Berlin (ADN). Das Landgericht Berlin bestätigt eine einstweilige Verfügung gegen den Potsdamer Historiker Winfried Süß. Der Verfügung gemäß darf der Wissenschaftler nicht behaupten, die Nachfahren des ehemaligen preußischen Herrschergeschlechts hätten im Streit über Entschädigungen ein Mitspracherecht bei der historischen Darstellung der Familie gefordert. Süß kann beim Kammergericht Berlin Berufung einlegen und wird dies wohl auch tun.
Der Rechtsstreit spielt sich als Menetekel am Rande einer grundlegenden Auseinandersetzung ab. Dabei geht es um den Nachweis darüber, ob die Angehörigen der Hohenzollern den Nationalsozialisten auf ihrem Weg zur politischen Macht in Deutschland „erheblichen Vorschub geleistet haben“. Davon hängt ab, ob das Oberhaupt des Hauses Hohenzollern, Georg Friedrich Prinz von Preußen, die Rückgabe einstigen Besitzes – darunter Kunstgegenstände, Möbel, Bücher und Immobilien im Wert dreistelliger Euro-Millionen-Beträge beanspruchen darf. Seit dem Jahr 2014 schwelt dazu ein juristischer Streit, auf dessen Gegenseite die Länder Berlin und Brandenburg sowie der Bund stehen. ++ (hi/mgn/18.02.21 – 050)
Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 18.02.2021
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Gebt dem Kaiser was des Kaisers ist…
Georg Friedrich ist nun mal der Kaiser der Deutschen. Da können die roten Ratten Gift und Galle spucken ! Es ist sein Geburtsrecht, basta !
Das Problem was ich hier sehe ist, dass „…die Länder Berlin und Brandenburg
sowie der Bund …“ keine Zulassung auf Basis des Landrechts, wie es das
Besatzungsrecht vorschreibt, haben. Eigentlich müsste das bei den Hohenzollern
auch mal langsam angekommen sein.
Da kann Georg Friedrich wahrscheinlich nichts machen weil sich die Aasgeier einig sind.
Wie feiiiin-Sippenhaftung. Wie steht es geschrieben? Sie werden alles Gold der Welt und alle Werte einsammeln. Mit der Nazi Keule geht es am leichtesten. An den Stauffenberg gab es auch kein Danke.
Dieser auserwählte Herr „Süß“….zzzz……