„Nach Tagesspiegel-Recherchen hätte es erst gar nicht zu der Aktion von Rechtsextremen und Reichsbürgern kommen müssen, wäre geltendes Recht durchgesetzt worden.
Politisch verantwortlich für die Panne und die weltweit beachteten Bilder vor dem Reichstag samt schwarz-weiß-roter Reichsfahnen ist Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD).
Dabei hatte er noch beim Verbot verschiedener für den 29. August angemeldeter Demonstrationen erklärt: Er wolle nicht erneut hinnehmen, „dass Berlin als Bühne für Corona-Leugner, Reichsbürger und Rechtsextremisten missbraucht wird“.
Nun stellt sich heraus: Die Berliner Polizei hat den Rechtsextremisten die Bühne auf den Treppen des Reichstags erst eröffnet.
Für die vom Verein „Staatenlos“ um den Ex-NPD-Kader Rüdiger Hoffmann* angemeldete Kundgebung lag keine Ausnahmegenehmigung des Bundesinnenministeriums vor, wie ein Sprecher dem Tagesspiegel sagte.
Diese Genehmigung wäre nach dem Gesetz aber nötig gewesen, da die Kundgebung im sogenannten befriedeten Bezirk um den Bundestag abgehalten wurde. Nicht gemeint ist damit die große Corona-Demo auf der Straße des 17. Juni, die am selben Tag stattfand.
Obwohl diese Ausnahmegenehmigung des Bundesinnenministeriums nicht vorlag, ließ die Polizei die Kundgebung zu. Als bis zu 500 Teilnehmer der Versammlung die Reichstagstreppen hinaufgestürmt waren, musste zunächst eine Handvoll Polizisten die Gruppe abwehren. Die Polizei hatte in diesem Moment zu wenige Beamte vor dem Reichstag postiert und war selbst von der Eskalation überrascht worden.
Ausnahmegenehmigung des Innenministeriums lag nicht vor, trotzdem wurde die Kundgebung genehmigt.(…)
Tatsächlich ist noch etwas anderes passiert: Die Versammlungsbehörde der Berliner Polizei hat die fehlende Genehmigung durch das Bundesinnenministerium für das Verbot offenbar nicht beachtet. Es handelt sich um ein sogenanntes Spezialgesetz. Demnach sind Demonstrationen im befriedeten Bereich von Bundestag, Bundesrat und Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich verboten.
Nach dem Gesetz besteht ein sogenannter Erlaubnisvorbehalt. Das Bundesinnenministerium kann Kundgebungen in befriedeten Bezirken zulassen, vor allem wenn der Bundestag sitzungsfrei hat. Erst mit einem entsprechenden Bescheid sind Versammlungen im befriedeten Bezirk überhaupt legal.
Gerichte gingen davon aus, dass das Innenministerium die Demo erlaubt haben könnte.(…)
Tatsächlich wussten die Gerichte nur, dass der Demo-Anmelder beim Innenministerium die Zulassung der rechten Demonstration beantragt hat. Ein Sprecher des Innenministeriums sagte dem Tagesspiegel aber, dass gar kein Bescheid erteilt worden sei.
Das Versammlungsverbot am Bundestag galt also ohnehin – selbst wenn die Versammlung in der sitzungsfreien Zeit hätte genehmigt werden müssen. Ohne Bescheid des Innenministeriums keine Genehmigung.
Die Demo hätte auch ohne Corona-Gefahr verboten werden können.(…)“
Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 24.02.2021
*Ein Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes – Dies hat uns (Redaktion staseve) auch der weißrussische Botschafter bei einer Veranstaltung nochmal bestätigt!
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Ist diese Niete Geisel immer noch an der Macht? Man fasst es nicht.
…Als bis zu 500 Teilnehmer der Versammlung die Reichstagstreppen hinaufgestürmt waren, musste zunächst eine Handvoll Polizisten die Gruppe abwehren…
Da können die noch zufrieden sein, dass die Deutschen so überaus friedlich sind. Gewalt war da sicher nicht geplant, und militante Chaoten gibt es überall, rechts wie links.
„Für die vom Verein „Staatenlos“ um den Ex-NPD-Kader Rüdiger Hoffmann*
Na da wissen wir doch mit wem wir es zu tun haben !
Moderne Filmstudios können das noch toppen….
Sogar eine durch die Tür bretterne Pershing ist möglich, sieht dann besser aus als echt.
Oder Trump hackt mit dem Beil den Türgriff ab… Tricktechnik …
[…] „War der Reichstagssturm von den Nachrichtendiensten organisiert?“:http://staseve.eu/?p=158638 […]