(ADN) Armin Laschet gibt eine Pressekonferenz zur K-Frage und der Abstimmung mit der CSU. An der Pressekonferenz nahmen live etwa 80 Menschen im Durchschnitt teil. Allein das Interview von Oliver Flesch mit dem Bundestagsabgeordneten Karsten Hilse hat 5.000 Teilnehmer. Läßt das nicht tief blicken? Wenn bei 83 Millionen Menschen in Deutschland 80 Teilnehmer Herrn Laschet sehen wollen, denken wir das ist eine eindeutige Sprache, oder?
Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 12.04.2021
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War Drachensteigen mit dumm Vogelschießen? Ballonfahren im Luftleerem Raum?
Der merkt nicht mal dass ihn fast keiner sehen will.
Aber den Bayern oder Scholz möchte ich auch nicht als Kanzler haben.
Gibt keinen anderen Kandidaten ?
Laschet kümmert sich um die K-Frage, dabei liegt ihm schon buchstäblch
der Strick um den Hals.
https://parler.com/profile/SHAEF/posts
Zur K-Frage kenne ich einen guten Beitrag: http://staseve.eu/?p=151119
Nur mit dem –K- schafft Er es seine „Stasi“ Akte verschwinden zu lassen!
NRW hatte 2020 einen Skandal, da musste der schon Rudern! Der Reul aus Niedersachsen hat sich wohl abgesetzt, als Nachbar von Lusche?
Die Laube und der Wohnwagen wurden auch aus der Stasi Akte entfernt. Wie in Zwickau das Haus des NSU.
1. Der von dem Bundeskanzler und seinen Ministern zu leistende Amtseid, Artikel 64 in Verbindung mit Artikel 56 des Grundgesetzes ist ein politisches Versprechen und kein Eid in einem gerichtlichen Verfahren. Er wird von der Strafvorschrift des § 154 des Strafgesetzbuches nicht erfasst.“
2. „Parteigesetz §37: § 54 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird bei Parteien nicht angewandt.
Dazu BGB § 54, Satz 2: Aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines solchen Vereins einem Dritten* gegenüber vorgenommen wird, haftet der Handelnde persönlich; handeln mehrere, so haften sie als Gesamtschuldner.“ * Hier: der Wähler
3. Und: „Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland 38, Abs. 1, Satz 2
4. Am 25.07.2012 wurde das Bundeswahlgesetz von 1956 vom BVerfG rückwirkend für unheilbar verfassungswidrig erklärt.