„Sicherlich wussten Sie bereits, dass Impffolgeschäden im Rahmen Ihrer privaten Unfall/Unfallexistenzversicherung mitversichert sind. Dieser Versicherungsschutz ist allerdings auf eine Auswahl an Schutzimpfungen gegen bestimmte Krankheiten begrenzt. Covid-19 gehört aktuell nicht zu dieser Auswahl dazu.“ Textauszug OAB Versicherung, Kappeln den 12. März 2021
Quelle: @zehnmin auf Telegram
Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 18.03.2021
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Die einen verdienen an Masken, die anderen machen solche Schweinerei
Das war doch klar ! Die Versicherungen haben den Beipackzettel gelesen !
Durch diese „Aufklärung“ ist die Haftung der Pharma ausgeschlossen.
Wer das „Impfangebot“ annimmt ist selbst verantwortlich. Sollte der Impfling erkranken oder gar der Tod eintreten, beruht das auf Fahrlässigkeit, denn er hat von evtl. Nebenwirkungen gewußt. Die Versicherung ist, trotz Zusatzangebot von 5% Aufschlag für COVID-19, nicht verpflichtet zu zahlen, denn es gibt ja Mutationen !
Die Geschädigten bzw. Hinterbliebenen müßten beweisen an was der Patient erkrankt oder verstorben ist. Dies holt Gutachter auf den Plan ! Die Gerichte und Versicherungen verdienen sich dumm und dämlich, den der Kläger hat die Kosten zu tragen. Solche Prozesse ziehen sich über Jahre, bis der Kläger nicht mehr kann und platt ist. Aber die angedockten Parasiten haben sich ihre Besoldung abgesaugt.
Hoffentlich läßt sich kein Mensch auf diesen Betrug ein !
Es ist stets die eigene Entscheidung, für die man dann auch vollumfänglich verantwortlich ist. Oder mag man von Selbstbestimmung nur weiter träumen wollen?
Lesen Sie nicht das Kleingedruckte, das ist nur schädlich für Ihre Augen !
Diese Dreckschweine wollen doch nur verdienen an den Menschen. ekelhaft das jetzt anzubieten.
Glaubt ihr eigentlich dass jemand den Beipackzettel zu lesen bekommt bevor er geimpft wird ?