Eine Versicherung für Gastwirte gegen infektionsbedingte Schließungen führt nicht unbedingt zur Übernahme der Kosten durch die Corona-Krise.
Das hat das Landgericht Frankenthal entschieden. Der Betreiber eines Restaurants und Gästehauses aus Neustadt an der Weinstraße hatte bei seiner Versicherung einen Schaden von mehr als 37.000 Euro für die Zeit des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 geltend gemacht. Das pfälzische Gericht folgte dem Standpunkt der Versicherung, wonach eine Zahlungspflicht nur für solche Krankheiten und Krankheitserreger besteht, die beim Abschluss des Vertrags namentlich im Infektionsschutzgesetz aufgeführt waren. Für die damals noch unbekannte Erkrankung Covid-19 und das Sars-Cov-2-Virus gelte die Police daher nicht. Entscheidend sei die konkrete Formulierung des Vertragstextes.
Quelle: Deutschlandfunk vom 24.02.2021
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Versicherungen – Drecksvereine. Die finden immer eine Ausrede nicht zahlen zu müssen- weiss ich aus Erfahrung. Und die Richter geben denen auch noch Recht.
Soviel zu unserer Justiz.
Wie soll man bei Vertragserstellung schon namentlich einen Erreger mit aufnehmen der noch gar nicht vorhanden ist………?????
Trotz Versicherung haben DIE bei den schlimmen Hochwassern auch nicht gezahlt. Die Städte haben die Versicherung Kommunaler Schadensausgleich (KSA) in Berlin. Wer von den (ich schreibe es aus) Verbrechern etwas ersetzt haben will, bekommt alle neuzeitlichen Foltermethoden zu spüren! Die sind das letzte Pack! Hoffentlich verklagen DIE mich!