Bundeswahlauschuss – Rechtsextreme Partei „Der III. Weg“ zur Bundestagswahl zugelassen

Mehrere Demonstranten in bedruckten roten T-Shirts tragen die grünen Fahnen des "III.Weg" (Jan Woitas / dpa)
Mitglieder und Unterstützer des „III. Weg“ bei einer Demonstration 2018 in Chemnitz. (Jan Woitas / dpa)

Die vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestufte Partei „Der III. Weg“ darf an der Bundestagswahl teilnehmen.

Dies entschied der Bundeswahlausschuss, der über die Zulassung kleinerer Parteien und Gruppierungen zur Wahl am 26. September entscheidet. Bundeswahlleiter Thiel betonte, dass der Ausschuss nicht die Inhalte der Parteiprogramme prüfe, sondern lediglich die formellen Voraussetzungen für die Wahlteilnahme. Ungeachtet dessen sorgte die Entscheidung im Internet für viel Kritik. Die SPD-Politikerin und Generalsekretärin der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Engelmeier, fragte per Twitter, ob der Ausschuss ernsthaft eine antisemitische und rechtsextreme Kleinstpartei zulassen wolle.

Zur Bundestagswahl zugelassen wurde unter anderen auch der Südschleswigsche Wählerverband SSW – das ist die Partei der dänischen Minderheit und der Friesen in Norddeutschland. Der Deutschen Kommunistischen Partei wurde die Teilnahme dagegen verweigert. Begründet wurde dies damit, dass die DKP die vorgeschriebenen Rechenschaftsberichte in den vergangenen sechs Jahren jeweils nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist eingereicht habe. Die Partei kündigte juristische Schritte dagegen an. Heute will der Bundeswahlauschuss die noch ausstehenden Entscheidungen bekanntgeben.

Quelle: Deutschlandfunk vom 09.07.2021

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gerhard
gerhard
2 Jahre zuvor

Als was ist denn die AfD eingestuft ? Da regt sich jeder Links_Grüne Furz auf…
Dazu das Gejamer der Alten auf den Straßen …wir würden uns manches Mal Merkel zurückwünschen. Wann stimmt der ganze Parteienzirkus endlich einer Verfassung zu ?
Bedarf es dazu einer Revolution ???

Alexander Berg
2 Jahre zuvor
Reply to  gerhard

Bundestagswahl. Was braucht es zwingend dazu? Ein geltendes Bundeswahlgesetz. Ist dies der Fall? Seit 25.07.2012 offiziell nicht mehr.

Alexander Berg
2 Jahre zuvor
Reply to  gerhard

Hinzukommt:

„Parteigesetz §37: § 54 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird bei Parteien nicht angewandt.
Dazu BGB § 54, Satz 2: Aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines solchen Vereins einem Dritten* gegenüber vorgenommen wird, haftet der Handelnde persönlich; handeln mehrere, so haften sie als Gesamtschuldner.“ * Hier: der Wähler

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
2 Jahre zuvor
Reply to  Alexander Berg

Welches BGB aus dem Jahr?

birgit
birgit
2 Jahre zuvor

Parteien brauchen wir nicht mehr. Die haben das Ende der Demokratie herbeigeführt. Alles nur dumm schwätzende Sesselfurzer. Bezahlt vom Steuergeld der produktiv arbeitenden Deppen.

Ulrike
Ulrike
2 Jahre zuvor

Uns kann nur noch eine Revoulution retten. Alles andere Humbug.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
2 Jahre zuvor

Der Lorbeerkranz in der Fahne ist gedoppelt 2mal7 Blätter=14 Quersumme -5- die Lüge!

birgit
birgit
2 Jahre zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

Ein neues Auffangbecken für Unzufriedene ! Die AfD wird langsam bezweifelt, also muß eine neue Kreation her !
Hatten wir schon mehrmals !

Rosemarie Pauly
Rosemarie Pauly
2 Jahre zuvor

Rechts heißt also zwingend „antisemitisch“ ? Für mich heißt das nur patriotisch oder nationalistisch.
Deswegen kann ich da ganz und gar nicht zustimmen ! Man kann auch ein Patriot sein, ohne dass man ein Jxdxxhasser oder Rassist ist !