Bundesverfassungsgericht – Viele Beschwerden und Eilanträge gegen Infektionsschutzgesetz

Eine Außenaufnahme des Bundesverfassungsgerichts mit dem Schriftzug „Bundesverfassungsgericht". (dpa)
Am Bundesverfassungsgericht ist ein Eilantrag des SPD-Politikers Post eingegangen – gegen das Infektionsschutzgesetz. (dpa)

Beim Bundesverfassungsgericht sind zahlreiche Beschwerden und Eilanträge gegen das Infektionsschutzgesetz eingegangen.

Ein Gerichtssprecher teilte mit, es seien seit gestern 25 Verfahren erfasst worden, und es träfen laufend weitere ein.
Bestätigt wurde etwa der Eingang der Verfassungsbeschwerde des SPD-Politikers Post. Er beantragte nach eigenen Angaben auch eine einstweilige Anordnung, um die geplanten Maßnahmen außer Vollzug zu setzen. Wann die Verfassungsrichter entscheiden, ist dem Gerichtssprecher zufolge noch nicht absehbar. Zuständig ist der Erste Senat unter Gerichtspräsident Harbarth.

Auch die FDP und die Freien Wähler haben Klagen gegen das Infektionsschutzgesetz angekündigt. Umstritten bei den neuen Regeln ist vor allem die nächtliche Ausgangssperre.

Die Neuregelung sieht neben einer Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 5 Uhr einheitliche Regeln auch zu Kontaktbeschränkungen sowie der Schließung von Geschäften und Schulen vor. Die meisten Maßnahmen sollen ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 gelten, Schulen müssen ab einer Inzidenz von 165 schließen.

Quelle: Deutschlandfunk vom 24.04.2021

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Ulrike
Ulrike
2 Jahre zuvor

Glauben die im Ernst das Verfassungsgericht gibt ihnen recht?
Von wem werden diese Herrschaft im Gericht bezahlt ????

gerhard
gerhard
2 Jahre zuvor
Reply to  Ulrike

BVG-Präsident Harbart wird es für Merkel schon richten.
Da werden viele Anträge zurückgewiesen werden… warten wir ab …

Sind alle Regierenden u. Rote Roben schon geimpft ???
Wurde beim Aufziehen der Spritzen mit AstraZeneca auch geweint …vor Freude ?

Barbara
Barbara
2 Jahre zuvor
Reply to  Ulrike

Immerhin – es kann etwas bedeuten, dass solche Eilantrags-Meldungen publik werden, sofern sie aussagekräftige / gehaltvolle rechtliche Begründungen an- und ausführen. Wenn die Hand und Fuss haben, besteht die Chance, dass gute Argumente in Umlauf kommen.
(Wenn auch mehr im Sinne von „mühsam ernährt sich das Eichhörnchen…“)

Rosemarie Pauly
Rosemarie Pauly
2 Jahre zuvor

…Kontaktbeschränkungen sowie der Schließung von Geschäften und Schulen vor. Die meisten Maßnahmen sollen ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 gelten, Schulen müssen ab einer Inzidenz von 165 schließen…

Ich hoffe, dass sie damit durchkommen.
Wielange sollen wir das mitmachen, wenn unser Inz.Wert wie gesagt bei 238 liegt ??? Sollen die Kinder für 2 weitere Jahre daheim bleiben ?

Annette
Annette
2 Jahre zuvor