Polen – Verfassungsgericht: EuGH-Anordnungen zur Justiz nicht bindend

Das Gebäude des polnischen Verfassungsgerichts. (picture alliance / Alexey Vitvitsky/Sputnik)
Das Gebäude des polnischen Verfassungsgerichts (picture alliance / Alexey Vitvitsky/Sputnik)

Der Konflikt zwischen Polen und der EU um die Reform des polnischen Justizsystems spitzt sich weiter zu.

Das Verfassungsgericht in Warschau urteilte, die Anwendung einstweiliger Verfügungen des Europäischen Gerichtshofs, die sich auf das Gerichtssystem des Landes beziehen, sei nicht mit Polens Verfassung vereinbar. Konkret geht es um die Disziplinarkammer des polnischen Obersten Gerichts, an deren Unparteilichkeit es Zweifel gibt. Der EuGH hatte in einer einstweiligen Verfügung verlangt, dass deren Arbeit ausgesetzt wird. Ein endgültiges Urteil in dieser Sache will der EuGH heute treffen. Demnächst wird in Polen zudem ein Urteil des Verfassungsgerichts zu der Frage erwartet, ob die polnische Verfassung Vorrang vor EU-Recht hat.

Quelle: Deutschlandfunk vom 15.07.2021

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