Deutscher Richter erhebt Verfassungsbeschwerde in Sachen Corona

 

Ein deutscher Richter, dessen Identität 2020News bekannt ist, hat im Dezember 2020 Verfassungsbeschwerde gegen Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes, die SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung und die SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung des Bundeslands Brandenburg, die SARS-CoV-2-Verordnung Berlin sowie gegen das Handeln der Bundeskanzlerin und der 16 Ministerpräsidenten seit Beginn der Pandemie erhoben. 2020News veröffentlicht die Verfassungsbeschwerde hier in anonymisierter Form.

Auf 190 Seiten rügt der Richter die Verletzung der allgemeinen Handlungsfreiheit, des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit, der Freiheit der Person, des Schutzes der Familie sowie der Menschenwürde. Ohne persönliche Betroffenheit rügt der Richter zudem die Verletzung der Religionsfreiheit, der Kunstfreiheit, der Versammlungsfreiheit, der Freizügigkeit, der Berufsfreiheit, der Unverletzlichkeit der Wohnung, der Eigentumsfreiheit und des Rechts auf Asyl.

Für die Zukunft rügt der Richter auch die Verletzung der Eigentumsfreiheit aus Art. 14 Abs. 1 GG wegen der drohenden massiven Steuererhöhungen, Vermögensabgaben sowie drohender Enteignungen etc. zur Finanzierung der Krise

Der Richter leitet seine Verfassungsbeschwerde ein mit dem Zitat des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier: “Nicht die Lockerungen sind angesichts der Grundrechte rechtfertigungsbedürftig, sondern die Aufrechterhaltung der Maßnahmen.”

Der Richter führt aus: “Ziel der Maßnahmen ist der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit der Bevölkerung. Indes sind die Normgeber und Verordnungsgeber zu Beginn der Maßnahmen von einer exorbitant höheren Gefahr durch das Virus ausgegangen, als sie sich im Laufe des Jahres bis zum heutigen Tage wissenschaftlich bestätigt hat. Die Fallsterblichkeitsrate beträgt lediglich etwa ein Sechsundzwanzigstel (sic!) des ursprünglich Angenommenen. Die Schärfe der Maßnahmen ist daher zu korrigieren. Zudem wurden die Parlamente nicht in der durch die Verfassung vorgegebenen Form beteiligt, sodass der Parlamentsvorbehalt umgangen wurde. Es hat sich ein Regieren durch umfangreiche und tief in Grundrechte eingreifende Verordnungen durch die Exekutive etabliert, welches droht, sich zu verselbständigen. Ferner liegt den Gesetzen und Verordnungen eine kurzsichtige und übermäßig einseitige Gewichtung des kurzfristigen Schutzes von Leben und körperlicher Unversehrtheit zugrunde, bei dem der mittel- und langfristige Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit aus dem Blick geraten ist. Zudem wird unter Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz massiv in eine Vielzahl anderer Grundrechte eingegriffen. Die angeordneten Maßnahmen sind in ihrer Wirksamkeit oft nicht hinreichend belegt. Die gesetzgeberische Einschätzungsprärogative ist oftmals überschritten, da die unklare Tatsachengrundlage im Laufe des Jahres 2020 einem erheblichen Zugewinn an wissenschaftlichen Erkenntnissen gewichen ist, was ein differenzierteres Vorgehen ermöglichen würde. Dieses bietet einerseits hinreichend Schutz, wo er benötigt wird, und belässt andererseits in erheblichem Umfang Freiheiten.

Wie auch viele andere Regierungen weltweit, halten der Bund und die Länder unter Ausblendung bedeutsamer neuer Erkenntnisse an ihrem einmal eingeschlagenen Kurs fest und hoffen, die Impfung werde alles richten. Dabei wird verkannt, dass die im Schnellverfahren entwickelten Impfungen selbst ein nicht zu unterschätzendes Gefahrenpotenzial bergen, zumal mit der mRNA-Impfung ein völlig neuer Impfstofftyp eingeführt werden soll, dessen Gefahren – insbesondere dessen Langzeitfolgen – noch nicht ausreichend absehbar sind. Keiner will, dass sich Fälle wie mit dem Schmerzmittel Contergan wiederholen.

Es ist höchste Zeit, das angstgetriebene Handeln der Gesetz- und Verordnungsgeber durch ein besonnenes, tatsachen- und evidenzbasiertes Gestalten zu ersetzen. Statt der einfallslosen Methode des zyklischen „Draufhauens auf alles und alle“ (hammer and dance), bei der sich die Variation nahezu erschöpft in „Lockdown light“ und „Lockdown hart“, sollten durch differenziertes Vorgehen einerseits die vulnerablen Gruppen wirkungsvoll(!) geschützt und andererseits den Menschen grundrechtlich verbriefte Freiheiten in erheblichem Umfang wiedergewährt werden.”

Und weiter schreibt der Richter: “Ich bitte Sie, sehr geehrte Kollegen, sich dieser Verfassungsbeschwerde unvoreingenommen anzunehmen und sich auf meine Ausführungen einzulassen. Alle Aussagen, Tatsachen, Belege und Zitate sind sorgfältig recherchiert. Bitte prüfen Sie diese gern nach. Ich möchte einen kleinen Beitrag dazu leisten, die bebenden Säulen unseres Rechtsstaates und unserer freiheitlich demokratischen Rechtsordnung wieder etwas zu stabilisieren und die gesellschaftliche Spaltung zu reduzieren. Das Grundgesetz und die Grundrechte müssen sich gerade in Krisenzeiten bewähren. Die Debatte innerhalb des letzten Jahres hat mich daran zweifeln lassen, dass es den Regierungen und den meisten der großen Medien daran gelegen ist, ergebnisoffen nach Möglichkeiten der Krisenbewältigung zu suchen und sachlich miteinander zu diskutieren. Vielmehr habe ich den Eindruck gewonnen, dass es um die Bestätigung einer bereits gefassten Meinung geht, welche sich stark an derjenigen „in Berlin“ orientiert. Seit Jahren anerkannte hochrangige Wissenschaftler, die eine andere Auffassung vertreten, werden entgegen früherer Praxis nicht mehr in Gesprächsrunden eingeladen. Ihre Stellungnahmen werden kaum noch veröffentlicht. Teilweise werden sie diskreditiert, als „Verschwörungstheoretiker“ etikettiert, ohne sich ihre Argumente überhaupt ernsthaft anzuhören. YouTube als einflussreicher Monopolist löscht mittlerweile in großem Ausmaß Videos und Konten von Journalisten, Publizisten und Wissenschaftlern, welche eine andere Auffassung vertreten, als diejenige der Weltgesundheitsorganisation. Zensur findet statt. Nicht durch den Staat unmittelbar, allerdings vor seinen Augen, ohne dass er einschreitet. Diese Verengung des Debattenraumes kann fatal sein bei der Suche nach der besten Strategie zur Bewältigung der Krise.

Die Corona-Krise hat ein solches Ausmaß, dass sich bereits jetzt eine Klageflut in Richtung des Bundesverfassungsgerichts ankündigt. Das Gericht wird sich daher ohnehin in absehbarer Zeit mit nahezu sämtlichen hier aufgeworfenen Fragen auseinandersetzen müssen. Die Nichtannahme zur Entscheidung nach § 93a BVerfGG wird zwar in vielen, aber nicht in allen Fällen möglich sein. Warum also nicht dieses Verfahren als „Blaupause“ nutzen, zumal die schnelle Beschäftigung hiermit womöglich dazu beiträgt, den bereits in diesen Tagen drohenden erheblichen Schaden von den Menschen in unserem Land abzuwenden?

Ich bitte Sie, sehr geehrte Kollegen, mit Ihren überlegenen Erkenntnismöglichkeiten möglichst nahe an die Wahrheit zu kommen. Es wäre für unseren Rechtsstaat fatal, wenn sich in zwei oder drei Jahren herausstellte, dass die historisch einmalig einschneidenden Maßnahmen, welche zu einem Umbau der Gesellschaft beigetragen haben werden, doch nicht erforderlich waren und dieser Irrtum bei besonnener Geistesanstrengung hätte vermieden werden können. Auch das Bundesverfassungsgericht als höchste und kontrollierende Instanz wäre beschädigt – zumal bereits diese Verfassungsbeschwerde unter medialer Beobachtung steht.”

2020News.de wird das Verfahren eng begleiten.

Quelle: 2020News.de vom 31.12.2020

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Ulrike
Ulrike
3 Jahre zuvor

Das wird unsere Regierenden einen Dreck kümmern.

birgit
birgit
3 Jahre zuvor

Wenn ein Systemrichter aufmuckt, wird er abserviert ! Hatten wir hier am Gericht auch schon. Die lieben Kollegen haben den Zantke regelrecht fertig gemacht weil er mal ein gerechtes Urteil gegen so einen dahergelaufenen Kriminellen gefällt hat.
Pressesprecher darf er auch nicht mehr sein. Vermutlich hat die Ast dafür gesorgt.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
3 Jahre zuvor
Reply to  birgit

Warum hältst Du fast immer so etwas zurück. Der Zahntke durfte aber noch Buchlesungen machen, bis Er dann ausgemustert wurde!

190 Seiten hat der (Deutscher Richter)? Verfasst, in der DDR war Papier ein wertvoller Rohstoff, den der jetzt beschmutzt hat. Das liest keiner, was der da übergeben hat! DIE drücken das in den Vorhof zum Schreddern. Hab ich doch schon geschrieben: Was Systemgefährdent ist, bleibt liegen! Fertig AUS Schaufel drauf Glück Auf!
Oder, wird als Krude abgewiesen. Krude ist aber etwas aus der Mode gekommen-klingt etwas Mitleidig…
Da liegt noch Post an die Frauen im Feldherrenrock von ausgemusterten Generälen, diese Schreiben liegen genauso auf dem Haufen der Warteliste und warten wie die Bayern auf Ihre himmlische Botschaft vom Erzengel Gabriel. Vielleicht kommt ein Hochwasser oder ein Rohrbruch in den Archiven und der Schimmel beseitigt das Problem. DER Schimmel arbeitet, der Amtsschimmel nicht, der wiehert wenn Ihm einer entweicht!

DET
DET
3 Jahre zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

Habt Ihr den Artikel gelesen ? Dieser angebliche Richter
schreibt von einer Reformierung der Bundesrepublik,
bezieht sich auf das Grundgesetz und redet von einer
Verfassungsbeschwerde.
Was er über die Impfgeschichte schreibt, da stimme ich ihm
zu, aber um ein deutscher Richter zu sein , da bedarf es einer
Zulassung nach dem Kontrollratsgesetz Nr. 4 und die wird
er bestimmt nicht haben, denn alles bezieht sich hier immer
auf die PERSON und was damit gemeint ist, müsste sich langsam herumgesprochen haben.

kairo
kairo
3 Jahre zuvor

Eine individuelle Verfassungsbeschwerde ist nur möglich, wenn der Beschwerdeführer selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen ist. Damit scheiden Beschwerden gegen eventuelle zukünftige angebliche Verfassungswidrigkeiten von vornherein aus.

Er hätte es wohl auch schwer, zu beweisen, dass er in seiner Religionsfreiheit, Kunstfreiheit, Versammlungsfreiheit, Freizügigkeit, Berufsfreiheit (hat er als Richter sowieso nicht), Unverletzlichkeit der Wohnung, Eigentumsfreiheit und dem Recht auf Asyl beeinträchtigt worden ist.

Allgemeine Unzufriedenheit mit dem Handeln der Regierung und der Verwaltung ist legitim, aber kein Fall für Karlsruhe.

birgit
birgit
3 Jahre zuvor

„Berufsfreiheit (hat er als Richter sowieso nicht), “

Also das Du das zu gibst, hätte ich nicht gedacht ! Langsam wirste sympathisch.

„Allgemeine Unzufriedenheit mit dem Handeln der Regierung und der Verwaltung ist legitim, aber kein Fall für Karlsruhe.“

Haste einen Vorschlag wie man vorgehen sollte ?

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
3 Jahre zuvor
Reply to  birgit

Vor 365 Tagen hat der das auch so mit Dir gemacht-denke nach…
DIE bringen 99% U-Boot Ansichten rüber und 1% zum anfüttern.

birgit
birgit
3 Jahre zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

Ach laß mal ! Die Bismarck hat Gefechtsposition bezogen und funkt dem Boot, gehen SIE auf Seerohrtiefe und Schleichfahrt !
Gönnst Du mir überhaupt keinen Spaß ?
Da kenn ich noch so einen Typen, der verwechselt mich ständig mit seinen Kadetten.
Begreift einfach nicht das ich hier im Hoheitsbereich das Kommando habe. Ach neee, ich habe es schwer !

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
3 Jahre zuvor
Reply to  birgit

Ich bereue, ich weine mit Dir. Willst Du ein Foto meiner Schmollecke?

birgit
birgit
3 Jahre zuvor
Reply to  birgit

Ich meinte natürlich Hoheitsgebiet und nicht nur die Bude !
Korrektur muß sein, nicht das ich noch ungewollt den Führungsoffizier in Aufregung versetze und nen Anschiß bekomme.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
3 Jahre zuvor
Reply to  birgit

#Da kenn ich noch so einen Typen, der verwechselt mich ständig mit seinen Kadetten.#

Musst Du Liegestütze machen (:-)) (:-))
(:-)) (:-)) Droh Ihm mit meinem Diestgrad…dann mach der für Dich die Liegestütze(:-)) (:-((

kairo
kairo
3 Jahre zuvor
Reply to  birgit

Vielleicht zunächst den ordentlichen Rechtsweg ausschöpfen? Denn vorher hat eine Verfassungsbeschwerde sowieso keinen Zweck.

Dass ein Richter das nicht weiß, wundert mich. Der hält das BVerfG für einen politischen Diskutierclub.

birgit
birgit
3 Jahre zuvor
Reply to  kairo

Was und wie ist der ordentliche Rechtsweg in dieser Firma ? Bitte konkret antworten !

kairo
kairo
3 Jahre zuvor
Reply to  birgit

Das kommt darauf an, durch welches Gesetz, welchen Verwaltungsakt oder welches Urteil er in seinen Grundrechten beeinträchtigt zu sein meint. Aber ein konkreter Fall liegt ja gar nicht vor. Dann kann er nicht vor Gericht ziehen, nicht vor ein ordentliches und schon lange nicht vors BVerfG.

birgit
birgit
3 Jahre zuvor
Reply to  kairo

§ 15 GVG ersatzlos gestrichen !!!
Der Satz „Gerichte sind Staatsgerichte“ wurde ersatzlos gestrichen. Da stellt sich die Frage: Gibt es in der BRD überhaupt staatliche Gerichte?
§ 16. 1Ausnahmegerichte sind unstatthaft. 2Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.

Wenn §15 gestrichen ist kann §16 nicht umgesetzt werden !!!

Vor welchem staatlichen, gesetzlichen Richter soll er nun klagen und in welchem Land ?

Frage bitte korrekt beantworten. Danke, fast hätte ich Schatzi geschrieben.

Alexander Berg
3 Jahre zuvor

Die Erhaltung künstlich geschaffener Gesetze macht wenig Sinn.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
3 Jahre zuvor
Reply to  Alexander Berg

Ohhhh @ Birgit,
so mag ich Dich! Scharf wie das Periskop auf der Bismarck, die Tirpitz hatte auch eins…

birgit
birgit
3 Jahre zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

ja, ja, Seerohrtiefe und Schleichfahrt angesagt !
Wo kommen wir denn da hin, wenn ich ALLES durchgehen lasse ?

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