Wiesbaden. Bemerkenswert: laut der hessischen Landesregierung – wohlgemerkt geführt von der Christlich Demokratischen Union (CDU) – sind öffentliche Muezzinrufe auch ohne Erlaubnis möglich. Das geht aus der Antwort auf eine Anfrage der AfD-Fraktion hervor. Demnach kann auch keine Genehmigung „zurückgenommen oder widerrufen“ werden – heißt im Klartext: die Bevölkerung muß sich in Hessen Muezzinrufe in jedem Fall gefallen lassen.
Die AfD hatte in ihrer Anfrage beklagt, der islamische Gebetsruf erfolge „vielfach unter massiver Mißbilligung von Seiten der betroffenen, nicht muslimischen Bevölkerung, die in dem Muezzinruf einen Ausdruck islamischen Dominanzanspruches und einer Verletzung der eigenen religiösen und kulturellen Identität sieht“.
Für solche Argumente hat die hessische Landesregierung, die derzeit von CDU und Grünen gestellt wird, keinerlei Verständnis. Sie argumentiert: „In einer Gesellschaft, die unterschiedlichen Glaubensüberzeugungen Raum gibt, besteht (…) kein Recht darauf, vom Kontakt mit abweichenden Glaubensbekundungen oder religiösen Symbolen verschont zu bleiben.“ (rk)
Bildquelle: Flickr/Metropolico.org/CC-BY-SA-2.0
Quelle: zuerst.de vom 02.03.2021
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