mutter, weiß ich was zu tun ist. Beide sind dran !
kairo
3 Jahre zuvor
Wenn der gute Mann mit seinen Schriftsätzen vor deutschen Gerichten regelmäßig rausfliegt, gibt es vermutlich Gründe dafür. Er kann es natürlich gerne woanders versuchen.
Es gibt zwei internationale Gerichtshöfe in Den Haag. Aber vor keinem davon ist eine Privatperson parteifähig.
Vielleicht probiert er es danach beim Jüngsten Gericht.
Das ist rechtlich falsch. Beim Internationalen Gerichtshof können nur Staaten klagen. Beim Internationalen Strafgerichtshof kann jeder Klagen. Nur ob dieser Ermittlungen aufnimmt weis man nicht. Und seit dem Urteil vom 03.02.2012 des IGH kann der IStGH nicht auf die Strukturen der BRD zugreifen. Alle die bereits ein Aktenzeichen nach einer Klage über die Aufnahme der Ermittlungen hatten wurden damals angeschrieben und über diesen Sachverhalt aufgeklärt. Jede Klage über Straftaten di dort eingehen werden aber archiviert und können jederzeit umgesetzt werden.
Beim Internationalen Strafgerichtshof kann man genau so wenig klagen wie bei einem deutschen Strafgericht. Man wende sich vertrauensvoll an den Ankläger (bei uns an die Staatsanwaltschaft). Wenn man den (im Moment eine Sie) überzeugt, kann der Anklage erheben.
„Und seit dem Urteil vom 03.02.2012 des IGH kann der IStGH nicht auf die Strukturen der BRD zugreifen. “
Die Urteile des IGH verpflichten den IStGH zu überhaupt nichts. Vor dem IGH streiten Staaten, beim IStGH wird gegen Personen verhandelt. Im Übrigen ist die Aussage über das IGH-Urteil abwegig. Andernfalls bitte mit genauer Fundstelle belegen. Das Urteil liegt mir vor, und ich konnte so einen Text nicht finden.
Habt Ihr es nun langsam im Hinterstübchen? Es kommen keine Verhaltensvorschläge wenn sich Corona im eigenen Körper ankündigt. Es gibt nur ein intravenöses und kein orales Mittel. Wenn ich nach 22:ooUhr von einem plastischen Abbild eines rektalen Körperteiles im verschlamperten Raben Kostüm, schnitt Sack, angehalten werde, dann will ich in ein Krankenhaus wegen meiner Corona unter Kevin Klein. Dieses respektvolle verhalten gegenüber dem Mitmenschen, die sich verhalten wie eine zusammengetriebene Rinderherde, hat das volkshassende, menschenhassende, selbstherrlicher ParteiengesXXXel uns auch nicht eingeräumt. Weil alles erlogen und erfunden ist. Wenn hier einer geimpft werden muss dann XXX und das mit der Kanüle 8,8 !
Es gibt genug impfgeile Mütter ! Die werden schon sehen wie erfrischend es ist beim sterben der Kinder zu zu sehen oder ein behindertes Kind betreuen zu dürfen.
Wenn ein Gott in weiß meinen Enkel anfaßt, in Tätergemeinschaft mit der durchgeknallten Mutter, weiß ich was zu tun ist. Beide sind dran !
Wenn der gute Mann mit seinen Schriftsätzen vor deutschen Gerichten regelmäßig rausfliegt, gibt es vermutlich Gründe dafür. Er kann es natürlich gerne woanders versuchen.
Es gibt zwei internationale Gerichtshöfe in Den Haag. Aber vor keinem davon ist eine Privatperson parteifähig.
Vielleicht probiert er es danach beim Jüngsten Gericht.
Das ist rechtlich falsch. Beim Internationalen Gerichtshof können nur Staaten klagen. Beim Internationalen Strafgerichtshof kann jeder Klagen. Nur ob dieser Ermittlungen aufnimmt weis man nicht. Und seit dem Urteil vom 03.02.2012 des IGH kann der IStGH nicht auf die Strukturen der BRD zugreifen. Alle die bereits ein Aktenzeichen nach einer Klage über die Aufnahme der Ermittlungen hatten wurden damals angeschrieben und über diesen Sachverhalt aufgeklärt. Jede Klage über Straftaten di dort eingehen werden aber archiviert und können jederzeit umgesetzt werden.
Beim Internationalen Strafgerichtshof kann man genau so wenig klagen wie bei einem deutschen Strafgericht. Man wende sich vertrauensvoll an den Ankläger (bei uns an die Staatsanwaltschaft). Wenn man den (im Moment eine Sie) überzeugt, kann der Anklage erheben.
„Und seit dem Urteil vom 03.02.2012 des IGH kann der IStGH nicht auf die Strukturen der BRD zugreifen. “
Die Urteile des IGH verpflichten den IStGH zu überhaupt nichts. Vor dem IGH streiten Staaten, beim IStGH wird gegen Personen verhandelt. Im Übrigen ist die Aussage über das IGH-Urteil abwegig. Andernfalls bitte mit genauer Fundstelle belegen. Das Urteil liegt mir vor, und ich konnte so einen Text nicht finden.
[…] „„Kinderarzt lässt die Bombe platzen und kündigt eine Klage beim Gerichtshof in Den Haag an““:http://staseve.eu/?p=153097 […]