Besetzung des Bundestagspräsidiums – AfD scheitert mit Eilantrag in Karlsruhe

Der Zweite Senat beim Bundesverfassungsgericht (dpa)
AfD scheitert mit Eilantrag in Karlsruhe (dpa)

Die AfD ist im Streit um die Besetzung des Bundestagspräsidiums mit ihrem Eilantrag vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert. Die Richter lehnten es ab, den Bundestag vorläufig zu neuen Verfahrensregeln für die Wahl von Parlamentsvizepräsidenten zu verpflichten. Die Forderung der AfD könne in einem Organstreit grundsätzlich nicht angeordnet werden.

Über die eigentliche Klage werde das Gericht am 10. November verhandeln. Dann werde auch über einen zweiten Antrag eines AfD-Abgeordneten beraten, der im Eilverfahren ebenfalls als unzulässig abgewiesen wurde. Dabei geht es um die Frage, ob auch einzelne Abgeordnete oder nur Fraktionen ein Vorschlagsrecht bei der Wahl der Vizepräsidenten haben.

AfD kritisiert die Entscheidung

Die AfD hatte vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt, weil sie sich im Bundestag benachteiligt fühlt. In den vergangenen vier Jahren hatten sechs ihrer Abgeordneten für den stellvertretenden Vorsitz kandidiert, aber keiner von ihnen fand ausreichend Unterstützung. Die Geschäftsordnung des Bundestags sieht vor, dass jede Fraktion im Präsidium vertreten ist. Gleichzeitig ist aber erforderlich, dass der Bewerber die Mehrheit der Stimmen bekommt.

Die AfD reagierte enttäuscht auf die Entscheidung. Der stellvertretende Vorsitzende der Fraktion, Brandner, sagte in Berlin, es sei „wieder einmal festzustellen, dass Rechtsschutz für die Opposition vor dem Bundesverfassungsgericht inzwischen faktisch dysfunktional erscheine“. Er hoffe, dass in der Hauptsache zeitnah im Sinne der AfD entschieden werde.

AZ. 2 BvE 9/20

Quelle: Deutschlandfunk vom 11.08.2021

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kairo
kairo
2 Jahre zuvor

Interessantes Demokratieverständnis der AfD. Der Bundestag wählt die Präsidiumsmitglieder, aber er darf nicht „Nein“ zu einem Kandidaten sagen. Wozu dann noch wählen?

Gerhard G.
Gerhard G.
2 Jahre zuvor

Den Roten Roben sollte untersagt werden an irgendwelchen Events (Essen bei Merkel etc.) teilzunehmen. Man sieht doch was bei rauskommt.
Mich beschleicht da ein Gedanke … könnten die Träger der Roben korrupt sein ?
Zum Wohle des Volkes sind doch kaum Urteile gefällt worden. Und auf ewig können diese Leute der AfD den Bundestagsvize nicht verweigern … immerhin wurde diese Partei rechtmäßig gewählt…und das sollten die Volkszertreter endlich respektieren !

Die Grünen rasen vor Wut …bei GMX gelesen:
Eine Initiative hat laut eigenen Angaben deutschlandweit Tausende Plakate aufgehängt, die mit alarmistischen Slogans vor einer Regierungsbeteiligung der Grünen warnen. Angeblich soll die Initiative AfD-nah sein…. ei gugge da
da hat doch Tells Geschoss ins Schwarze (Grüne) getroffen. Hauptsache der Michl schnallts.

Ulrike
Ulrike
2 Jahre zuvor

Hat die AfD geglaubt sie bekommt von diesen Kaspern in roten Kleidchen Recht ?

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
2 Jahre zuvor

Gehe nie zu Deinem Firscht, wenn Du nicht gerufen wirscht. Immer schön den Rechtsweg einhalten und sich immer schön in den Hintern treten lassen! Pöbeln, nur noch rumpöbeln. Nur das wird noch gehört! Wenn es DIE von der AfD nicht begreifen wollen, dann bleibt für Sie nur das Hämatom am Hintern.

Максим
2 Jahre zuvor

Die AfD ist im Streit um die Besetzung des Bundestagsprasidiums mit ihrem Eilantrag vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert. Die Richter lehnten es ab, den Bundestag vorlaufig zu neuen Verfahrensregeln fur die Wahl von Parlamentsvizeprasidenten zu verpflichten. Die Forderung der AfD konne in einem Organstreit grundsatzlich nicht angeordnet werden. Rheinland-Pfalz Flut-Warnungen kamen wegen eines nicht aktuellen Meldeformulars nicht bei landesweiten Medien an