Höchst wichtige Information für die deutsche Bevölkerung: HLKO ist gültig!

Gauck bestätigt Gültigkeit der HLKO

Mediale Propagandalügner gibt ´s da draußen auf der Straße ohne Ende, doch auch im Internet wird Propaganda gegen faktentreue Aufklärer gemacht, welche der Bevölkerung die Wahrheit mitteilen.

Klärt man zum Beispiel über die Klimalügereien auf, dann versuchen schäbigen Propagandisten das zu diffamieren. Propagandisten sind übrigens ekelerzeugende Töchter und Söhne, die wohl sogar ihre eigene Mutter für 5 Euro verschachern würden.

Klären wahrheitsliebende Medien im Internet mit faktenbasierender Aufklärung über die Machenschaften der Lebensmittelmafia auf, so ist man sich der Torpedierung dessen ebenfalls gewiss.

Propagandalügner versuchten auch die tatsächliche Situation in Deutschland in Abrede zu stellen, was den Status und die Rechtssituation betrifft.

Da konnten von wahrheitsliebenden Internetmedienmachern ruhig eindeutige Beweise vorgelegt werden, doch noch nicht einmal davon ließen sich die Schädlinge abhalten, auch weiterhin zu versuchen, alles in ´s Lächerliche zu ziehen, zu diffamieren und zu denunzieren.

Dankenswerterweise geschah das ausschließlich, also immer nur mit fadenscheinigen Scheinargumenten, die sogar ein Kind durchschaut – oder auch mit dem üblichen Geschwafel, womit man wahrheitsliebenden Internetmedien eine Zugehörigkeit zur rechten Szene oder ähnlich Unschönes anzudichten versuchte.

Dieser Hut ist allerdings bereits so alt, dass man damit noch nicht einmal mehr die Eltern von Neunzigjährigen beeindrucken kann, geschweige denn denkende Menschen, von denen es jeden Tag mehr und mehr gibt.

In den allermeisten Fällen dürfte es also beim Versuch geblieben sein, da die Scheinargumente, Lügen und Behauptungen von Propagandisten es einfach nicht mit der Wahrheit aufnehmen können, die per Fakten und Tatsachen nachgewiesen ist.

So wurde von Propagandisten auch gern schon mal versucht, die HLKO (Haager Landkriegsordnung) als gar nicht gültig hinzustellen – selbstverständlich auch wieder mit wie immer fadenscheinigen Scheinargumenten.

Warum will das Propagandageseuche die HLKO eigentlich als ungültig hinstellen?

Diese Frage ist schnell beantwortet: In der HLKO gibt es zwei Artikel, die eine überaus große Tragweite haben, denn die Sache ist nämlich die:

In Artikel 46 der HLKO findet sich der Satz: „Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden“.

Das ist für das herrschende Schwerverbrechergesindel, welches hierzulande in sogenannten Parlamenten, Städten, Gemeinden und Kommunen hockt, natürlich überaus unschön.

Das heißt nämlich nichts anderes, als dass jegliche Steuer, jegliche Zwangsgebühr und jegliche Zwangsabgabe zwar erhoben werden kann, allerdings nicht eingezogen werden darf, da das Einziehen des Privateigentums durch Artikel 46 der HLKO untersagt ist.

Welche Konsequenz hat das?

Auch diese Frage ist schnell beantwortet: Das hat die Konsequenz, dass das Zahlen jeglicher Steuer, jeglicher Zwangsgebühr und jeglicher Zwangsabgabe bestenfalls auf freiwilliger Basis erfolgen kann, da die HLKO das Einziehen von Privateigentum nämlich nicht erlaubt.

Wer also gern Steuern, Zwangsabgaben und der Gleichen bezahlen möchte, der kann das gern tun – muss er aber nicht.

Dass im hiesigen Land kein einziges gültiges Gesetz existiert, welches zur Zahlung von Steuern verpflichtet, erwähnen wir in diesem Artikel gern ein weiteres Mal, auch wenn unsere Stammleser das schon längst wissen.

Ebenso wiederholen wir gern, dass im hiesigen Land keine einzige staatliche Organisation existiert, die Steuern, Zwangsabgaben etc. überhaupt einfordern darf, da das hiesige Land mehrfach bewiesen kein Staat ist.

Das bedeutet: Im hiesigen Land existieren ausschließlich Firmen ohne hoheitsrechtliche Befugnisse, die auf keinen Fall dazu berechtigt sind, Gesetze zu erlassen oder Forderungen an die Bevölkerung zu stellen.

Das hängt übrigens damit zusammen, dass es hierzulande keinen einzigen hoheitsrechtlich befugten Beamten gibt, da der Beamtenstatus exakt am achten Mai des Jahres 1945 ersatzlos abgeschafft wurde.

Wir haben es hierzulande also ausschließlich mit Firmen und mit Firmenangestellten zu tun.

Nun fragen wir mal: Dürfen Firmen und/oder Firmenangestellte von Ihnen das Zahlen von Steuern und Zwangsabgaben verlangen???

Nein. Natürlich nicht! Ansonsten könnte ja auch der Apotheker mit selbst gebastelten Steuerforderungen an Sie herantreten und von Ihnen die Zahlung selbiger verlangen.

Das macht der Apotheker aber nicht, weil er weiß, dass Sie das niemals bezahlen würden.

Die „Bundesrepublik Deutschland“, die ebenfalls eine Firma ist, macht das hingegen schon und das sogar sehr erfolgreich.

 

Firma Bundesrepublik Deutschland

 

Und wissen Sie, wieso die Firma „Bundesrepublik Deutschland“ damit so viel Erfolg hat?

Auch diese Frage ist schnell beantwortet: Die Firma „Bundesrepublik Deutschland“ ist damit so erfolgreich, weil SIE (lieber Neuankömmling bei News Top-Aktuell)

erstens: wahrscheinlich gar nicht wussten, dass die sogenannte „Bundesrepublik Deutschland“ nur eine Firma ohne hoheitsrechtliche Befugnisse ist

zweitens: obrigkeitshörig bis über die Ohren sind (bzw. womöglich bis eben noch waren)

drittens: diesbezüglich nie etwas hinterfragt haben, denn Sie kennen ja sicher einen der Deutschen liebsten Sprüche: „das war ja schon immer so“.

Heute wissen wir: Nur weil etwas „schon immer so war“, muss es nicht rechtens sein. Hinterfragen Sie also bitte auch alles andere, „was schon immer so war“.

Sie werden erstaunt sein, was so alles „schon immer so war“, aber nicht rechtens ist.

Zurück zur HLKO:

Die HLKO offeriert einen weiteren überaus interessanten Artikel, nämlich den Artikel 47. In dem heißt es: „Plünderung ist ausdrücklich untersagt“.

Sogenannte „Gerichtsvollzieher“, die nichts anderes als Einbrecher, Diebe und Plünderer, aber keine Beamten mit hoheitsrechtlichen Befugnissen sind, haben somit selbstverständlich keinerlei Legitimation, geschweige denn das Recht dazu, in Ihre Privatsphäre einzudringen und Sie auszuplündern. Die HLKO verbietet das nämlich mit dem Artikel 47.

Nun wissen Sie, warum das Propagandagesindel die HLKO gern mal als ungültig hinzustellen versucht.

Sollte tatsächlich jemand auf das Geschwätz solcher Propagandisten ´reingefallen sein, so können wir mit diesem Artikel einen überaus knackigen Beweis liefern, dass die HLKO bis zur Sekunde gültig ist (siehe nachfolgendes Dokument):

 

Gauck bestätigt Gültigkeit der HLKO

 

Das „Bundespräsidialamt“ hat mit diesem Schreiben eindeutig bestätigt, dass die HLKO bis zur Sekunde Gültigkeit besitzt.

Damit wird auch bestätigt, dass die Artikel 46 und 47 der HLKO Gültigkeit besitzen.

Es wird also Zeit, dass die Bevölkerung diese Artikel endlich mal in Anwendung bringt und damit aufhört, schwerkriminellen Firmen und deren nicht minder kriminellen Angestellten Gelder in den Rachen zu werfen, die man für sich selbst doch viel besser verwenden kann.

Auch sollten Sie unbedingt alle Steuern (direkte wie auch indirekte), die Sie lebenslänglich zu Unrecht bezahlt haben, auf jeden Fall mit Zins und Zinseszins zurück verlangen.

Wie man das machen kann, haben wir (unter anderem) hier beschrieben: „klick“

Quelle: newstopaktuell.wordpress.com vom 25.01.2016

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Francisco Herera
Francisco Herera
2 Jahre zuvor

Das ist ja alles verständlich und nachvollziehbar. Nur was macht man, wenn die „Verwaltung“ mit Waffengewalt ihre Forderungen durchdrückt und sich nicht um HLKO schert.

Beispiel Georg Thiel im Knast wegen nicht bezahlter GEZ.

Der Rat, einfach nicht zu zahlen wegen Berufung auf Art. XYZ, den keinen der Peiniger interessiert ist, ist eine falsche Hilfeleistung für die Menschen.

Eine Lösung wäre hier sich auf Firmenrecht und Handelsverträge zu konzentrieren. Denn diese scheinen alle Lakalien streng einzuhalten. Stichwort, Privatstädte, gemeinschaftliche Genossenschaften mit vielen Steuerprivilegien. Nur um einen Anstoß zu geben.

Einfach nicht zu zahlen, ist hier keine Lösung. Oder anders gesagt: Wenn das „Personal“ nicht nach „Firmenrichtlinie“ handelt, muss es mit Konsequenzen rehcnen. Aber wenn das „Personal“ eine eigene „Firma“ gründet, dann kann die obere Firma Ihre Forderungen nicht mehr durchgreifen.

Naja ich glaube Ihr wisst worauf ich hinaus will. Wir sollten das Spiel beginnen mitzuspielen und uns nicht über die Spielregeln beschweren. Die Spielregeln können wir in 1-2 Jahrzehnten vielleicht abschalten, aber momentan scheint mir diese Lösung realistischer und deeskalierender.

kairo
kairo
2 Jahre zuvor

„Beispiel Georg Thiel im Knast wegen nicht bezahlter GEZ. “

Erstens saß er nicht, weil er nicht gezahlt hat, sondern weil er sich geweigert hat, die nach ZPO geforderte Eidesstattliche Versicherung abzulegen.

Zweitens ist er inzwischen wieder draußen, denn Erzwingungshaft darf nicht länger als sechs Monate dauern.

birgit
birgit
2 Jahre zuvor
Reply to  kairo

Welch ein Trost !!! Mir kommen die Tränen !!!

Waldtürenöffner
Waldtürenöffner
2 Jahre zuvor
Reply to  kairo

@ Kairo
liegt es am Ritalin oder Tilidin oder an noch mehr bei Dir?

kairo
kairo
2 Jahre zuvor

An der ZPO, Buch 8, Abschnitt 2 Titel 1 (das sind die §§ 802ff).

birgit
birgit
2 Jahre zuvor

Das schreibe ich diesen Plünderern schon seit 10 Jahren. DIE interessiert das nicht, DIE machen weiter. DIE gehören nach Kriegs-und Völkerrecht abgeurteilt. Hochverrat an den indigenen deutschen Völkern ! Dafür ist nur eine Strafe vorgesehen ! Hoffentlich bald !

Annette
Annette
2 Jahre zuvor
Reply to  birgit

Wenn Du im Krieg bist, dann bist Du Soldat oder Legionär und als Kämpfer wirst Du auch bekämpft; in diesem Fall von einer nichtstaatlichen organisierten Vereinigung zum ausbeuterischen Machterhalt.

kairo
kairo
2 Jahre zuvor

Dieses dumme Zeug ist doch nicht totzukriegen. Natürlich ist die HLKO in Deutschland geltendes Recht, seit 1910. Aber Anwendung findet sie ihrem Geist und Buchstaben entsprechend nur, wenn Krieg ist, und den haben wir derzeit nicht, so leid es mir tut.

Dass in einem besetzten Gebiet keine Steuern eingezogen werden dürfen, ist auch Quatsch. Wer das behauptet, hat wohl nie auch nur einen flüchtigen Blick in die HLKO geworfen. Da steht ausdrücklich drin, dass die Besatzungsmacht die üblichen Steuern einziehen darf, wenn die eigentliche Staatsgewalt durch die Besatzung daran gehindert ist, und dass die noch weitere Abgaben für die Zwecke der Besatzung erheben darf. Das kommt eben davon, wenn man mit dem Lesen bei Art. 47 aufhört.

Art. 48
Erhebt der Besetzende in dem besetzten Gebiete die zugunsten des Staates bestehenden Abgaben, Zölle und Gebühren, so soll er es möglichst nach Massgabe der für die Ansetzung und Verteilung geltenden Vorschriften tun; es erwächst damit für ihn die Verpflichtung, die Kosten der Verwaltung des besetzten Gebiets in dem Umfange zu tragen, wie die gesetzmässige Regierung hierzu verpflichtet war.
Art. 49
Erhebt der Besetzende in dem besetzten Gebiet ausser den im vorstehenden Artikel bezeichneten Abgaben andere Auflagen in Geld, so darf dies nur zur Deckung der Bedürfnisse des Heeres oder der Verwaltung dieses Gebiets geschehen.

Spielt zwar keine Rolle, denn die Besatzung der Bundesrepublik endete 1955 (DDR 1954, Berlin 1990), aber korrekt zitieren hat noch niemanden geschändet.

birgit
birgit
2 Jahre zuvor
Reply to  kairo

Die BRiD betreibt Usurpation ! Maßt sich also Besatzungsrecht an !
Plündert das eigene Volk aus und holt nichtsnutziges Gesockse ins Land. Verpraßt unsere Steuern für FREMDLINGE !

birgit
birgit
2 Jahre zuvor
Reply to  birgit

Art. 49
Erhebt der Besetzende in dem besetzten Gebiet ausser den im vorstehenden Artikel bezeichneten Abgaben andere Auflagen in Geld, so darf dies nur zur Deckung der Bedürfnisse des Heeres oder der Verwaltung dieses Gebiets geschehen.

Oh ja ! Das Herr = herbeigeholte fremde Kulturen zum Mord bereit.
Verwaltung = plündernde Sesselfurzer zum Eigenerhalt. Steigbügerhalter der Geschäftsführung, mehr nicht.

Waldtürenöffner
Waldtürenöffner
2 Jahre zuvor
Reply to  birgit

@ Kairo
liegt es am Ritalin oder Tilidin oder an noch mehr bei Dir?

Annette
Annette
2 Jahre zuvor

…gab es Anweisung, 40.000 oder 47.000 Kommunen sich als Firma registrieren zu lassen.

WO STEHT DAS tatsächlich; es gibt keine nschriftlichen Beweise und das hätten kommunale Verwaltungen auch nicht geheimgehalten.

Wer weiß was???

birgit
birgit
2 Jahre zuvor
Reply to  Annette

Zu dieser Sauerei gab es, zumindest von den Russen, keine Anweisung.
Beim Ami ist das denkbar, denn der agiert schon seit 1876 unter Firmenrecht.

birgit
birgit
2 Jahre zuvor
Reply to  birgit

Annette, dazu gibt es ein Merkblatt, wann die Anweisung von den Amis kam. DIE mußten sich als Firmen registrieren !
Der Peter sollte das mal online stellen !
Denn ich kann das hier nicht hochladen.

Annette
Annette
2 Jahre zuvor
Reply to  birgit

Bitte, das wäre endlich ein zusätzlicher Baustein für meinen Rund-Um-Schlag (Rundumschlag). Die Stadtverwaltung HAMM ziert sich auf meine Anfragen hin zu antworten.

kairo
kairo
2 Jahre zuvor
Reply to  Annette

Das ist Quatsch. Kommunen sind Gebietskörperschaften, keine Unternehmen. Falls doch, möge man die Einträge im Handelsregister nachweisen.

Tatsache ist, dass seit 2000 die Buchhaltung der Kommunen mehr und mehr von der ziemlich veralteten und unflexiblen kameralistischen Buchführung auf das Doppik-System umgestellt wird, also die auch aus dem kaufmännischen Bereich bekannte doppelte Buchführung. Aber das machen die Länder recht verschieden. Einige lassen den Kommunen die Wahl. Das alte System gibt es also durchaus noch, obwohl der Trend zu Doppik geht.

Weder Russen noch Amerikaner haben damit etwas zu tun. Und natürlich wird eine Kommune dadurch kein Unternehmen (siehe oben, Handelsregister), trotz ihrer Teilnahme am Wirtschaftsleben. Oder seit wann wird der Chef eines Unternehmens von den Bewohnern der Stadt gewählt?

Waldtürenöffner
Waldtürenöffner
2 Jahre zuvor

2007 mußten die Städte sich eintragen! Seitdem gibt es bei diesen VerbrXXXrn den verbotenen Doppelhaushalt. Den nur Firmen benutzen dürfen.

birgit
birgit
2 Jahre zuvor

Für die doppelte Buchführung gibt es die Strohmannkonten !

Annette
Annette
2 Jahre zuvor

2007/08 mußten die Kommunen eine Eröffnungsbilanz erstellen.

UGs (Unternehmensgesellschaften) und andere Kapitalgesellschaften mußten das einreichen.

Seit wann darf eine Firma Steuern und Abgaben verlangen oder Straßenanwohner hoheitlich vortäuschend, Straßenerneuerungsbeträge und LED-Lampen im Austausch zur Straßenbeleuchtung berechnen?

(…)Kapitalgesellschaften sind bilanzierungspflichtig. Wenn Sie Gründer einer UG oder GmbH sind oder demnächst gründen wollen, haben Sie mit Sicherheit schon von der Eröffnungsbilanz gehört und wahrscheinlich als lästigen Papierkram fürs Finanzamt abgetan. Doch die Eröffnungsbilanz ist besser als ihr Ruf und die Basis Ihrer Buchhaltung… (Quelle Internet)

Waldtürenöffner
Waldtürenöffner
2 Jahre zuvor

Das Ding wird eine Erfindung sein, keine Fälschung, zu einer Fälschung gehört ein gefälschtes Original das gefälscht wurde und das gibt es nicht. Nicht darauf einlassen, denn dann seit Ihr im System.
Die BRiDö ist ein Terrorsystem, DIE halten sich an nichts. DIE fürchten nur Gegenstände die ganz schlecht rauseitern.

Annette
Annette
2 Jahre zuvor

Ja, die Täuschung ist riesig, allerdings macht diese „Regierung“ jeden platt, der/die sich zu weit aus dem Fenster lehnt.

Es lebe die Inquisition, sie war nie tot…

gerhard
gerhard
2 Jahre zuvor

Und dazu dise Meldung

Bundesbank-Präsident Weidmann geht zum 31.12.

In seinen Dankesworten an die Belegschaft verweist Weidmann auf das gemeinsam Erreichte: „Das Umfeld, in dem wir operieren, hat sich massiv verändert und die Aufgaben der Bundesbank sind gewachsen. Die Finanzkrise, die Staatsschuldenkrise und zuletzt die Pandemie haben in Politik und Geldpolitik zu Entscheidungen geführt, die lange nachwirken werden. Mir war es dabei immer wichtig, dass die klare, stabilitätsorientierte Stimme der Bundesbank deutlich hörbar bleibt.“

Und diese Stimme wird mit der neuen Regierung im Keim erstickt !
Da ist es besser vorher zu gehen und das Gesicht zu wahren.

birgit
birgit
2 Jahre zuvor
Reply to  gerhard

Kein Wunder ! Als das Collateral der 300 aus 2007 aufgeflogen ist wurden die Strohmannkonten einem Vermögensverwalter übergeben.
DIE können also nicht mehr aus den VOLLEN schöpfen. von da an gings bergab. Aber ALLES nur SATIRE, was sonst ?

Alexander Berg
2 Jahre zuvor

Klar ist die gültig: Sie wird hier nur nicht angewandt.
Wie wäre es, mal dauerhaft über den Tellerrand zu schauen, statt sich immer nur auf künstlich geschaffenes Recht und sich den nächsthöheren Vorgesetzten „anzuopfern“, damit die mal die ungerechten Vorgesetzten „hauen“?

Ralf
Ralf
2 Jahre zuvor

Hallo Kairo 🙂
“ ganz so ist es ja nun mal nicht “
Wann ist welche Besatzung aufgehoben wurden ?? 🙁
Überleitungsvertrag 1955 beließ in Artikel 2, Besatzungsrecht ausdrücklich in Kraft.
Das Gleiche erfolgte “ Mit der Bekanntmachung der Vereinbarung vom 27./28.09.1990 zum Vertrag über die Beziehungen der BRD und den drei Mächten, innerhalb der “ 2+4″ Verträge. Dann scheint wohl auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestages mit seinem Gutachten, Mai 2019 gepennt zu haben, “ das die Westallierten auf ihre Besatzerrechte nicht verzichtet haben“ 🙁 Die doofe Fresse von dem Seibert sagte damals ja alles 🙂 NOCH FRAGEN DU SYSTEMTROLL ???

kairo
kairo
2 Jahre zuvor
Reply to  Ralf

„Wann ist welche Besatzung aufgehoben wurden ??“
Die Besatzung der Bundesrepublik durch die Westmächte endete mit den Pariser Verträgen 1955.

„Überleitungsvertrag 1955 beließ in Artikel 2, Besatzungsrecht ausdrücklich in Kraft.“
Im „Deutschlandvertrag“ steht klipp und klar, dass die Besatzung endet und die Bundesrepublik souverän ist. Der Überleitungsvertrag diente dazu, den Übergang von der alliierten auf die deutsche Souveränität zu regeln (ach, daher der komische Name). Da steht drin, dass die alliierten Vorschriften zunächst bestehen blieben, aber ins deutsche Recht übergeführt wurden, so dass der deutsche Gesetzgeber damit machen konnte, was er wollte. Der Bundestag beschloss denn auch bald danach vier Gesetze, in denen alle möglichen Besatzungsvorschriften aufgehoben wurden. Woran man deutlich sieht, dass die Besatzung zu Ende war.

„Dann scheint wohl auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestages mit seinem Gutachten, Mai 2019 gepennt zu haben, “ das die Westallierten auf ihre Besatzerrechte nicht verzichtet haben““
Dass der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages das so gesagt hat, möchte ich bezweifeln. Zumindest pflegt er ein korrektes Deutsch zu schreiben.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
2 Jahre zuvor
Reply to  kairo

Aus Liebe zu den Besatzern zahlen wir Denen weiter alles! Sind DIE jetzt Gäste?

birgit
birgit
2 Jahre zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

Na klar ! Die Inselaffen hatten sich doch schon dahingehend geäußert !
Welch ein furchtbarer Gedanke ! Der Besuch geht nie wieder !

kairo
kairo
2 Jahre zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

Erstens gibt es seit 1955 in der Bundesrepublik keine Besatzer mehr. Nirgends übt ein feindliches Heer irgendwelche Macht in Deutschland aus.

Den Unterhalt der Stützpunkte, auf denen die NATO-Truppen stationiert sind, zahlt Deutschland. Logisch, es sind ja deutsche Stützpunkte. Die Kosten, die durch den Aufenthalt der Truppen entstehen, tragen diese selbst.

Inzwischen unterhalten nur noch die USA nennenswerte Kontingente in Deutschland. Alle anderen früher von den Briten usw. genutzten Einrichtungen sind an den Bund zurückgefallen und von diesem nach Belieben genutzt worden.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
2 Jahre zuvor
Reply to  kairo

Wem gehört doch gleich, ausversehen und latrinich überhaupt nicht, die Kaswerne in Schneeberg? Lest nach!

birgit
birgit
2 Jahre zuvor
Reply to  kairo

Und wer ist der BUND ? Doch nicht etwa eine alliierte Behörde ???

Ralf
Ralf
2 Jahre zuvor

Der “ Bundesgauckler “ ist ja nun schon paar Jahre Geschichte, gibts da eigentlich nen aktuellen Eintrag vom Steinmeier ? :-(….

Alexander Berg
2 Jahre zuvor

War das nicht der Brief von Klaus-Dieter Weisheit?

Ralf
Ralf
2 Jahre zuvor

“ allwissender Kairo „, hier fehlt noch WAS !!!! Erstens welche sind diese 4 Gesetze 😉
Zweitens bis ja garnicht auf „Das Gleiche erfolgte “ Mit der Bekanntmachung der Vereinbarung vom 27./28.09.1990 zum Vertrag über die Beziehungen der BRD und den drei Mächten, innerhalb der “ 2+4″ Verträge “ eingegangen :-)….Na SOWAS aber auch 🙁

birgit
birgit
2 Jahre zuvor
Reply to  Ralf

Das Besatzungsrecht gilt !!! Es wurde im 2+4 Vertrag verankert !!!
kairo ist da etwas hinterher, seine Rechtsauffassung ist nicht nachvollziehbar, da die Tatsachen eindeutig schriftlich niedergelegt wurden.