Schweiz: Kinder ab zehn Jahren sollen sich auch gegen den Willen der Eltern impfen lassen können

Das Gesundheitsamt in der Schweiz geht laut einem Schreiben davon aus, dass Kindern ab zehn Jahren die eigene Urteilsfähigkeit über eine Corona-Impfung zugestanden werden kann. So sollen Zehnjährige sich auch gegen den Willen ihrer Eltern impfen lassen können.

Schweiz: Kinder ab zehn Jahren sollen sich auch gegen den Willen der Eltern impfen lassen könnenQuelle: Gettyimages.ru © Hannes Eichinger / EyeEm

Schweizer Medien berichten über ein Informationsschreiben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), das momentan in den sozialen Medien kursiert. Demzufolge sollen sich bereits Zehnjährige ohne die Einwilligung ihrer Eltern impfen lassen können.

Laut der Empfehlung des BAG stelle sich im Zusammenhang mit einer COVID-19-Impfung die Frage nach der Erforderlichkeit der Einwilligung durch die Eltern oder erziehungsberechtigten Personen für das Durchführen einer Impfung. Gerichtet ist das Dokument unter anderem an die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK), die Ärztegesellschaften, an den Schweizerischen Apothekerverband pharmaSuisse sowie an medizinische Fachgesellschaften und Verbände der Krankenversicherer.

Wie das BAG schreibt, sei entscheidend, dass die Einwilligung „zu einer Verletzung der körperlichen Integrität“ nur gegeben werden kann, wenn die betreffende Person urteilsfähig ist. Die Urteilsfähigkeit habe jedoch keinen Zusammenhang mit der Volljährigkeit einer Person. „Damit ein Kind oder ein Jugendlicher in Bezug auf die Impfung als urteilsfähig gilt, muss dieses oder dieser die Tragweite des Eingriffs für seinen Körper abschätzen können“, schreibt das BAG. Man dürfe davon ausgehen, dass eine echte Zustimmung bis zum Alter von zehn Jahren unmöglich erscheint.

„Zwischen zehn bis 15 Jahren kann ihnen die Fähigkeit nach und nach zugestanden werden und ab 15 Jahren kann die Urteilsfähigkeit vermutet werden […]“

Wie das BAG folgert, sei daraus zu schliessen, dass – wenn ein Kind oder Jugendlicher urteilsfähig ist – die Inhaber der elterlichen Sorge die Zustimmung zur Impfung nicht geben müssten. Das heißt im Klartext: Ein urteilsfähiges zehnjähriges Kind soll sich auch gegen den Willen der Eltern impfen lassen können.

Bei seiner Einwilligungs-Empfehlung stützt sich das BAG auf den Artikel 16 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs:

„Urteilsfähig im Sinne dieses Gesetzes ist jede Person, der nicht wegen ihres Kindesalters, infolge geistiger Behinderung, psychischer Störung, Rausch oder ähnlicher Zustände die Fähigkeit mangelt, vernunftgemäss zu handeln.“

Der Begriff „Kindesalter“ sei „auslegungsbedürftig“, so das BAG. „Dabei wird auf eine starre Grenze hinsichtlich des Alters verzichtet. Massgeblich ist die individuelle Fähigkeit im konkreten Fall.“

Die Impfung für Kinder unter 15 Jahren ist in der Schweiz aktuell noch nicht möglich und zugelassen. „Wir begrüssen, dass Pfizer/BioNTech den Zulassungsantrag für den COVID-19-Impfstoff für 12- bis 15-Jährige bei Swissmedic eingereicht hat“, teilte das BAG auf eine Anfrage von RT DE explizit mit. Wichtig sei eine gründliche Prüfung der neuen Studiendaten durch Swissmedic, die die Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität eines COVID-19-Impfstoffs auch für Kinder/Jugendliche von 12 bis 15 Jahren bestätigen muss.

Danach brauche es eine Empfehlung durch die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF), wie der COVID-19-Impfstoff bei der neuen Zielgruppe zum Einsatz kommen kann.

Da es um eine Impfzulassung erst ab zwölf Jahren geht, ist es unklar, inwieweit es möglich sein könnte, dass auch die Zehnjährigen sich praktisch eigenständig impfen lassen können. Diese Option scheint erst einmal nur eine theoretische Überlegung zu sein, ebenso die Frage nach den gesellschaftlichen Reaktionen auf den BAG-Vorstoß, wie die Behörde selbst einschätzt:

„Bisher gab es jedenfalls noch keine öffentliche bzw. kontroverse Diskussionen darüber“, stellte das schweizerische BAG gegenüber RT DE fest.

Quelle: Russia Today (RT) vom 21.05.2021

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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
2 Jahre zuvor

So eine Diskussion hat es überhaupt nicht zu geben. Die Eltern sind der Vormund des Kindes (Asoziale Verhältnisse ausgenommen) Jeder der sich darüber hinweg setzt gehört in die nächste Odel Grube geworfen. Die Macht hat sich gnadenlos bis hin zur Waffe schützend vor die Familie zu stellen! Zurzeit hat das in Nadelstreifen gezwirnte perverse Viehzeug immer noch halt wie ein Chamäleon an der Glasscheibe, die aber schon eingefettet wird. Die Satansbrut versucht immer wieder hinter dem Schutzschild humaner Hinweise an die Kinder zu kommen und das auch mit Hilfe der Kirche, hinter ihren Kitteln. Wenn dem Kind sein „ja“ zur Impfung anerkannt wird, dann kann es auch von dieser statistischen SchweinebrXXXt zum verkehr „überzeugt werden. Dann können die Eltern nur noch die Axt rausholen, weil kein „Richter“ den Entschluss des Kindes anzweifeln wird. Was im Umkehrschluss das bestrafen der doppelgeschlechtlichen Satansbrut verlangen würde!
Soll ich es denn noch direkter schreiben? Ich habe in einer Firma gearbeitet, in der gab es drei vergewaltigte Frauen. Alle unter Trauma. Wenn ich Denen Ihre Peiniger durch den nächsten Häcksler der Genossenschaft gelassen hätte, diese Frauen wären mir für alle Zeiten dankbar.
Reicht das zum Nachdenken über Mutter und Kind?

Ulrike
Ulrike
2 Jahre zuvor

Die spinnen doch. Kinder können das noch nicht beurteilen.
Elendes Gesindel das sich an Kindern vergreift.

Rosemarie Pauly
Rosemarie Pauly
2 Jahre zuvor

…dass Kindern ab zehn Jahren die eigene Urteilsfähigkeit über eine Corona-Impfung zugestanden werden kann. So sollen Zehnjährige sich auch gegen den Willen ihrer Eltern impfen lassen können…

Na klar, man braucht ihnen in den Schulen dann nur zu sagen, dass sie selbst entscheiden können, und schon nimmt das Drama seinen Lauf.
Früher war man erst mit 21 volljährig, heute mit 18. Das hat seinen guten Grund, denn Kinder haben keinerlei Lebenserfahrung. Ich halte es auch für äußerst bedenklich, Kindern im Alter von 16 Jahren z. B. das Wahlrecht zuzugestehen oder ihnen zu erlauben, in dem Alter bereits einen Führerschein fürs Auto zu erwerben. Dabei kommt es nicht nur darauf an, ob sie intelligent genug sind, die Prüfung bestehen zu können. Uns möchte man das Autofahren am liebsten verbieten, doch gleichzeitig wären dabei immer mehr Autos auf den Straßen, denn wer die Fleppe hat, will auch fahren.
Anderes Beispiel: Der Genderwahn, in dessen Zuge ein Kind selbst entscheiden soll, ob es Männlein, Weiblein, Divers oder sonstwer sein möchte, Operationen eingeschlossen. Ist der Schaden erst angerichtet, lässt er sich nur schwerlich bis gar nicht wieder rückgängig machen.
Keine Selbstbestimmung für Kinder, wenn und weil sie die ganze Tragweite von bestimmten Entscheidungen nicht erfassen können !