Berlin. An diesen Jahreswechsel werden wir uns noch lange erinnern – heuer sind zu Silvester erstmals Feuerwerkskörper offiziell verboten. Das hat Bundesinnenminister Seehofer (CSU) jetzt verfügt und damit einen Beschluß der Bundeskanzlerin und der Länder-Regierungschefs vom 13. Dezember umgesetzt. Die Regelung untersagt es zum Jahreswechsel 2020/2021, pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 an Privatpersonen „zu überlassen“.
Betroffen vom Verbot sind die ansonsten üblicherweise vom 29. bis 31. Dezember erhältlichen Feuerwerkskörper wie beispielsweise Silvesterknaller und Raketen. Mit der Seehofer-Verordnung bleibt die Abgabe im Jahr 2020 auch an diesen Tagen verboten. Auch bereits zuvor über den Online-Handel getätigte Bestellungen dürfen nicht mehr an den Endkunden ausgeliefert werden.
Offiziell wird das Feuerwerksverbot damit begründet, daß Verletzungen beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht verhindert werden sollen, um die aufgrund der Corona-Ausbreitung ohnehin stark beanspruchten Krankenhäuser und Notfallambulanzen zu entlasten. Beobachter warten jetzt darauf, daß mit der gleichen Begründung auch der Konsum von Alkohol im privaten Kreis behördlich verboten wird. Vielleicht nächstes Jahr. (rk)
Quelle: zuerst.de vom 26.12.2020
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