„Entscheidung für die Pressefreiheit“: Gunnar Kaiser gewinnt gegen YouTube

Die Videoplattform YouTube muss Gunnar Kaisers Kanal „Kaiser TV“ wieder zur Monetarisierung zulassen. Das Landgericht Köln entschied, dass YouTube eine Verletzung von Richtlinien im Einzelfall darlegen müsse. Kaisers Anwalt sprach von einer Entscheidung für die Pressefreiheit.

"Entscheidung für die Pressefreiheit": Gunnar Kaiser gewinnt gegen YouTubeQuelle: Reuters © Dado Ruvic

Das Landgericht Köln hat eine einstweilige Verfügung gegen die Videoplattform YouTube erlassen. Laut der Medien-Nachrichtenseite Meedia muss YouTube die Entmonetarisierung des Kanals „Kaiser TV“ vorläufig zurücknehmen. Der Kanal wird durch den Philosophen und Schriftsteller Gunnar Kaiser betrieben. Nach gegenwärtigem Stand hat der Kanal mehr als 200.000 Abonnenten und zeigt 846 Videos.

Mit der Änderung der Richtlinien vom Mai 2020 kam es auf der YouTube-Plattform vermehrt zur Entmonetarisierung oder sogar Sperrung teils auch großer Kanäle. Kritiker warfen dem Unternehmen vor, dass es seine Richtlinien zur Durchsetzung von Zensur nutze. Auch RT DE war im April diesen Jahres von einer zweiwöchigen Sperre betroffen.

Entmonetarisierung: „Wie fristlose Entlassung“

Kaiser gilt als reichenweitenstarker Kritiker der sogenannten Corona-Maßnahmen der deutschen Bundesregierung. Am 10. Juni 2021 hatte YouTube Kaisers Kanal ohne Vorwarnung oder Abmahnung aus seinem sogenannten Partnerprogramm entfernt, über das YouTube bestimmte Kanäle mit Werbeeinnahmen bezahlt.

Lediglich eine Nachricht mit dem Hinweis zur Entmonetarisierung hatte Kaiser kurz nach Mitternacht erhalten. Im Standardtext von YouTube hieß es:

„Wir haben festgestellt, dass viele Videos auf deinem Kanal nicht den Richtlinien des YouTube-Partnerprogramms entsprechen.“

Wenn ein Kanal gesperrt wird, habe der Betreiber die Möglichkeit, sich nach 30 Tagen wieder für das YouTube-Partnerprogramm zu bewerben. Für Vollzeit-YouTuber, die wie Kaiser noch Angestellte bezahlen müssen, sei das ein großes Problem. Kaisers Anwalt, Joachim Steinhöfel, sagte gegenüber Meedia dazu:

„Das ist wie eine fristlose Entlassung, ohne zu wissen, warum jemand entlassen wird.“

Hinzu komme, dass YouTube nicht mitteilte, aufgrund welcher von hunderten Videos des Kanals die Einnahmensperre verhängt wurde. Das sei „Willkür nach Gutsherren-Art“, sagte Joachim Steinhöfel. Wer nicht weiß, gegen welche Richtlinien er verstößt, kann sich schließlich auch nicht an sie halten.

Präzedenzfall könnte Folgen für YouTube haben

Am 10. Juli stellte Steinhöfel den Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen YouTube. Drei Tage später gab das Landgericht Köln dem Antrag statt. Steinhöfel sprach sogar von einem Präzedenzfall. Denn gemäß der Entscheidung des Gerichts müsse YouTube nun konkret darlegen, wo Kaiser gegen die Richtlinien des Unternehmens verstoßen habe. Auch andere Kanäle könnten sich somit auf die Entscheidung des Gerichts beziehen.

Laut Meedia hieß es in dem Beschluss, dass YouTube innerhalb einer Frist mitteilen muss, welches Video im Einzelfall nicht den Richtlinien entspreche und gegen welche Richtlinien es verstoße; laut Steinhöfel eine Entscheidung für die Pressefreiheit.

„Auch Journalisten, die nicht für große Medien arbeiten, können sich gegenüber den Plattformen auf die Grundrechte berufen. Wenn YouTube hier diskriminiert, verletzt es die Neutralitätspflicht, der das Unternehmen unterliegt.“

Gegen die Entscheidung des Gerichts kann YouTube noch Widerspruch einlegen. Auf Nachfrage von Meedia teilte das Unternehmen schriftlich mit, dass man sich zum vorliegenden Sachverhalt nicht äußern könne.

Quelle: Russia Today (RT) vom 30.07.2021

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