Gerichtsentscheid in Thüringen – Gerichtsentscheid in Thüringen Spektakuläres Corona-Urteil: Richter nennt Lockdown „katastrophale Fehlentscheidung“

Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung in Stuttgart.
dpa Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung in Stuttgart.
  • FOCUS-Online-Reporter Göran Schattauer
Freitag, 22.01.2021, 22:37

Das Amtsgericht Weimar hat einen Mann freigesprochen, der im April 2020 gegen die Corona-Auflagen verstoßen hatte. FOCUS Online liegt das hochbrisante Urteil vor. Es stuft das vom Staat angeordnete allgemeine Kontaktverbot als verfassungswidrigen Tabubruch ein – und stellt damit die gesamte deutsche Lockdown-Politik infrage.

Manche Sätze dieses Gerichtsurteils muss man zweimal lesen. Nicht, weil sie juristisch so kompliziert wären, sondern weil sie politisch hochbrisant sind. Sie wirken direkt hinein in die aktuelle Debatte um Rechtmäßigkeit und Sinn staatlicher Schutzmaßnahmen im Kampf gegen Corona.

Dabei widersprechen die richterlichen Feststellungen zu großen Teilen der vorherrschenden Meinung von Wissenschaft und Politik – und dürften deshalb für viele Menschen überraschend kommen. Einige werden den Aussagen zustimmen und sich in ihrer Kritik am Kurs der Regierung bestätigt sehen. Andere werden die Argumentation des Gerichts nur schwer nachvollziehen können — und hoffen, dass das Urteil gekippt wird.

Amtsgericht: Lockdown mit Kontaktverbot verfassungswidrig

Worum genau geht es? Das Amtsgericht Weimar hat die Lockdown-Politik in Deutschland und das damit einhergehende allgemeine Kontaktverbot für illegal erklärt. Zwar bezieht sich das vor wenigen Tagen gefällte und noch nicht rechtskräftige Urteil auf einen Vorfall im Frühjahr 2020 in Thüringen. Doch das Gericht nahm in seiner Bewertung auch den bundesweiten „Wellenbrecher-Lockdown“ aus dem November 2020 ins Visier, der zweimal verlängert wurde und quasi bis heute gilt, sogar in verschärfter Form (Az.: 6 OWi – 523 Js 202518/20).

In seiner 19-seitigen Urteilsbegründung, die FOCUS Online vorliegt, stuft das Amtsgericht das allgemeine Kontaktverbot als „verfassungswidrig“ ein. Mit der Maßnahme habe der demokratische Rechtsstaat ein „Tabu verletzt“ und gegen die „als unantastbar garantierte Menschenwürde“ verstoßen. Die politischen Entscheider hätten „die Grundlagen der Gesellschaft“ angegriffen und die Freiheitsrechte der Menschen auf unzulässige Weise beschnitten. Die Eingriffe seien nämlich „unverhältnismäßig“ gewesen.

Urteil: Im Frühjahr kein „allgemeiner Gesundheitsnotstand“

Das Gericht bezeichnet die Lockdown-Maßnahmen in Thüringen und damit auch die Lockdown-Maßnahmen insgesamt als eine „katastrophale politische Fehlentscheidung mit dramatischen Konsequenzen für nahezu alle Lebensbereiche der Menschen“. Bei ihren gut gemeinten Bemühungen, ein Ausbreiten des Virus einzudämmen, habe sich die Politik zum Teil auf „falsche Annahmen“ gestützt oder gesicherte Fakten falsch interpretiert. Jedenfalls sei die Lage nicht allumfassend geprüft worden.

So habe im Frühjahr 2020 weder in Thüringen noch anderswo in Deutschland ein „allgemeiner Gesundheitsnotstand“ geherrscht, stellt das Gericht fest. Es bestand demnach weder die Gefahr, dass unser Gesundheitssystem zusammenbrechen würde, noch dass die Zahl der Todesfälle in „vollkommen andere Dimensionen“ steigen würde als bei den „regelmäßig vorkommenden Grippewellen“.

Deshalb habe der Staat kein Recht gehabt, einen Lockdown anzuordnen und damit „die umfassendsten und weitreichendsten Grundrechtseinschränkungen in der Geschichte der Bundesrepublik“ durchzusetzen.

Politiker und Wissenschaftler werteten Lage völlig anders

Die verantwortlichen Politiker haben das damalige Infektionsgeschehen und die daraus resultierende Bedrohungslage für die Bevölkerung freilich völlig anders eingeschätzt und aus ihrer Sicht absolut verantwortungsvoll gehandelt. Zudem standen sie in dieser Extremsituation unter großem Handlungsdruck.

Bei ihren Entscheidungen ließen und lassen sie sich von renommierten Wissenschaftlern beraten. Mit Sicherheit sind auch Top-Juristen involviert, die genau prüfen, ob die angedachten Maßnahmen rechtlich haltbar sind. Offenkundig kamen die Experten dabei zu gänzlich anderen Schlüssen als jetzt das Amtsgericht in Weimar.

Konkreter Fall: Acht Leute bei Geburtstagsfeier im Hinterhof

Dass sich ein kleines Gericht so intensiv in die nicht gerade unkomplizierte Materie einarbeitet, darf als außergewöhnlich bezeichnet werden. Schließlich stellte der zu beurteilende Sachverhalt lediglich eine Ordnungswidrigkeit mit einem angedrohten Bußgeld über 200 Euro dar: Ein junger Mann hatte am 24. April 2020 gemeinsam mit sieben Freunden in einem Hinterhof Geburtstag gefeiert. Damit verstieß er gegen die Thüringer Verordnung zum Schutz vor Corona. Dort stand, dass man sich höchstens „mit einer weiteren haushaltsfremden Person“ treffen dürfe.

Ähnliche Gesetzesverstöße beschäftigen Amtsgerichte in ganz Deutschland seit vielen Monaten. Doch während es dort oftmals nur um die Höhe des Bußgelds geht, hinterfragte das Amtsgericht Weimar die rechtlichen Grundlagen der politischen Entscheidung. Bei Rechtsverordnungen, die nicht vom Bundestag oder von einem Landtag beschlossen wurden, darf jedes Gericht selbst über die Verfassungsmäßigkeit befinden.

Urteil in Weimar: „Der Betroffene wird freigesprochen“

Nach sorgfältiger Abwägung aller Fakten kam das Gericht zu dem Schluss: „Der Betroffene wird freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen hat die Staatskasse zu tragen.“

Die von dem Thüringer Gericht vorgetragenen Argumente sind bemerkenswert, weil sie nicht nur die Rechtmäßigkeit der Lockdown-Maßnahmen verneinen, sondern auch deren Wirksamkeit bestreiten.

So heißt es im Urteil, mit dem allgemeinen Kontaktverbot greife der Staat „die Grundlagen der Gesellschaft“ an, indem er physische Distanz zwischen den Bürgern erzwinge. Allerdings, so das Gericht: „Die Frage, wie viele Menschen ein Bürger zu sich nach Hause einlädt oder mit wie vielen Menschen eine Bürgerin sich im öffentlichen Raum trifft, um spazieren zu gehen, Sport zu treiben, einzukaufen oder auf einer Parkbank zu sitzen, hat den Staat grundsätzlich nicht zu interessieren.“

Allgemeines Kontaktverbot: Gericht erkennt „Tabubruch“

Das Gericht geht davon aus, dass es im Lauf der Corona-Krise innerhalb unserer Gesellschaft zu einer „Werteverschiebung“ gekommen ist. Dinge, die vorher undenkbar gewesen seien, würden viele Menschen inzwischen als „normal“ empfinden, auch in Bezug auf eingeschränkte Grundrechte. Dennoch könne „kein Zweifel“ daran bestehen, dass der demokratische Rechtsstaat mit einem allgemeinen Kontaktverbot „ein bisher als vollkommen selbstverständlich angesehenes Tabu verletzt“ habe.

Dem Bürger werde die grundlegende Freiheit genommen, selbst zu entscheiden, welchen Risiken er sich aussetzen will. Er könne nicht mehr frei wählen, ob er „abends ein Café oder eine Bar besucht“ und dabei eine „Infektion mit einem Atemwegsvirus in Kauf nimmt“ – oder ob er sicherheitshalber lieber zu Hause bleibt. Der Staat betrachte seine Bürger als Objekte, die mit Zwang „auf Abstand“ gebracht werden müssen, heißt es im Urteil. „Das freie Subjekt, das selbst Verantwortung für seine und die Gesundheit seiner Mitmenschen übernimmt, ist insoweit suspendiert.“

Lockdown: Zweifel an signifikanten positiven Effekten

All das wäre aus juristischer Sicht möglicherweise noch hinnehmbar, wenn sich der Staat in einer „ganz außergewöhnlichen Notlage“ befinden würde, so das Gericht. Etwa wenn ein „flächendeckender Zusammenbruch des Gesundheitssystems“ drohe oder sich abzeichnen würde, dass die Todeszahlen extrem stiegen. Solche Anzeichen kann das Gericht für den Zeitpunkt der zu bewertenden Ordnungswidrigkeit im Frühjahr 2020 jedoch nicht erkennen.

Außerdem sei von einem allgemeinen Kontaktverbot kein „substanzieller Beitrag zur positiven Beeinflussung einer Epidemie zu erwarten“. Der im November 2020 zunächst nur für einen Monat angeordnete und inzwischen zweimal verlängerte „Wellenbrecher-Lockdown“ würde bestätigen, dass „sich mit Lockdowns das Infektionsgeschehen und insbesondere die Zahl der tödlich verlaufenden Fälle nicht signifikant beeinflussen lässt“.

Auch in diesem Punkt vertreten viele Wissenschaftler und Politiker eine gänzlich andere Auffassung. Sie sehen es als zwingend notwendig – und rechtlich zulässig – an, die Kontakte zwischen Menschen auf ein absolutes Minimum zu beschränken. Nur so ließen sich Neuansteckungen vermeiden und Infektionsketten effektiv nachverfolgen.

Entscheidung nicht allgemeingültig, aber mit Signalkraft

Bundesweite Bedeutung hat das Amtsgerichts-Urteil nicht. Die konkreten Auswirkungen beschränken sich allein auf den Kläger und die Stadt Weimar. Gleichwohl dürfte die Entscheidung  weit über die Grenzen Thüringens hinaus für Diskussionen sorgen und auch die Debatte unter Juristen vorantreiben. Schließlich gibt es in Deutschland bislang keine einheitliche Rechtsprechung zur Verfassungsmäßigkeit von Kontaktbeschränkungen.

Unbestritten ist, dass die Eingriffsmöglichkeiten des Staates in die Freiheitsrechte der Bürger begrenzt sind und in jedem einzelnen Fall sehr gut begründet sein müssen – auch oder gerade in einer pandemischen Lage. Das galt im Frühjahr 2020 ebenso wie im Januar 2021. Insofern bleibt die spannende Frage, wie das Gericht einen gleichgelagerten Vorfall bewerten würde, wenn er sich erst vor wenigen Tagen zugetragen hätte.

Staatsanwaltschaft strebt die Aufhebung des Urteils an

Die Infektionslage in Thüringen sowie im gesamten Bundesgebiet stellt sich mittlerweile deutlich dramatischer dar als im Frühjahr 2020. Die vom Gericht beanstandete Corona-Verordnung vom 18. April 2020 ist inzwischen durch andere Verordnungen des Landes ersetzt worden.

Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat unterdessen beim Amtsgericht einen Antrag auf Zulassung einer Rechtsbeschwerde eingelegt, erklärte der Sprecher der Behörde, Hannes Grünseisen, an diesem Freitag. Damit wolle man erreichen, dass das Urteil mit den ihm zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben und einem anderen Richter zur Neuverhandlung übertragen wird.

Quelle: Focus-online vom 22.01.2021

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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
3 Jahre zuvor

Das mag brisant sein, aber der mit dem Röckchen und dem Teil zum abartigen Austausch von Flüssigkeiten rektal, hat das GG außer Kraft gesetzt. Da kann der am ArmtusgeriXXXt entscheiden was Er will. Der kranke im Röckchen hat den Gesundheitsnotstand angeordnet. Rumpel die pumpel weg ist der Kumpel!

kairo
kairo
3 Jahre zuvor

Der Herr Amtsrichter hat sich hier Befugnisse herausgenommen, die ihm nicht zustehen. Das Urteil wird keinen Bestand haben.

birgit
birgit
3 Jahre zuvor
Reply to  kairo

Wenn ein „Richter“ mal die Wahrheit sagt wird er sofort von den Kettenhunden aus den eigenen Reihen angegriffen. Hatten wir hier auch schon !

kairo
kairo
3 Jahre zuvor
Reply to  birgit

Der Richter hat nicht die Wahrheit zu sagen, sondern Recht zu sprechen.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
3 Jahre zuvor
Reply to  kairo

Auszug
#Der Herr Amtsrichter hat sich hier Befugnisse herausgenommen, die ihm nicht zustehen. Das Urteil wird keinen Bestand haben.#
Auszug Ende

Es gibt also Befugnisse? Die wem zustehen, diese anzuwenden???

Annette
Annette
3 Jahre zuvor

Die nichtstaatliche FIRMA Staatsanwaltschaft wurde wohl direkt von Merkel angerufen…

DET
DET
3 Jahre zuvor

Ein richtiger Anruf aus Berlin genügt und alle Aussagen des Richters ist
Schnee von gestern; in Thüringen hat man Erfahrungen damit.

Ulrike
Ulrike
3 Jahre zuvor

Da wird Murksel mal wieder eingreifen wie auch schon bei der Wahl. Man kann nur noch kotzen. Leute die die Wahrheit sagen werden unterdrückt und ausgeschaltet. Sowas nennen die im Bundestag dann Demokratie.

gerhard
gerhard
3 Jahre zuvor

….und einem anderen Richter zur Neuverhandlung übertragen wird.
Also wird so lange verhandelt bis es rgendwelchen Leuten in den Kram passt …ob rechtmäßig oder nicht… Das kenne wir doch …nur woher ???