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Das Bundesjustizministerium will den Messenger-Dienst Telegram dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) unterwerfen. Somit würde die Plattform genauso reguliert wie die sozialen Netzwerke Facebook, Twitter oder Tiktok.
Die Betreiber müssten strafbare Inhalte nach Bekanntwerden zeitnah löschen und ab Februar 2022 auch dem Bundeskriminalamt melden.
Über die Pläne des Ministeriums berichtet jetzt der „Spiegel“. Betroffen von dem Schritt wären nur die öffentlichen Kanäle von Telegram.
👉 Quelle (https://www.mmnews.de/politik/165953-telegram-221)
PS:
Anmerkung
Die Wahrscheinlichkeit dass Durov dem nachkommt ist gering, da es aktuell keine Abkommen zw. EU und Dubai gibt 😜
@NewsOstBerlin
Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 11.06.2021
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