Täter geohrfeigt: Anzeige gegen Onkel des Opfers (Bild: dpa/Daniel Karmann (Symbolbild))
Foto: dpa/Daniel Karmann (Symbolbild)
12.07.2016, 07:13
Rechtliche Folgen hat eine Ohrfeige, die ein Mann im Linzer Hummelhofbad einem 17-jährigen Afghanen verpasst hatte, weil dieser seine zehnjährige Nichte unsittlich berührt haben soll. Jetzt wird der Onkel wegen Körperverletzung angezeigt, der Verdächtige streitet nach wie vor alles ab.
Der Übergriff soll beim Schwimmen im Becken passiert sein. Nach dem Vorfall erzählte das zehnjährige Mädchen seiner Tante und seinem Onkel, mit denen es im Hummelhofbad war, davon. Der Mann knöpfte sich daraufhin den mutmaßlichen Sextäter vor: Zuerst gab es eine verbale Auseinandersetzung, dann setzte es die Ohrfeige.
Anzeige wegen Körperverletzung
Bei der Polizei bestritt der 17-Jährige später den Übergriff und klagte über Kopfschmerzen. Bei einer Untersuchung im Spital konnten keine Verletzungen festgestellt werden. Der junge Afghane wurde festgenommen, der Onkel des mutmaßlichen Opfers wegen Körperverletzung angezeigt.
„Keine unmittelbare Gefahr“
„Eine körperliche Attacke ist nur dann durch den Notwehrparagrafen gedeckt, wenn eine unmittelbare Gefahr abgewehrt wird“, erklärt der Rieder Staatsanwalt Alois Ebner. Zudem darf der Angegriffene oder Helfer nur das „gelindeste Mittel“ anwenden, sonst läuft er Gefahr, wegen Körperverletzung angezeigt zu werden. Selbst eine Ohrfeige kann vor Gericht enden. Die Beurteilung liegt im Ermessen des Richters.
Quelle: Kronenzeitung vom 12.07.2016
Hoffentlich hat die richtig gesessen, bravo.
http://www.focus.de/politik/deutschland/fluechtlingskrise-fast-5000-fluechtlingskinder-in-deutschland-vermisst_id_5257837.html
Doch staseve hat darüber nie berichtet!!!
Das nennt man wohl einseitige Berichterstattung!
HÖCHSTSTRAFE !!
Nur so lässt sich die ausufernde Brutalität dieses rechtsradikalen Mobs gegenüber schutzsuchenden Facharbeitern „bekämpfen“.
Vermutlich ist das Kind auch selbst Schuld weil es sich falsch verhalten hat und der Onkel eventuell die falsche Bademode für seine Nichte wählte.
Tja, und da wäre noch die Frage einer Klage gegen den Schwimmbadbetreiber zu klären. Sollten dort keine Verhaltensregeln in Bildform und arabischer Sprache angebracht sein entspräche dies dem Tatbestand der Unterlassung. Daher ebenfalls –
HÖCHSTSTRAFE !
😉
Mit „freundlichen“ Grüßen
Heinz
ich würde das auch tun ,liebe nehme ich eine strafe auf mich eh was passiert,hoffentlich hat die ohrefeige gesessen das er so was nicht mehr tut
Nun ist der böse Onkel der Depp. So geht das in Deutschland. Das Pack darf Anzeige erstatten. Hoffentlich hat der Onkel ihm eine saftige Backpfeife verpasst. Noch besser wäre es gewesen ihm was auf die Eier zu geben……
stimmt wenn man sich wehrt ist man der böse und was ist mit den Täter, die wissen von nichts,schlimmes Deutschland