Amtsgericht hat immer häufiger mit „Reichsbürgern“ zu tun – Sie leben in Deutschland, akzeptieren aber die Bundesrepublik nicht

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Jüngstes Beispiel ist ein Niederwiesaer. Der jedoch wurde frei gesprochen.

Von Steffen Jankowski und Joachim Heymer
erschienen am 04.07.2016

Niederwiesa/Freiberg. Das Freiberger Amtsgericht hatte in der vergangenen Woche mit einem Angeklagten zu tun, der behauptet hat, ein „Reichsbürger“ zu sein. Der Begriff beschreibt unterschiedliche Personen und Gruppen, so Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Kerstin Köditz (Die Linke), die die Bundesrepublik Deutschland ablehnen und sich weigern, öffentliche Gebühren und Bußgelder zu bezahlen. Dabei würden verschiedene Argumentationsmuster verfolgt, so der Minister weiter, eine einheitliche Bewegung existiere nach Einschätzung der Staatsregierung indes nicht.

Das alles spielte am Donnerstag bei dem Prozess gegen einen jetzt in Niederwiesa wohnenden Mann nur eine Nebenrolle. Der 32-Jährige wurde vom Amtsgericht Freiberg freigesprochen, da der Vorwurf der Nötigung nicht bewiesen werden konnte. Damit ist auch der Strafbefehl über 1800 Euro hinfällig, gegen den er Einspruch erhoben hatte.

Laut Staatsanwaltschaft Chemnitz soll der junge Mann am 22. Mai 2015 gegen 22 Uhr in der Marienberger Straße in Augustusburg auf dem Gehweg gelaufen sein. Er habe sich nach dem Auto hinter ihm umgesehen und sei dann unvermittelt auf die Straße getreten, um den Fahrer des Wagens zum Anhalten zu zwingen. Ihm sei bewusst gewesen, dass sich in dem Zivilfahrzeug eine Polizeistreife befunden habe. Der Polizeibeamte, der den Wagen gefahren hatte, bestätigte das dem Gericht und erklärte, er habe eine Vollbremsung machen müssen, um nicht mit dem Angeklagten zu kollidieren.

Dieser habe sich zunächst geweigert, seine Papiere zu zeigen und gesagt, die Beamten hätten keine Berechtigung, ihn zu kontrollieren. Er sei nämlich Mitglied des „Deutschen Polizei Hilfswerks“, das zu den „Reichsbürgern“ gezählt wird.

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Vor Gericht gab der Angeklagte an, er sei keinesfalls absichtlich auf die Straße getreten, sondern mit einem Fuß umgeknickt und dadurch auf die Straße geraten. Als zwei Polizeibeamte das Auto verließen, sei er erschrocken. Er habe das Fahrzeug nicht als Streifenwagen betrachtet und nicht die Absicht gehabt, zu provozieren. In der Hauptverhandlung konnte ihm das nicht wiederlegt werden – Freispruch.

Wie Amtsgerichtsdirektor Jochen Sell nach dem Prozess sagte, habe sein Haus „in den letzten Jahren immer häufiger“ mit sogenannten „Reichsbürgern“ zu tun. Ein paar davon seien besonders auffällig. So gebe es beispielsweise einen Niederwiesaer, der sein Grundstück öffentlich als „Reichsterritorium“ gekennzeichnet habe. Nach eigenen Angaben hatte der Angeklagte vom Donnerstag aber nichts mit dieser Gruppierung zu tun.

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Der Jurist bestätigt die Einschätzung des Ministers, dass die „Reichsbürger“ grundsätzlich die Existenz des Staates leugnen: „Sie lehnen es beispielsweise ab, Steuern, Bußgelder oder Rundfunkbeiträge zu zahlen. Aber wenn es um Leistungen vom Staat geht, halten viele von ihnen trotzdem die Hand auf.“ Nicht selten würden Pamphlete von bis zu 30 Seiten Länge aus dem Internet heruntergeladen, um zu argumentieren und Verwirrung zu stiften. In der Regel treffe das zuerst die Behörden, so Sell, „und mit etwas Zeitverzug kommt das auch bei uns an.“

Die Meinung des Richters ist dabei klar: „Mit Unfug beschäftige ich mich nicht.“ So sei die Haager Landkriegsordnung für heutige Ordnungswidrigkeiten nicht von Bedeutung. Andererseits zögere er aber nicht, so Sell, Strafanzeige zu erstatten, wenn seine Mitarbeiter angegangen oder beleidigt würden. So etwa jüngst in einem Fall, als Post vom Gerichtsvollzieher mit dem Vermerk „zurück an den Verbrecher“ retour gekommen sei.

Das Deutsche Polizei Hilfswerk war Ende 2012 ins Visier des Operativen Abwehrzentrums (OAZ) der Polizei geraten, weil in Bärwalde ein Gerichtsvollzieher tätlich angegriffen worden war. „Ein Großteil der damaligen Hauptverdächtigen ist inzwischen zu Freiheitsstrafen von bis zu 28 Monaten ohne Bewährung verurteilt worden“, erklärte dazu eine Sprecherin des OAZ.

Tätigkeitsfelder der „Reichsbürger“ mit möglichem strafrechtlich relevanten Charakter seien das Ausstellen von Fantasieausweisdokumenten, das Vortäuschen hoheitlicher Befugnisse, das Veröffentlichen von zum Teil fremdenfeindlichen, antisemitischen Schriften sowie teils körperlicher Widerstand gegen hoheitliche Maßnahmen. Die Fälle würden nicht separat erfasst, so die Sprecherin: „Eine qualitative Steigerung gegenüber den Vorjahren oder neue Phänomene können aktuell nicht festgestellt werden.“

Quelle: Freie Presse vom 04.07.2016

Anmerkung der Redaktion: Es ist schlimm das selbst die Juristen in der Bundesrepublik Deutschland, oftmals die wahre Rechtslage wirklich nicht kennen, auch nicht kennen wollen und sich eine Scheinwelt zurechtbasteln.

Tatsache ist: Es gilt nach wie vor Besatzungsrecht für die von der Bundesrepublik verwalteten Bewohner. Die Alliierten haben die Kontrolle über Presse, Medien, Film, Fernsehen, Kultur und Kunst. Und das die Haager Landkriegsordnung in der Bundesrepublik gilt hat erst vor kurzem der Bundespräsident bestätigt.

Und die wenigsten in Deutschland wissen, dass die Alliierten voraussetzen das alle Bescheid wissen. So lesen wir im Shaef-Gesetz Nr. 4 , Artikel 2, Ziff. 4 folgendes:

Es besteht die unwiderlegbare Rechtsvermutung, daß alle Personen im besetzten Gebiet Deutschlands oder einem der politischen Bezirke, für das ein Amtsblatt der Militärregierung gilt, Kenntnis von den in den Amtsblättern enthaltenen Veröffentlichungen haben.

Auch wissen die wenigsten, was man im o.g. Artikel auch wieder falsch dargestellt hat, das die Besatzungsmächte festgelegt haben, dass die Bundesrepublik für alle Deutschen zuständig ist, wenn sie in Not geraten. So lesen wir im SGB XII im § 133 folgendes:

§ 133 SGB XII Übergangsregelung für besondere Hilfen an Deutsche nach Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes

(1) Deutsche, die außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes, aber innerhalb des in Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes genannten Gebiets geboren sind und dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, können in außergewöhnlichen Notlagen besondere Hilfen erhalten, auch wenn sie nicht die Voraussetzungen des § 24 Abs. 1 erfüllen. § 24 Abs. 2 gilt. Die Höhe dieser Leistungen bemisst sich nach den im Aufenthaltsstaat in vergleichbaren Lebensumständen üblichen Leistungen. Die besonderen Hilfen werden unter Übernahme der Kosten durch den Bund durch Träger der freien Wohlfahrtspflege mit Sitz im Inland geleistet.

Darum sollten Journalisten und Juristen in der Bundesrepublik erstmal sich selber sachkundig machen, bevor sie der unwissenden Allgemeinheit sachlichen Unfug angedeihen lassen.

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Ein Reichsdeutscher
Ein Reichsdeutscher
7 Jahre zuvor

Das SGB hat keinen Geltungsbereich, schlimm das man sich auf so etwas beruft. Laut Auskunft des Herrn Sukub Miltärregierung, den ich persönlich schon mehrmals am Telephon hatte, gilt die Shaef Gesetz Gebung nur noch eingeschränkt. Das der sogenannte 2+4 Vertrag eine Zusatzvereinbahrung hat, in dieser Alliiertenrecht wieder in Kraft getreten ist wo der Vertrag in Kraft getreten ist, ändert auch nichts an der Eingeschränktheit der Schaef Gesetzgebung. Das zweite Shaef Gesetz gilt aber noch in vollem Umfang. Demzufolge auch Artikel 5 Abs. 9. Befehlsnummern an deutsche Richter wurden keine herausgegeben. Also lasst euch schön weiter verarschen von den sogenannten deutschen Richtern, alle legitimiert mit dem gelben Schein. Denn ohne diesen darf niemand den Beruf eines Richters ausüben. So steht es im Richtergesetz der BRD.