Vertuschungsvorwürfe: Vatikan plant offenbar keine kirchenrechtlichen Schritte gegen Kardinal Woelki

Kardinal Rainer Maria Woelki, Erzbischof von Köln, hält einen Gottesdienst im Dom ab. (picture alliance/dpa/Oliver Berg)
Kardinal Rainer Maria Woelki, Erzbischof von Köln, hält einen Gottesdienst im Dom ab. (picture alliance/dpa/Oliver Berg)

Im Zusammenhang mit der möglichen Vertuschung eines Falls schwerer sexualisierter Gewalt plant der Vatikan offenbar keine kirchenrechtlichen Schritte gegen den Kölner Erzbischof Woelki.

Der zuständigen römischen Kurienbehörde zufolge musste Woelki den Verdacht eines Missbrauchsfalls im Jahr 2015 nach damals geltendem Recht nicht zwingend nach Rom melden. Eine entsprechende Einschätzung sei vergangene Woche an die Bischofskongregation gegangen, die um eine Beurteilung gebeten hatte. Das berichtet die Katholische Nachrichten-Agentur unter Berufung auf das Umfeld der Kurie.

Woelki wird vorgeworfen, dass er den Fall eines Priesters nach seinem Amtsantritt in Köln zwar zur Kenntnis genommen, eine kirchenrechtliche Voruntersuchung und eine Meldung nach Rom aber unterlassen habe. Der Kardinal hatte dieses Vorgehen mit der damals schon weit fortgeschrittenen Demenz des ehemaligen Pfarrers begründet, die eine Befragung unmöglich gemacht habe. Eine bedingungslose Meldepflicht, wie sie spätestens seit 2020 vorgeschrieben ist, habe damals noch nicht gegolten, hieß es dazu aus Rom. Ob es klug gewesen sei, den Fall nicht zu melden, sei allerdings eine andere Frage.

Woelki selbst bat Vatikan um Prüfung

Woelki hatte den Vatikan nach wachsender öffentlicher Kritik selbst um Prüfung der Angelegenheit gebeten. Da ihm selbst kein Missbrauch vorgeworfen wird, sondern falscher Umgang mit einem Verdachtsfall, ist die Bischofskongregation zuständig. Wann sie ihre Entscheidung mitteilt und ob es darin nur um den Fall von 2015 geht oder um mehr, ist offen. Möglich ist, dass der Vatikan erst noch die vom Erzbistum Köln angekündigte Veröffentlichung von Gutachten Mitte März abwarten will.

Kirchenrechtler: „Das ist Willkürjustiz“

Der Münsteraner Kirchenrechtler Schüller kritisierte den Vatikan. Die Glaubenskongregation ignoriere auf groteske Weise die im Jahr 2010 von Papst Benedikt XVI. festgelegten Rechtsnormen zum Umgang mit sexuellem Missbrauch, sagte er dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Um Woelki zu retten, werde der frühere Papst geopfert, seine Gesetzgebung ad absurdum geführt, erklärte Schüller: „Das ist Willkürjustiz.“ Die Organisation „Wir sind Kirche“ zeigte sich verwundert und forderte in der „Rheinischen Post“ die Veröffentlichung einer genauen Begründung des Vatikans. Möglicherweise habe Rom sehr lange nach einem Weg gesucht, Kardinal Woelki zu schonen, weil ihn konservative Kräfte dort „als unverzichtbareren Bremser“ in der Reformdebatte Synodaler Weg unbedingt hätten halten wollten.

Woelki war wiederholt dafür kritisiert worden, den Fall nicht nach Rom gemeldet zu haben.

Quelle: Deutschlandfunk vom 09.02.2021

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Inquisio
Inquisio
3 Jahre zuvor

Jesuiten und das ganze Kirchenpack raus aus dem Land.
Kinderschaender in Haft nehmen.
Kirche zwangsverwalten und dem deutschen Volk zurueckgeben.
Ganz einfach war alles schon da braucht nur aktiviert werden.

Das Jesuitengesetz vom 4. Juli 1872 war Teil des Kulturkampfes 1871–1887 und verbot die Niederlassungen des Jesuitenordens auf dem Boden des Deutschen Kaiserreichs. Trotz mehrerer Versuche wurde es erst 1904 gemildert und 1917 abgeschafft.

Das 1. Vatikanische Konzil 1870 unterstrich das Jurisdiktionsprimat des Papstes und verkündete in der Konstitution „Pastor aeternus“ seine Unfehlbarkeit in Entscheidungen zu Glaubensfragen und seine Oberste Gerichtsbarkeit (allumfassende Jurisdiktion). Diese beiden Dogmen[1] gaben in Deutschland einer starken politischen Strömung mit Reichskanzler Otto von Bismarck an der Spitze Anlass, Überlegungen zu einem absolutistischeren Staatskirchenrecht in der praktischen Politik umzusetzen. Diesen stellten sich katholische und in der Zentrumspartei organisierte Kreise entgegen, die den päpstlichen Primat der Kirche zu erhalten suchten.

In das Strafgesetzbuch wurde § 130a StGB im Jahr 1871 eingefügt. Dieser so genannte „Kanzelparagraph“ belegte den öffentlichen Frieden gefährdende öffentliche Erörterungen staatlicher Angelegenheiten mit Strafe. Das 1872 beschlossene „Jesuitengesetz“ zwang diese Ordensgeistlichen außer Landes. Die römisch-katholische Kirche war konsterniert. Ihre Widerstände lösten zuerst die Maigesetze in Preußen aus, die kaum verhüllte Kampfgesetze in der Auseinandersetzung mit der Kirche darstellten.

Ulrike
Ulrike
3 Jahre zuvor

Eine Krähe hackt doch der anderen kein Auge aus. Dem Kerl wird gar nichts passieren. Dass da noch Leute in die Kirche gehen……..bei diesem scheinheiligen Kerl.

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