US-Angriff gegen Syrien: Auswärtiges Amt agiert als Sprachrohr des Pentagon

Nach nur 36 Tagen im Amt hat der neue US-Präsident Joe Biden Ziele in Syrien bombardieren lassen. Auf der Bundespressekonferenz darauf angesprochen, wie die Bundesregierung diese Attacke gegen einen souveränen Staat völkerrechtlich bewertet, legitimierte die Sprecherin das Vorgehen als „Selbstverteidigung“ und gab dabei als einzige Quelle eins zu eins die Pressemitteilung des Pentagon wieder. Die Fragerunde geriet zu einem Lehrstück für Doppelstandards der Bundesregierung.

FRAGE JUNG:

Ich wollte auf den gestrigen US-Luftangriff in Syrien kommen. Am 36. Tag seiner Amtszeit hat Joe Biden Luftangriffe auf Milizen in Syrien durchführen lassen. Wie bewerten Sie das?

SRS’IN DEMMER:

Vor wenigen Tagen hat es, wie Sie gesagt haben, Raketenangriffe auf den Flughafen Erbil, auf eine Luftwaffenbasis nahe Bagdad und auch auf die Grüne Zone in Bagdad gegeben, die augenscheinlich Angehörigen der Anti-IS-Koalition galten. Die USA haben erläutert, sie machten von ihrem Recht auf Selbstverteidigung Gebrauch. Das gestrige Vorgehen erfolgt in Reaktion auf diese Angriffe auf US- und Koalitionstruppen von irannahen Milizen, die die Verantwortung dafür tragen. Diese Angriffe auf Koalitionstruppen im Irak sind scharf zu verurteilen. Wir haben die Verantwortlichen, die hinter diesen Angriffen stehen, dazu aufgerufen, ihr gewaltsames Vorgehen sofort einzustellen.

ZUSATZFRAGE JUNG:

Sie verurteilen also das gewaltsame Vorgehen gegen Amerikaner im Irak? Wenn aber die Amerikaner als Vergeltung in einem anderen Land nicht im Irak, sondern in Syrien Luftangriffe durchführen, bei denen auch Menschen getötet werden, dann verurteilen Sie das nicht? Wie ist denn die völkerrechtliche Position der Bundesregierung zu Vergeltungsschlägen? Das sind ja Vergeltungsschläge. Das wurde ja auch selbst eingeräumt, Frau Demmer. Das war keine Selbstverteidigung.

ADEBAHR:

Vielleicht kann ich noch einmal den Kontext erläutern.

Die Luftschläge, die die Vereinigten Staaten von Amerika jetzt auf syrischem Territorium durchgeführt haben das ist richtig , haben sich spezifisch gegen irannahe Milizen gerichtet, die in Verbindung mit den Angriffen im Irak stehen. Es ist, glaube ich, allgemein bekannt, dass sich solche Milizen auch genau in dieser Grenzregion aufhalten.

Wir haben in den letzten Wochen im Irak eine Zunahme der Gewalt gegen US- und auch Anti-IS-Koalitionsinteressen wir sind natürlich auch Mitglied in der Anti-IS-Koalition beobachten müssen. Ich kann hier noch einmal an den Angriff in Erbil am 15. Februar erinnern, bei dem ein philippinischer Zivilangestellter der US-Streitkräfte getötet und im Weiteren ein US-Soldat und weitere Personen verletzt wurden, außerdem auf den Raketenangriff auf das Gelände der US-Botschaft in Bagdad zu Beginn dieser Woche.

Wir haben, wie gesagt, diese Angriffe immer auf das Schärfste verurteilt, zuletzt auch gemeinsam mit unseren E3-Partnern und den USA, weil sie, wie schon gesagt, inakzeptabel sind und im Irak die Fortschritte bei der Stabilisierung gefährden.

Neben der direkten Bedrohung von US- und Koalitionsinteressen sind bei den Angriffen wiederholt unschuldige irakische Bürger zu Schaden gekommen, und es gab mehrere zivile Opfer. Insofern ist das der Kontext, in dem sich die USA jetzt bewegt haben. Dazu gibt es eine Erklärung des Pentagon, in der sich die US-Seite eben auf „defensive strike“ bezieht, auf das Selbstverteidigungsrecht. Insofern ist das eine Äußerung, die wir zu dem Thema Völkerrecht aus den USA haben und zur Kenntnis nehmen.

ZUSATZFRAGE JUNG:

Meine Frage bezog sich auf Vergeltungsschläge. Wie ist die völkerrechtliche Position zu Vergeltungsschlägen?

ADEBAHR:

Herr Jung, ich habe versucht, den Kontext zu erläutern. Das ist ein Angriff, der sich gerade ereignet hat. Den muss man betrachten, und zu diesem hat sich die US-Seite erklärt. Ihr allgemein formulierter Begriff ist so nicht existent in einem rechtlichen Sinne, wie Sie ihn daran hängen. Insofern habe ich versucht, die Erklärung des Pentagon und die politische und faktische Gemengelage zu erhellen.

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FRAGE WARWEG:

Verstehe ich Sie richtig, dass Sie die Angriffe der USA auf den souveränen Staat Syrien als völkerrechtlich legitimiert bezeichnet haben?

ADEBAHR:

Herr Warweg, ich verweise auf das, was ich gesagt habe, und teile die Prämisse, die in Ihrer Frage liegt, nicht. Ich habe gesagt, dass sich der Angriff gegen irannahe Milizen gerichtet hat.

ZUSATZFRAGE WARWEG:

Aber Sie haben jetzt weder die Frage des Kollegen Jung noch meine beantwortet. Bewertet das Auswärtige Amt den Angriff der USA auf Syrien in der letzten Nacht als völkerrechtlich legitim oder als völkerrechtswidrig?

ADEBAHR:

Herr Warweg, wir haben von einem Angriff auf irannahe Milizen gesprochen. Ich hoffe, ich habe ausführlich geantwortet. Das ist meine Antwort auf Ihre Fragen.

FRAGE JESSEN:

Frau Adebahr, Sie haben in dieser Kette von Ereignissen und Lokalitäten im Wesentlichen die Position der US-Regierung referiert, dass die Angriffe auf US-Einrichtungen im Irak von iranischen Milizen ausgeführt worden seien, die in Syrien stationiert seien. Referieren Sie da eine Position, die Sie glauben, die Sie als solche übernehmen, oder beruht diese das ist dann sozusagen auch die deutsche zustimmende oder akzeptierende Position auf eigenen Erkenntnissen?

ADEBAHR:

Können Sie, damit ich genau antworten kann, Ihre Frage wiederholen?

ZUSATZFRAGE JESSEN:

Sie haben die Position der US-Regierung referiert und gesagt, der Angriff auf Syrien oder auf syrisches Territorium sei gerechtfertigt, weil er sich gegen iranische Milizen richte, die wiederum für die Attacken im Irak verantwortlich seien. Ist diese Legitimation Übernahme der US-Position, oder beruht sie auch auf eigenen Erkenntnissen? Ist die Grundlage also Glauben oder Wissen?

ADEBAHR:

Es ist auch uns bekannt, dass sich irannahe Milizen und iranische Kräfte in diesem Grenzgebiet aufhalten.

Zu dem konkreten Hergang dieses Ereignisses gestern Nacht habe ich im Moment keine vertieften eigenen Erkenntnisse vorliegen, sondern wir haben die Erkenntnisse, die Sie auch lesen können. Ich habe das in den großen politischen Kontext eingeordnet.

ZUSATZFRAGE JESSEN:

Für die Frage der Legitimität und auch Legalität ist ja von entscheidender Bedeutung, ob die, die jetzt getroffen wurden, tatsächlich die Täter waren. Dann wäre das eine andere Legitimität, als wenn man sagen würde: Na ja, das ist sozusagen die Gruppe derjenigen, die die Verdächtigen sind. Könnten Sie versuchen, in Bezug auf den konkreten Angriff noch Informationen nachzuliefern, wenn Sie über sie verfügen?

ADEBAHR:

Ich habe mich im Moment ja auch nur angesichts des Informationsstandes auf die Erklärung des Pentagon bezogen.

ZURUF JESSEN:

Eben.

FRAGE WARWEG:

Ist es eigentlich üblich, dass man sich in so einem Zusammenhang ausschließlich auf Aussagen des Pentagons beruht oder hat sich das Auswärtige Amt auch bemüht, entsprechende staatliche Stimmen des irakischen und syrischen Verteidigungsministerium einzuholen, um einen halbwegs objektiven Blick über die Sachlage zu erhalten?

ADEBAHR:

Wir sind mit der irakischen Regierung in einem grundsätzlichen und generellen Austausch zu vielen Themen. Das betrifft die Themen der vergangenen Woche und sicher auch dieses. Herr Warweg, das war heute Nacht um 1 Uhr. Wir haben es jetzt 11 Uhr. Wir arbeiten.

Quelle: Russia Today (RT) vom 26.02.2021

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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
3 Jahre zuvor

Wer Raben Fragen stellt, braucht sich nicht wundern wenn Krähen antworten.

Ulrike
Ulrike
3 Jahre zuvor

War doch klar dass die dummen Deutschen Biden die Stange halten. Es ist nur noch zum kotzen wie wir alles was die Amis machen gut heissen. Schämt ihr euch nicht ?

birgit
birgit
3 Jahre zuvor

„Die USA haben erläutert, sie machten von ihrem Recht auf Selbstverteidigung Gebrauch.“

Blödchen hat nicht alle Tassen im Schrank !