SCHULDEN-KRISE – Draghi: EZB erwägt Sonderregel für Griechen-Anleihen


Veröffentlicht: 22.06.16 01:15 Uhr
Die EZB stellt die Weichen, um auch griechische Staatsanleihen kaufen zu können. Als erster Schritt werden die Regeln geändert. Die Entwicklung konterkariert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Das Problem: Sollte es tatsächlich zum Ankauf kommen, würde eine neuerliche Anfechtung Jahre dauern.
Eurogruppen-Chef Jeroen Dijsselbloem und EZB-Chef Mario Draghi beim G20-Treffen der Finanzminister am 27. Februar 2016 in Shanghai. (Foto: dpa)
Eurogruppen-Chef Jeroen Dijsselbloem und EZB-Chef Mario Draghi beim G20-Treffen der Finanzminister am 27. Februar 2016 in Shanghai. (Foto: dpa)

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Die EZB erwägt laut ihrem Präsidenten Mario Draghi, Griechenland wieder an die normale Geldversorgung über die Zentralbank anzuschließen. Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) wird sicherlich die dafür erforderliche Sonderregel für griechische Anleihen in Betracht ziehen, sagte Draghi am Dienstag bei einer Anhörung im Europa-Parlament in Brüssel. Daraus folge aber nicht auch notwendigerweise die Zulassung zum laufenden Anleihen-Kaufprogramm.

Der Fall ist interessant, weil sich zeigt, dass die Regeln zum Ankaufprogramm offenbar sehr flexibel sind. Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag geurteilt, dass der Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB nur zulässig ist, wenn die Länder auch entsprechend auf dem Kapitalmarkt agieren können. Es ist unklar, ob die neuen Regeln nun zu einer erneuten Anfechtung in Karlsruhe führen können.

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Früheren Informationen von Insidern zufolge wird die Notenbank voraussichtlich auf ihrer nicht-geldpolitischen Ratssitzung an diesem Mittwoch die Ausnahmeregel für Hellas-Bonds wieder in Kraft setzen. Banken des Ägäis-Landes sind seit Frühjahr 2015 von der Geldversorgung über die EZB weitgehend abgeschnitten. Zur Refinanzierung waren sie deshalb zuletzt weitgehend auf sogenannte ELA-Notkredite ihrer Athener Zentralbank angewiesen. Dies ist für sie aber teurer sind als der Gang zur EZB.

Quelle: Deutsche Wirtschafts Nachrichten vom 22.06.2016

 

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