FREIE SACHSEN klagen gegen Auflösung der Kundgebung am 20. März in Aue!


Fünf Minuten nach Beginn brach die Polizei die Kundgebung auf dem Auer Altmarkt ab. Nach dem merkwürdigen Verständnis der Beamten hätte der Versammlungsleiter Auflagen gegenüber umstehenden Passanten, die selbst keine Teilnehmer seiner Versammlung waren, durchsetzen sollen. Es ist offenkundig: Die Polizei suchte nur einen Vorwand für die Auflösung. Doch damit haben sie sich gleich ein doppeltes Eigentor geschossen!

2000 Menschen gingen anschließend spontan auf die Straße und im Nachgang haben die FREIEN SACHSEN heute Klage vor dem Verwaltungsgericht Chemnitz eingereicht, um die Rechtswidrigkeit des polizeilichen Handelns – auch im Hinblcik auf die Zukunft – feststellen zu lassen!

Wer sich nicht wehrt, lebt eben verkehrt: Egal, in welchem Bereich!

FREIE SACHSEN: http://t.me/freiesachsen

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 23.03.2021

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Annette
Annette
3 Jahre zuvor

BRD-Politik und Polizei, die FEINDE der Demokratie

gerhard
gerhard
3 Jahre zuvor

Wo stand geschrieben …das es Polizisten aus dem Westen sind … die auf leute im Osten einschlagen… man kann nur noch abkotzen.