POLIZISTEN STEHEN ZWISCHEN DEN STÜHLEN – Maßnahmen-Kritik führt zur Suspendierung: Polizei als Spielball der Politik

 

In welcher Zwickmühle sich Polizisten derzeit befinden, offenbart ein Blick zurück auf die vergangenen Monate. Statt ihren eigentlichen Aufgaben als Exekutive nachzukommen, waren Polizeibeamte plötzlich vom Innenminister dafür vorgesehen, als bessere Gesundheitspolizei auf Streife zu gehen und die Einhaltung der verordneten Regeln zu überwachen – Masken und Babyelefanten gehörten plötzlich zum Dienstalltag.

Doch was im Frühjahr begann, zog sich, trotz gelegentlichen Lichts am Ende des Tunnels, bis heute. Und der Widerstand innerhalb der Bevölkerung gegen die Einschränkungen, Maßnahmen und Regeln nahm stetig zu. Nicht zuletzt auch aufgrund der Tatsache, dass im Laufe des Jahres eine ganze Reihe von Verordnungen der türkis-grünen Regierung – vor allem solche des Gesundheitsministeriums – vom Verfassungsgerichtshof nachträglich für rechts- oder verfassungswidrig erklärt und aufgehoben wurden.

Dies gewann umso mehr an Brisanz, als der Bundeskanzler im April erklärte, dass er eine Reparatur der offenbar verfassungswidrigen Covid-Gesetze nicht andenke, da eine Überprüfung der Verfassungskonformität der Gesetze ohnehin erst zu einem Zeitpunkt stattfinden werde, wenn diese Maßnahmen nicht mehr in Kraft seien. Außerdem, so der Kanzler: „Juristische Fragen in diesem Bereich würde ich auch nicht unbedingt überinterpretieren.“

Das lässt sich als Regierungschef oder Politiker vielleicht so salopp daher sagen – er haftet schließlich nicht und wird auch in der Regel kaum zur Verantwortung gezogen – für Beamte hat dies jedoch eine andere Brisanz. Denn gemäß der Remonstrationspflicht muss er, hält er eine Weisung für rechtswidrig, dies seinem Vorgesetzten mitteilen. Dieser hat dann die „Weisung schriftlich zu erteilen, widrigenfalls sie als zurückgezogen gilt“, wie es im Beamten-Dienstrechtsgesetz § 44 heißt. Unterbleibt dies jedoch, ist – was die wenigsten wissen – der Beamte nicht vor Disziplinarverfahren oder Schadensersatzforderungen im Zuge der Amtshaftung geschützt, wenn später die Rechtswidrigkeit der Anordnung festgestellt wird. Das heißt, sie haften erst einmal persönlich und tragen die Verantwortung für ihr Handeln, nicht die übergeordnete Dienststelle oder der Vorgesetzte.

Nur Pflichterfüllung?

Auf die Aussage des Bundeskanzlers folgte eine Welle der Empörung. Aber nicht nur Politiker und Medien reagierten entsetzt. Auch viele Bürger fragten sich, ob sie da recht gehört hätten – zumal sich an den Maßnahmen nicht viel änderte. Dies stellte auch zunehmend Polizeiangehörige vor Schwierigkeiten. So heißt es im Diensteid: „Ich gelobe, dass ich die Gesetze der Republik Österreich befolgen und alle mit meinem Amte verbundenen Pflichten treu und gewissenhaft erfüllen werde.“

„Es ist schwer etwas umzusetzen und zu strafen, wenn man nicht weiß, ob es in ein paar Monaten nicht vielleicht schon wieder aufgehoben wird“, so ein Polizist, der unerkannt bleiben möchte, gegenüber dem Wochenblick. Unter den Kollegen – zumindest mit jenen, die man besser kenne und mit denen man auch freundschaftlich verbunden wäre – würde schon offen über das ganze Corona-Thema geredet, und es gäbe durchaus Verständnis für die Sorgen der Bürger und die Demonstrationen. Aber im Dienst ist es halt ein Abwägen: Während manche durchaus auch mal ein Auge zudrücken, wenn es geht, setzen andere Kollegen alles, was von oben kommt, nach Punkt und Beistrich um, schließlich will man ja nicht seine Laufbahn gefährden und die Existenz aufs Spiel setzen. Aber glücklich sind mit der derzeitigen Situation die wenigsten, schildert uns der Polizist.

Proteste unterbinden

Aber obwohl Beamte nach Beamten-Dienstrechtsgesetz dazu angehalten sind, in ihrem gesamten Verhalten darauf Bedacht zu nehmen, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung ihrer dienstlichen Pflichten erhalten bleibt, gehen mit einigen derzeit die Pferde durch. So etwa mit dem oberösterreichischen Landespolizeidirektor Andreas Pilsl, der schon mal in den Medien Demonstranten gegen die Corona-Maßnahmen als Mob bezeichnete. So hieß es dann auch in einem Dokument, bei dem es sich um einen Einsatzbefehl der Polizei für Demonstrationen und „Corona-Spaziergänge“ handeln sollte und das dem Wochenblick zugespielt wurde: „Durch sämtliche Maßnahmen sollte den ‚Spaziergängern‘ die Teilnahme zumindest erschwert oder verhindert werden, zumal nicht alle mitmarschierenden Personen den unmittelbaren Maßnahmengegnern, Covid-Leugnern dgl. zuzurechnen sind und dadurch ev. von einer (weiteren) Teilnahme abzuhalten sind.“

Staatsbürger in Uniform

Eigentlich ist es bei der Polizei wie in der Bevölkerung, es gibt solche und solche, schätzt ein anderer Polizeiangehöriger die Lage ein. Während einige Kollegen die Impfung nicht erwarten können, haben andere das Volksbegehren für Impf-Freiheit unterschrieben und hoffen, dass keine Impfpflicht für sie kommt. Viel hänge auch von den Vorgesetzten ab, aber je höher der Posten, desto mehr wird nach Parteibuch besetzt und alles, was von oben kommt, einfach nach unten weitergereicht. „Das ist überall so“, erzählt er und nennt als Beispiel den Sohn eines Bekannten, der gerade die Polizeischule besucht. „Auch dort haben sie bei Präsenzunterricht Maskenpflicht. Während einige Lehrer auf Abstände und Masken bestehen, kommen andere in die Klasse und gestatten als erstes, dass diese als Erleichterung abgenommen werden.“

Schwere Zeiten also, denn eventuelle Repressionen des Dienstgebers sind allemal zu erwarten, wie schon die Beispiele einiger mutiger Polizisten zeigten, die öffentlich ihre Kritik an dem Regierungshandeln kundtaten. Suspendierungen und Disziplinaranzeigen waren die Folge, sowie eine mediale Stigmatisierung als „rechtsextrem, Verschwörungstheoretiker, Impfgegner oder Corona-Leugner“. Auch das den Beamten zustehende Remonstrationsrecht wird nur selten genutzt. Zum einen, weil die Remonstration lange braucht und zum anderen, da man schnell gegenüber den Vorgesetzten als Querulant oder Unruhestifter abgestempelt wird. Dass sie jedoch auch einen wichtigen Schutz für den Beamten selbst darstellt, wissen die wenigsten.

Widerstand organisiert sich

Aber Widerstand formiert sich zusehends. So etwa der deutsche Verein „Polizisten für Aufklärung“, dessen Vorsitzender Karl Hilz, ein pensionierter Polizeihauptkommissar vom Münchner Polizeipräsidium, vielen Polizeibeamten diesseits und jenseits der Grenze aus der Seele spricht, wenn er auf einer Demonstration meint, dass Polizisten Staatsbürger in Uniform sind und in erster Linie dem Bürger verpflichtet, nicht der Politik und den Medien. Zudem sieht er auch das Ansehen der Polizei zunehmend schwinden, wenn sie einfach so weiter macht.

Aber selbst Richter und Staatsanwälte beginnen sich zu organisieren. Vor wenigen Wochen wurde von Pieter Schleiter, Richter am Berliner Landesgericht, das „Netzwerk kritische Richter und Staatsanwälte“ ins Leben gerufen. Laut Eigenangaben beobachten sie das politische Handeln und das Handeln der Gesetzes- und Verordnungsgeber in der Corona-Krise aus rechtsstaatlicher Sicht mit großer Sorge und wollen sich für das Grundgesetz und die freiheitliche demokratische Grundordnung einsetzen. Der Initiator des Netzwerks Pieter Schleiter reichte auch im Dezember eine 190-seitige Beschwerde bezüglich der Corona-Maßnahmen beim Bundesverfassungsgericht ein.

Repression gegen Polizisten

Die oberösterreichische Polizistin Birgit Pühringer, die nach ihrer öffentlichen Kritik mit dienstrechtlichen Konsequenzen konfrontiert war, ist mittlerweile kein Einzelfall mehr. Vor allem in Deutschland, wo der Protest und der Widerstand inzwischen stärker ausgeprägt ist als in Österreich, kommt es immer wieder zu Maßnahmen gegen Polizeibeamte.

So wurde etwa Bernd Bayerlein, der zweite Vorsitzende des Vereins „Polizisten für Aufklärung“, nach Reden auf Demonstrationen vom Dienst suspendiert. Grund dafür sei eine Kollision der Meinungsfreiheit mit dem für Staatsdiener geltenden Neutralitätsgebot. Zudem wird der Weißenburger Polizist auch vom Verfassungsschutz überprüft. Auch gegen den Vorsitzenden des Vereins Karl Hilz sind Maßnahmen möglich. Denn auch Beamte im Ruhestand unterliegen der Treuepflicht. Mögliche Sanktionen wären etwa mündliche Ermahnungen bis hin zu Kürzungen der Bezüge. Der Augsburger Kriminalpolizist Wolfgang Kauth sprach ebenfalls auf Demonstrationen und wurde bis zum Ende des Disziplinarverfahrens in den Innendienst versetzt und später auch suspendiert. Aber auch in nördlichen Bundesländern wird hart durchgegriffen. Nach einer Rede auf einer Querdenker-Demo in Dortmund wurde Kriminalhauptkommissar Michael Fritsch aus Hannover vom Dienst suspendiert.

Auch die deutsche Gewerkschaft der Polizei hat die „Polizisten für Aufklärung“ dem Staatsschutz des Landeskriminalamtes in Kiel gemeldet, wie GdP-Landeschef Torsten Jäger Ende Dezember der Deutschen Presseagentur gegenüber erklärte.

In Österreich stand zuletzt der Einsatzleiter der Großdemonstration vom 16. Jänner in Wien in den Medien. Ihm wurde auch eine Nähe zu den Demonstranten vorgeworfen sowie ein nicht genügendes Durchgreifen bei Verstößen gegen die Abstandsregeln und die Maskenpflicht.

Quelle: wochenblick.at vom 05.02.2021

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Alexander Berg
3 Jahre zuvor

„Herr Berg…bevor wir anfangen…Herr Berg… muss ich erst mal was sagen… Wissen Sie… wir haben Familien, wir haben Häuser und wir haben Schulden, Herr Berg.“ Polizeibediensteter, 2013

Die Gesellschaft in der Zwickmühle aus anerzogener Gehorsamsbereitschaft (stattfindender Faschismus) und Existenzerhaltung (basierend auf den Glauben, dass mit Zahlen bedrucktes Papier und „Sichteinlagen“ (Zahlenreihen) auf dem Konto etwas wert seien.

Justizius
Justizius
3 Jahre zuvor

Alle Beamtenverhaeltnisse sind erloschen.
Es gibt nur Scheinbeamte. Das Urteil des BverfG ist geltendes Recht. Es ist nur ein Sicherheitsservice der die nichtlegitimierten Polizisten dazu auffordert ohne Legitimation gegen den Souveraen vorzugehen.
Aufgrund Art.27 des Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954 ist das jedoch moeglich da allen Staatenlosen ein Personalausweis ausgestellt wird. Diese verfuegen ueber keinerlei Rechte. Das gilt erst Recht wenn Sie das selber so wollen und es per Vertrag – Antrag – bei der Firma .. Buergerservice so .. beantragen.. .

Bitte lesen Sie Art.27
https://www.uno-fluechtlingshilfe.de/uploads/media/Staaten-Abkommen_2015_01.pdf

Um jegliche Haftung zu vermeiden unterschreiben Polizisten nichts bzw. ungueltig.
Dieses insbesondere dann wenn Sie ohne Legitimation die Massnahmen des nichtgewaehlte Merkelregimes insbesondere gegen Deutsche durchsetzen. Gleiches gilt fuer Richter und alle in der Justiz beschaeftigten und zwar ausnahmslos.

Hier ist das Urteil vom BverfG zum download.

https://buergerblick.wordpress.com/2014/12/28/alle-beamtenverhaltnisse-sind-am-8-mai-1945-erloschen-urteil/

Wer es noch immer nicht verstanden hat dem ist nicht zu helfen.

In nur zwei Minuten kann das jedermann durchlesen.
https://youtu.be/6qmUTh88FRA

DET
DET
3 Jahre zuvor

Entweder ich bekenne mich zum Unterdrückungsapparat oder nicht,
ein Zwischending gibt es nicht; genausowenig wie es ein bißchen schwanger
nicht gibt.

Waldtürenöffner
Waldtürenöffner
3 Jahre zuvor

So fängt es immer vor Systemsturz an-Mitleidsgedusel. Sie sind System, Sie sind Täter, Sie sind schuldig! Wir haben doch nur unsere Arbeit gemacht, richtig! Ihr seid schuldig!