Angela Merkels Amtseide und ihre Folgen – KLARTEXT

Vier Mal hat die Kanzlerin geschworen, dem deutschen Volk zu dienen, sein Wohl zu mehren und Schaden von ihm zu wenden. Was daraus geworden ist, soll diese Collage aus Schlagzeilen zeigen … ————————- Großangriff auf die Kritiker

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) und politikstube.com vom 29.07.2021

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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
2 Jahre zuvor

Mit der „IM Knopfleiste“ aus der Uckermark hat die CDU zu jeder „Wahl“ zwischen 3 und 9% der Stimmen verloren. Das war egal, wie Senf oder Catchup auf der Bockwurst. 2017 hat „IM Kastendrachen“ wieder Breitband Ausbau versprochen, latrinich hat „IM Beutelschneider“ den Ausbau wieder erfolgreich verhindert. Nach jeder Wahl gab es 14 Tage den Sturm der Entrüstung im Wasserglas, dann konnte sich keiner mehr an eine Wahl erinnern. Ein „Politiker“ weiß nicht mehr was Er/Sie/d gesagt hat wenn die Worte den Mund verlassen hatten.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
2 Jahre zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

IM „Im Großen und Ganzen ist nicht viel schief gegangen“

birgit
birgit
2 Jahre zuvor

Oh je, Meineid ? Was gibt es gem-. StGB dafür ??? Oder zählt das für Politversager nicht ?

Ulrike
Ulrike
2 Jahre zuvor

Die Alte hat doch sämtlich Eide gebrochen. Das Volk belogen wo es nur geht.
Deutschland heruntergewirtschaftet…..
Hoffentlich sind wie sie bald los.

Annette
Annette
2 Jahre zuvor
Reply to  Ulrike

Wie? Einfach so abhauen lassen?
Die muß inhaftiert werden!

Rosemarie Pauly
Rosemarie Pauly
2 Jahre zuvor

Beim ersten Mal mag sie ihren Amtseid noch ernst genommen haben, aber danach hat sie gemerkt, dass ihr keiner was kann, wenn sie nicht danach handelt.
Nach meiner Meinung ganz klar Meineide. Aber wer soll sie dafür verurteilen ?
Die Vorgaben der verschiedenen Agenden hat sie selbstverständlich bestens erfüllt…

Ist es eigentlich auch ein Meineid, wenn derjenige, vor dem sie gerade steht und die Hand hebt, genau weiß, dass der Eid nichts wert sein wird ?

kairo
kairo
2 Jahre zuvor

„Nach meiner Meinung ganz klar Meineide. “

Ein Blick in §154 StGB hilft dir sicher.

Rosemarie Pauly
Rosemarie Pauly
2 Jahre zuvor
Reply to  kairo

(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. (2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Schon klar, danke, aber das war nicht meine (eigentlich rein hypothetische) Frage. Die „Vereidigung“ könnte möglicherweise nur ein Schauspiel für die Massen sein.

Annette
Annette
2 Jahre zuvor

BRD, alles andere als ein Staat…

kairo
kairo
2 Jahre zuvor

„Die „Vereidigung“ könnte möglicherweise nur ein Schauspiel für die Massen sein.“

Na ja, so ein wenig schon. Die Vereidigung eines Amtsträgers hat nicht den Charakter der Bekräftigung einer gemachten Aussage, sondern einer Zusage für seine zukünftige Amtsführung. Und im Falle einer Regierung erfolgt dieses Versprechen in der Tat öffentlich. Aber nicht vor einem Gericht.

Det
Det
2 Jahre zuvor

“ … So wahr mir Gott helfe….“
Welchen Gott sie meint, hat sie uns nicht mitgeteilt !!!

Zur Erinnerung: Als sie 2008 die Knesset besuchte, bedankte sie sich,
dass sie in Hebräisch, ihrer Muttersprache“, sprechen durfte.

kairo
kairo
2 Jahre zuvor
Reply to  Det

Sie sprach tatsächlich in ihrer Muttersprache. Nämlich Deutsch.

Det
Det
2 Jahre zuvor
Reply to  kairo

Kairo, da muss ich Dich widersprechen, denn zumindest war
die Eingangsrede, und das weiß ich genau, auf hebräisch.
Ob die Hauptrede auf deutsch gehalten wurde kann ich im
Moment nicht bestätigen, aber suche Dir die Rede heraus und
höre sie dir an, dann weißt Du es genau.

kairo
kairo
2 Jahre zuvor
Reply to  Det

Meines Wissens hatte sie ein paar hebräische Begrüßungsworte auswendig gelernt (oder aufgeschrieben). Das war’s dann aber auch. Ihr Vater mag Theologe gewesen sein, aber sie selbst als Naturwissenschaftlerein beherrscht diese Sprache sicher nicht (und auch beim Vater würde ich mich nicht darauf verlassen).

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
2 Jahre zuvor
Reply to  kairo

Aaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaameeeeeeeeeeeeeeeeeennnnnnnnnnnnnn!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

a•men ā-mĕn′, ä-mĕn′

Ulrike
Ulrike
2 Jahre zuvor

Sagt doch alles aus wenn Hebräisch ihre Muttersprache ist dieses elende Weib.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
2 Jahre zuvor
Reply to  Ulrike

Bingo!

Ein Deutscher
Ein Deutscher
2 Jahre zuvor

Das wichtigste bei dieser Sache, hat niemand erkannt. Frau Merkel und alle Kanzler vor Ihr, sind auf die Urschrift des Grundgesetzes vereidigt worden. In der Urschrift gibt es keine Vereinigung und auch kein Artikel 20/4. Damit sollte wohl auch jedem klar sein was hier läuft …. Alle 170 oder mehr Änderungen im Grundgesetz sind damit für Merkel nicht relevant.

Annette
Annette
2 Jahre zuvor
Reply to  Ein Deutscher

Ist das zu schwer zu kapieren?
Die BRD ist kein Staat, lügt aber frech wie Bolle ein Staat zu sein.

Der einzige Grund warum die Angestellten der BRD-Verwaltung schweigen, ist ihr fehlender Mut zur Wahrheit, um einen sicheren Arbeitsplatz nicht zu verlieren.

A.K.I.
A.K.I.
2 Jahre zuvor

Was bedeutet es, den Nutzen des deutschen Volkes zu mehren?
Werdet endlich bewusst!
Wenn ich den Nutzen von Milchkühen mehren möchte müssen sie mehr Gleich und Milch abwerfen.
So einfach ist das.

Alexander Berg
2 Jahre zuvor

Der von dem Bundeskanzler und seinen Ministern zu leistende Amtseid, Artikel 64 in Verbindung mit Artikel 56 des Grundgesetzes ist ein politisches Versprechen und kein Eid in einem gerichtlichen Verfahren. Er wird von der Strafvorschrift des § 154 des Strafgesetzbuches nicht erfasst.