Bundestag beschließt Änderung des Infektionsschutzgesetzes: Pflicht zur Auskunft über Impfstatus

Der Bundestag hat in der wohl letzten Plenarsitzung vor der Bundestagswahl mehrere Corona-Neuregelungen verabschiedet und dafür das Infektionsschutzgesetz erneut geändert. So wurde unter anderem die Pflicht zur Auskunft über den Impfstatus beschlossen.

Bundestag beschließt Änderung des Infektionsschutzgesetzes: Pflicht zur Auskunft über ImpfstatusQuelle: www.globallookpress.com

Für den Kampf gegen die sogenannte Corona-Pandemie im kommenden Herbst und Winter soll die Zahl der Corona-Patienten in den Kliniken die wichtigste Messlatte sein. Das sieht eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vor, die der Bundestag am Dienstag beschlossen hat. Die Länder sollen damit – sowie anhand weiterer Indikatoren – bewerten und festlegen können, ab wann strengere Corona-Auflagen erforderlich sind. Dies soll die bisherige Orientierung an den Infektionszahlen ablösen, die wegen vieler Geimpfter als nicht mehr so aussagekräftig gilt. Zudem sollen Beschäftigte in Kitas, Schulen und Pflegeheimen für die Zeit der Krise vom Arbeitgeber gefragt werden können, ob sie geimpft sind.

Redner der Opposition kritisierten die Neuregelungen noch in der wohl letzten Plenarsitzung vor der Bundestagswahl. Die schwarz-rote Koalition hatte sie an das laufende Gesetzesverfahren angehängt, mit dem ein milliardenschwerer Hilfsfonds für den Wiederaufbau nach der Hochwasserkatastrophe im Westen Deutschlands eingerichtet wird. Der Bundesrat soll den Änderungen in einer Sondersitzung am Freitag noch zustimmen. Damit soll auch Klarheit für die nächste Zeit bestehen, in der über die Bildung der neuen Regierung verhandelt werden dürfte.

SPD-Gesundheitsexpertin Sabine Dittmar verteidigte die Regelungen. Auskünfte über den Impfstatus, die für Beschäftigte in Kliniken seit langem selbstverständlich seien, würden aus gutem Grund auf weitere Einrichtungen ausgeweitet, in denen sich Schutzbedürftige nahe kämen. Unions-Fraktionsvize Stephan Stracke (CSU) sagte, die Neuregelungen zur Corona-Lagebeurteilung sorgten für passgenaue Lösungen vor Ort. Die Inzidenz werde als einer der Maßstäbe weiterhin mitbetrachtet.

Linke-Fraktionsvize Gesine Lötzsch kritisierte, mit Blick auf die Impfstatus-Auskünfte, die Regierung wolle völlig überstürzt die Verhältnisse zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern über den Haufen werfen. FDP-Vize Wolfgang Kubicki kritisierte den generellen Kurs mit weiteren Grundrechtseinschränkungen:

„Von Nicht-Geimpften geht keine Gefahr aus, die Gefahr geht ausschließlich von Infizierten aus.“

DIE NEUEN CORONA-INDIKATOREN: Die Länder sollen künftig weitgehend vor Ort festlegen können, ab wann strengere Alltagsbeschränkungen nötig werden. „Wesentlicher Maßstab“ für zu ergreifende Maßnahmen soll insbesondere die Zahl aufgenommener Corona-Patienten in den Kliniken je 100.000 Einwohner in sieben Tagen sein. Berücksichtigt werden sollen aber auch „weitere Indikatoren“. Genannt werden die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen, verfügbare Intensivkapazitäten und die Zahl der Geimpften. Die Länder sollen dann festlegen können, wo kritische Schwellenwerte liegen.

Hintergrund ist, dass die bisher als zentraler Indikator genutzte Zahl der Neuinfektionen (Inzidenz) angesichts von Millionen Geimpften nicht mehr so stark und direkt auf die Klinikbelastung durchschlägt. Bisher sind im Infektionsschutzgesetz feste, einheitliche Werte genannt, ab welcher Sieben-Tage-Inzidenz die Länder oder Behörden vor Ort einschreiten sollen: ab 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen zum Beispiel mit „umfassenden Schutzmaßnahmen“.

DIE NEUE IMPFAUSKUNFT: Arbeitgeber sollen von Beschäftigten in Kitas, Schulen und Pflegeheimen künftig Auskunft über eine Corona-Impfung oder eine überstandene COVID-19-Erkrankung verlangen können. Denn dort würden besonders verletzliche Personengruppen betreut, zudem wären wegen der räumlichen Nähe zahlreiche Menschen einem Infektionsrisiko ausgesetzt. Daher könne es aus Infektionsschutzgründen nötig sein, Beschäftigte je nach ihrem Impf- und Antikörperstatus „unterschiedlich einzusetzen oder von einer Beschäftigung ungeimpfter Personen (in bestimmten Bereichen) abzusehen“.

Die erweiterte Impfstatus-Abfrage soll nur während der festgestellten „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ gelten, die der Bundestag vergangene Woche vorerst für weitere drei Monate verlängert hatte. Die Daten sollen direkt beim Beschäftigten zu erheben sein. „Die Freiwilligkeit der Entscheidung über die Inanspruchnahme von Impfschutz bleibt unberührt“, heißt es zur Erläuterung im Entwurf.

ZUSÄTZLICHE BASIS FÜR 3G-REGEL: Die von Bund und Ländern schon beschlossene und vielerorts umgesetzte 3G-Regel wird nun ebenfalls ausdrücklich im Infektionsschutzgesetz verankert – also Zutritt zu bestimmten Innenräumen nur für Geimpfte, Genesene und Getestete. Zum präventiven Infektionsschutz können demnach auch Verpflichtungen zur Vorlage entsprechender Nachweise vorgesehen werden – wie zum Beispiel auch schon Abstandsgebote oder Pflichten zum Maske-Tragen.

Quelle: Russia Today (RT) vom 07.09.2021

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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
2 Jahre zuvor

Wenn DIE zu mir „kommen“ gibt es die Nahles-eins auf die Fresse!

Annette
Annette
2 Jahre zuvor

Wie beim Film M*A*S*H…

…na dann lüg doch eben…

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
2 Jahre zuvor

Überdenkt was das für Volksverräter sind! DIE haben nie über den Bundesrat die Pandemie ausgerufen und das GG außer Kraft gesetzt. Jetzt beschließen DIE vermutlichen Volkshochverräter eine Auskunftspflicht. Alles ungültig! DIE haben EU Recht mit der Pandemie übergangen: DIE haben kein Recht auf unsere Daten. Es ist ja sowieso alles ungültig! Aber wenn DIE vermutlichen Volks und Landeshochverräter es so haben wollen? Auch wir wissen manches!
Was wir heute noch nicht wissen? Wie geht es der schwangeren Spahn Röckchen denn heute? Ist die Beschleunigung im Ferrari schädlich für den Embryo, kann so eine Beschleunigung zur Fehlgeburt führen?

kairo
kairo
2 Jahre zuvor

„Arbeitgeber sollen von Beschäftigten in Kitas, Schulen und Pflegeheimen künftig Auskunft über eine Corona-Impfung oder eine überstandene COVID-19-Erkrankung verlangen können.“

Sehr vernünftige Idee. Mich wundert nur, dass man das nicht auch auf Restaurants, Großküchen usw. ausdehnt, also alles, was mit Lebensmitteln zu tun hat. Auch Krankenhäuser und Arztpraxen kämen in Frage.

birgit
birgit
2 Jahre zuvor
Reply to  kairo

Das Widerspricht der neuen DSGVO der EU, bindend für alle Mitgliedstaaten !

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
2 Jahre zuvor
Reply to  birgit

#Mich wundert nur, dass man das nicht auch auf Restaurants, Großküchen usw. ausdehnt, also alles, was mit Lebensmitteln zu tun hat. Auch Krankenhäuser und Arztpraxen kämen in Frage.
Antworten#
Dort vergiftet IXXXr mit Polonium.

Am 1. November 2006 erkrankte Litwinenko plötzlich und wurde ins Krankenhaus eingeliefert. Er starb drei Wochen später und wurde das erste bestätigte Opfer des tödlichen Polonium-210- induzierten akuten Strahlensyndroms .

kairo
kairo
2 Jahre zuvor
Reply to  birgit

Die DSGVO ist deutsches Recht. Du meinst offenbar die Direktive, auf die die DSGVO sich stützt. Die ist in der Tat bindend für alle, lässt aber eine ganze Menge Ausnahmetatbestände zu. Sie sagt keineswegs, dass keiner gar nichts wissen darf.

Gerade der Arbeitgeber muss eine ganze Menge über seine Arbeitnehmer wissen, angefangen beim Gehaltskonto; er ist ja kein Unbefugter. Und wenn die Gesundheit der Kollegen und der Kundschaft auf dem Spiel steht, gilt das erst recht.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
2 Jahre zuvor
Reply to  kairo

Da fällt mir nichts mehr ein. (:-(( Du bist wie die Bibel die auf jeden Satz zwei Antworten zulässt. Warten wir auf eine rechtsgültige eindeutige Antwort aus NürnXXXg! (:-))

Rosemarie Pauly
Rosemarie Pauly
2 Jahre zuvor

… also Zutritt zu bestimmten Innenräumen nur für Geimpfte, Genesene und Getestete….

Auch Geimpfte und Genesene können sich wieder anstecken und Viren auf Gesunde übertragen !
Wenn ich ein Grippevirus habe, spüre ich das ! Es gibt keine asymptomatischen Grippeerkrankungen ! Mir tun die Knochen weh, ich habe Husten, Schnupfen oder Durchfall und Fieber.
Die Tests sind unsicher ! Wer sich vor dem Test die Zähne mit einer Zahnpaste putzt, die z. B. Eukalyptusöl oder Vergleichbares enthält, wer Bonbons lutscht, die Fruchtsäuren enthalten oder Fanta, Cola, Sprite etc. trinkt, wird möglicherweise positiv getestet, auch wenn er/sie gesund ist !

Was soll also das ganze Theater ? Wem nutzt es ? Ganz sicher nicht uns !

kairo
kairo
2 Jahre zuvor

„Auch Geimpfte und Genesene können sich wieder anstecken und Viren auf Gesunde übertragen !“

Stimmt, ist aber weit unwahrscheinlicher als bei nicht geimpften. Erst recht zwischen zwei Personen, die beide geimpft oder genesen sind.

„Wenn ich ein Grippevirus habe, spüre ich das ! Es gibt keine asymptomatischen Grippeerkrankungen ! Mir tun die Knochen weh, ich habe Husten, Schnupfen oder Durchfall und Fieber.“

Möglich. Aber COVID-19 ist keine Grippe. Und am ansteckendsten ist man gewöhnlich in der Inkubationszeit, wenn man also noch keine Symptome hat.

„Wer sich …, wird möglicherweise positiv getestet, auch wenn er/sie gesund ist !“

Kann passieren, aber dann ist man jedenfalls auf der sicheren Seite.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
2 Jahre zuvor
Reply to  kairo

Die vermutliche VerbreXXXr Brut hat in die Gesetze für die Flutopfer hinterlistig verbrecherisch „Anordnungen“ eingebaut, die das Arbeitsleben betreffen. Wer nicht geimpft ist bekommt kein Krankengeld und weitere Schikanen, die nur HutträgXXXrn mit Xöpfen einfallen kann. (Vergleichbare Ähnlichkeit mit Gonzo!) Habe mich gewundert, warum alles so lange dauert bis den Flutopfern konkretes geschaffen wird!
Vergebt Ihnen nicht, Sie wissen was Sie tun!

Ulrike
Ulrike
2 Jahre zuvor

Die Alte sieht sowas von scheinheilig aus auf dem obigen Bild. Mir wird schlecht.
Und alle anderen Deppen spielten mal wieder ihr perverses Spiel mit. Zum Kotzen.,