Deutschland ist KONFLIKTZONE (Kriegsgebiet?) bis 03.03.2021

Drohne / Quadrocopter kaufen - darauf müsst ihr achten

Jemand wollte einen Drohnenflug für den nächsten Auto-Korso in München anmelden. Man wollte am Ende des Korsos die beteiligten Fahrzeuge in Formation aufstellen, diesen Anblick mit ein paar schönen Luftbildern aufnehmen und daraus dann ein ‚Werbevideo‘ basteln. Dabei ist ihm aufgefallen, dass derzeit in ganz Deutschland keine Drohne (oder ein anderes privates Fluggerät) auch nur einen Meter abheben darf, egal wo! Er hat sofort nachgeforscht und ist auf etwas SEHR Mysteriöses gestoßen!

Kurz vorweg: Die internationale Luftfahrt hat feste Regeln in Form von Lufträumen verschiedener Klassen. Dort ist grundsätzlich und dauerhaft der Flugbetrieb geregelt. Kurzzeitige Ausnahmen oder Sonderfälle werden von den Luftfahrtbehörten über sogenannte ‚NOTAM‘ bekanntgegeben. Dadurch lassen sich z.B. kurzzeitig Lufträume sperren, z.B. bei politischen Veranstaltungen, Notfällen oder militärischen Aktivitäten.

Auf der Suche nach der pauschalen Startabsage ist er auf die deutschlandweit (!) geltende NOTAM ‚B1864/20‘ gestoßen. Die gilt derzeit für jeden Quadratmeter Deutschlands und da steht drin: ‚FOR FLIGHTS OVER OR NEAR CONFLICT ZONES REFER TO THE GERMAN AERONAUTICAL INFORMATION CIRCULAR (AIC).‘. Diese NOTAM ist gültig vom 03.12.2020 bis zum 03.03.2021!

Das heißt, ganz Deutschland ist eine Konfliktzone und der komplette Luftraum ist gesperrt für sämtliche privaten (!) Flüge. Klingt ja fast, als wären wir im Krieg! Beachtenswert ist ja auch das End-Datum dieses NOTAM, der 03.03.2021. Da haben wir also schonmal einen Anhaltspunkt, bis wann die Herren Politiker mindestens den harten Lockdown laufen lassen werden. Oder sind wir tatsächlich in einem Krieg und wissen das nur nicht, weil uns das niemand gesagt hat? Oder ist der Luftraum vollständig für das Militär reserviert wegen der „Impfungen“? Fragen über Fragen…

Es bleibt spannend!

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 19.12.2020

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birgit
birgit
3 Jahre zuvor

Da frag ich mich weshalb hier Jäger im Tiefflug und sehr langsam drüber donnern. Sind die mit einem Scanner bestückt ?

Na ja, egal, mein Besen fliegt unterhalb des Radar !

Stefan
Stefan
3 Jahre zuvor

Guten Morgen,

da ich von meiner Tante, die den Artikel gelesen hat, um meine fachliche Einschätzung gebeten wurde, mache ich das hier mal für alle:

Leider wurde das NOTAM im oben stehenden Artikel falsch interpretiert. Der Begriff „Conflict Zones“ bezieht sich nicht auf „Kriegsgebiete“, sondern auf Bereiche, in denen beabsichtigte Drohnen-Aufstiege mit z. B. Anflug-Sektoren von Flughäfen kollidieren, also in Konflikt stehen. Hier entscheidet die zuständige Luftfahrtbehörde über die Genemigung.

Der 03.03. als Enddatum ergibt sich aus dem Standard-Intervall, für das NOTAMs herausgegeben werden, ausgehend vom 03.12. als Startdatum. So gibt es andere Deutschland-weite NOTAMs, die z. B. vom 08.10. bis 07.01. laufen. Sie werden halt alle 3 Monate verlängert. Das angesprochene NOTAM gibt es auch schon länger, es wurde am 03.12. zum letzten Mal verlängert.

Der Luftraum über Deutschland ist nicht gesperrt. Weder für Drohnenaufstiege, noch für private Flüge. So sind wir gestern von Braunschweig nach Uelzen geflogen und fliegen heute wieder zurück. Weiterhin finden z. B. in Braunschweig regelmäßig Drohnen-Testflüge von Seiten der Uni (mit entsprechender Erlaubnis und südlich der Kontrollzone des Flughafens) statt.

Viele Grüße
Stefan