Fiktionstheorie



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Fiktionstheorie ist die Theorie zur juristischen →Person, die davon ausgeht, dass für die Zuordnung herrenloser Rechte die juristische Person durch →Fiktion geschaffen werden müsse.

Sie steht im Gegensatz zur Theorie der juristischen Person als realer Gesamtpersönlichkeit. Lit.: Köbler, Deutsche Rechtsgeschichte; Enneccerus/Nipperdey, Allgemeiner Teil

Quelle: Menschen und Person auf Telegram

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 16.05.2021

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Alexander Berg
2 Jahre zuvor

„Als Fiktion bezeichnet die Rechtswissenschaft die Anordnung des Gesetzes, tatsächliche oder rechtliche Umstände als gegeben zu behandeln, obwohl sie in Wirklichkeit nicht vorliegen.
Hierbei kann die Fiktion das genaue Gegenteil der tatsächlichen Umstände als rechtlich verbindlich festlegen.
Eine Fiktion kann deshalb im Prozess auch nicht widerlegt oder entkräftet werden, da sie definitionsgemäß vom tatsächlichen Sachverhalt abweicht.
Das Wort „gilt“ ist in Gesetzestexten ein Indiz für das Vorliegen einer Fiktion, sie kann sich aber auch in Legaldefinitionen verbergen.“ Fiktion(Recht), Wikipedia

https://blog.berg-kommunikation.de/im-banne-der-fiktion/

kairo
kairo
2 Jahre zuvor
Reply to  Alexander Berg

Eine Vermutung kann wahr oder auch falsch sein. Bei einer Fiktion weiß man genau, dass die nicht wahr ist, aber aus guten Gründen tut man dennoch so. Das Wort „gilt“ ist in Gesetzestexten nicht unbedingt Indiz für das Vorliegen einer Fiktion. Es ist eher typisch für eine Definition.

Alexander Berg
2 Jahre zuvor

Hervorragend, Herr Frühwald. Das ist eines der Themen, um sich auf den Weg, raus aus der Nummer zu machen, neben dem Rollenpiel, was die Mehrheit für „alternativlos“ und deswegen auch „ernst“ hält.

„Die natürliche Person, ist der Mensch in der Rolle als… Rechtssubjekt.“ Innerhalb des positiven Rechts ist er ein Subjekt im Rahmen seiner Fremdbestimmung.

„Wissen sie, warum sie in der Funktion als Polizeibediensteter existieren?“ „Nein.“ „Weil sie vorgeschickt werden, um die Auswirkungen gesellschaftlich tolerierter Unvernunft oberflächlich zu kaschieren.“ „Stimmt. Und ich gehe davon aus, dass dies noch eine Weile der Fall sein wird.“ Gespräch mit Selbigem in 2017

Innerhalb des Vernunftrechts (überpositives Recht, Naturrecht) entwickelt er sich im Fokus der Selbstbestimmung, weswegen es auch keine „selbstbestimmenden Staaten“ geben kann, weil Selbstbestimmung eine Eigenschaft des Menschen innerhalb der Lebensprozesses ist.