Berlin. In Berlin hat jetzt der Senat beschlossen, daß künftig auch in privaten Fahrzeugen Maskenpflicht herrscht. Demnach müssen alle Personen in einem Auto außer dem Fahrer eine medizinische Gesichtsmaske tragen.
Ausnahmen von der Maskenpflicht in Privatfahrzeugen gibt es nur für Ehe- oder Lebenspartner, Angehörige des eigenen Haushalts und Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht.
Diese Regelung gilt ausdrücklich auch für Teilnehmer von Autokorsos – gerade in den letzten Wochen wurde wiederholt zum Beispiel von Bauern mit Traktor-Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen protestiert. Die erweiterte Maskenpflicht soll bereits in den nächsten Tagen in Kraft treten. (se)
Quelle: zuerst.de vom 03.02.2021
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