FREIHANDEL – EU-Kommission: Nationale Parlamente dürfen bei CETA nicht abstimmen

Die EU-Kommission erklärt überraschend, dass das Handelsabkommen CETA kein gemischtes Abkommen ist. Aus diesem Grund sei die Mitwirkung der nationalen Parlamente nicht zulässig. Es könnte in diesem Punkt einen veritablen Konflikt mit einigen Staaten geben.

Die EU-Präsidenten Juncker und Tusk sprechen sich beim Gipfel gegen die Zustimmung der nationalen Parlamente für CETA aus. (Foto: dpa)

Die EU-Präsidenten Juncker und Tusk beim Gipfel. (Foto: dpa)

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Die EU-Kommission will keine Beteiligung nationaler Parlamente bei der Verabschiedung des Freihandelsabkommens CETA mit Kanada zulassen. Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker sagte vor den Staats- und Regierungschefs beim EU-Gipfel am Dienstag in Brüssel, die Bestimmungen des Abkommens fielen allein in EU-Kompetenz, wie die Nachrichtenagentur AFP aus EU-Kreisen erfuhr. Dies will die Kommission kommende Woche offiziell erklären.

CETA sieht laut EU-Kommission die Abschaffung von 99 Prozent aller Zölle vor. Allein für die EU-Ausfuhr bei Industrieerzeugnissen bedeutet dies der Behörde zufolge Einsparungen von jährlich etwa 470 Millionen Euro.

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Eine Reihe von Mitgliedstaaten fordert, dass die nationalen Parlamente CETA zustimmen müssen. Auch Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) verlangt dies. Aus ihrer Sicht ist CETA ein sogenanntes gemischtes Handelsabkommen, das nicht allein in der EU-Kompetenz liegt. Die Mitgliedstaaten könnten dies nach einem gegenteiligen Kommissionsbeschluss aber nur einstimmig ändern.

Der Vorstoß kommt überraschend. Schon seit Wochen wird ein juristisches Gutachten des Rats erwartet, das angeblich zum Ergebnis kommen soll, dass es sich bei CETA sehr wohl um ein gemischtes Abkommen handelt.

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Die Kommission befürchtet offenbar, dass CETA vor dem Hintergrund der kontroversen Debatte über das Handelsabkommen TTIP mit den USA auf nationaler Ebene blockiert wird. Ein hochrangiger Kommissionsvertreter sagte wenige Tage nach dem Brexit-Referendum in Großbritannien, wenn das Abkommen durch 70 nationale und regionale Parlamente und voraussichtlich auch mehrere Volksentscheide müsse, drohe das Scheitern.

Ein Staatenvertreter verwies am Dienstag allerdings darauf, dass es schon gemischte Handelsabkommen gibt, die noch nicht auf nationaler Ebene ratifiziert sind, aber ganz oder in weiten Teilen vorläufig in Kraft gesetzt wurden. Bei einem gemischten Abkommen würden die Parlamente auch nur über die Teile entscheiden, die von Kommission und Mitgliedstaaten als in die nationale Kompetenz fallend definiert wurden.

Quelle: Deutsche Wirtschafts Nachrichten vom 29.06.2016

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Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Das darf doch wohl nicht wahr sein. Was sind das nur für Verbrecher. Alles im Alleingang über die Köpfe der einzelnen Staaten hinweg entscheiden. Zum Kotzen.

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