Hamburg. Jetzt hat das Oberverwaltungsgericht Hamburg die vom Senat erlassene Maskenpflicht für Jogger unter anderem an Alster und Elbe bestätigt. Ein anderslautender Beschluß des Verwaltungsgerichts sei geändert und ein entsprechender Eilantrag gegen die Maskenpflicht an Wochenenden und Feiertagen in der Zeit zwischen 10.00 und 18.00 Uhr abgelehnt worden, teilte ein Gerichtssprecher mit.
Der Senat hatte Beschwerde gegen den Beschluß der Vorinstanz eingelegt, die dem Antragsteller, der in Elbnähe wohnt, gefolgt war. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist nicht anfechtbar. Das Gericht geht in seiner Entscheidung davon aus, daß eine Ansteckung mit dem Coronavirus auch im Freien möglich ist.
Auch sei die Belastung des Antragstellers im Verhältnis zu den der Allgemeinheit erwachsenden Vorteilen nicht unangemessen, so die Richter.
Vor drei Wochen hatte das Verwaltungsgericht in dem nun kassierten Beschluß die Tatsache, daß die Maskenpflicht allgemein und unabhängig von Wetter und Zahl der Besucher in den Grünanlagen gilt, noch als unvereinbar mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gesehen. (rk)
Quelle: zuerst.de vom 05.04.2021
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