Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Polen will nicht jede Freiheit aufgeben: Wann wird „zurückgeschossen“?

EU-Fundamentalisten sprechen einigen Ländern jegliche Souveränität ab, auch und gerade in Deutschland. Es scheint sich ein lange überwunden geglaubter Graben wieder aufzutun:  Polen versus Deutschland. Und wieder wird zurückgeschossen wie am 1. September 1939 –  nur andersherum; diesen Eindruck konnte man fast gewinnen beim Anschauen der Fernsehnachrichten dieser Woche und beim Aufschlagen der Zeitungen. „Vertragsverletzung„, „Schlagabtausch„, „Sanktionen„, „Ächtung“ – solche Begrifflichkeiten beherrschen die Schlagzeilen. Und das nur, weil Polen sich erdreistete, sich von Brüssel und Straßburg nicht vollends auf der Nase herumtanzen zu lassen und die Unabhängigkeit seiner Justiz vorbehalten will.

Die Visegrad-Staaten sind den Westeuropäern schon lange ein Dorn im Auge, Ungarn im Allgemeinen und jetzt Polen im Besonderen. Unisono beschuldigen die deutsche Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, der bayrische Berufseuropäer Manfred Weber und fast alle Medienkommentatoren die Polen, Europa „in die Krise zu stürzen„. Alle deutschen Parteien im Europaparlament mit Ausnahme der AfD forderten am Dienstag einen harten Kurs gegen die polnische Regierung und attackierten ihren Ministerpräsidenten Mateusz Morawiecki, der diese Woche eine aufschlussreiche Rede vor dem EU-Parlament hielt.  Gegen die Polen einen „harten Kurs„, vielleicht wieder hart wie Kruppstahl. Tatsächlich? Sind die Polen so stark, dass sie Europa in eine Krise stürzen könnten?

Hart wie Kruppstahl

Was hat Polen eigentlich verbrochen? Es möchte seine Gerichtsbarkeit behalten und, nach diversen Souveränitätsverlagerungen infolge der Europäischen Verträge, nicht auch noch sein Rechtssystem der EU opfern. Müsste es dies tatsächlich? Nein, muss es nicht. Denn entgegen anderslautender Behauptungen ist ein Vorrang des EU-Rechts in den Verträgen nirgend vorgesehen oder manifestiert. Tatsächlich ist die Doktrin, dass EU-Recht nationales Recht breche, zum Erbrechen: Sie beruht nur auf einem einzigen EuGH-Urteil aus dem Jahr 1964. Seither glaubt man daran, dass dies für alles und alle gelte. Aber ist es für Europa elementar, ob es in Polen ein paar Geschlechter weniger gibt?

Für bestimmte Sachbereiche ist das einheitliche Recht tatsächlich geboten. Etwa Arbeitsrecht besteht diese Rechtshierarchie (ich nenne dieses das Beispiel, weil ich als Ex-Landesarbeitsrichter damit vertraut bin). Über allem Arbeitsrecht steht EU-Recht mit seinen EU-Richtlinien. Darunter folgen Grundgesetz, die Bundesgesetze und Tarifverträge in einem Konkurrenzverhältnis (Günstigkeitsprinzip), Landesgesetze, Verordnungen und nachgeordnete Rechtsnormen. Aber diese Systematik ist dem Postulat des freien Verkehrs von Waren, Dienstleistungen, Arbeit und Kapital geschuldet. Diesbezüglich müssen einheitliche Normen gelten, um Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedsländern weitgehend zu vermeiden. Trotzdem gab es auch schon Zoff zwischen dem EuGH und dem BVerfG nach arbeitsrechtlichen Vorlagebeschlüssen.

Auch das Bundesverfassungsgericht reklamierte schon einmal, dass es selbst das letzte Wort habe und nicht der EuGH: Im Mai 2020 ging es um das Anleihekaufprogramm der EZB. Und siehe da: Unsere Verfassungsrichter erklärten den Eurozauber der EZB und auch das Urteil des EuGH als nicht vereinbar mit dem deutschen Grundgesetz. Letztes Jahr gab es über die Kompetenz der einen und anderen Robenträger einen Gelehrtenstreit. Aber traute sich jemand, Deutschland dermaßen ans Bein zu pinkeln, wie man das jetzt mit Polen tut?

Eurozauber des EuGH

Das höchste Gericht müsse politikfrei sein, fordert man von den Polen. Aber ist unser Verfassungsgericht politikfrei? Keineswegs, und darüber gibt es sogar mächtigen Streit. Auch in Deutschland besteht keine politikfreie Gerichtsbarkeit – dafür aber weit mehr „rechtsfreie Räume“, wenn etwa man unsere laxe Kriminalitätsverfolgung und Rechtspflege mit Nachbarländern vergleicht.

Auch in anderen Ländern Europas gibt es Vorbehalte gegen den Absolutheitsanspruch der EU. Hier in alphabetischer Reihenfolge: Gerichte in Belgien, Deutschland, Dänemark, Estland, Frankreich, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Polen, Spanien und der Tschechei tun sich schwer mit den europäischen Machtzentren in Brüssel (Sitz der EU-Institutionen), Frankfurt (Sitz der EZB), Luxemburg (Sitz des EuGH) und Straßburg (gemeinsam mit Brüssel des EU-Parlaments). Doch ausgerechnet mit unseren östlichen Nachbarn scheint man alles machen zu können. Im privaten Bereich würde man das Mobbing oder Bashing nennen.

Vielleicht sollten unsere Scharfmacher einmal einen Blick zurückwerfen und den Polen dankbar sein: Ihre Vorfahren waren es, die unser Europa im Jahre 1683 vor dem Ansturm der Türken gerettet haben. Und dies war nicht das einzige Mal. Sie scheinen sich der außereuropäischen Gefahren eher bewusst zu sein als unsere hiesigen Polit-Oberlehrer, die ohne den historischen Beitrag der Polen heute nicht ihren leidenschaftlichen Fehden frönen können. Denn statt der EU hätten wir dann wahrscheinlich längst ein islamisches Europa und somit auch keine Richter in roten Roben und befremdlichen Hüten. Die Scharia-„Recht“-Sprechung läge stattdessen in der Hand eines islamischen Potentaten oder von Rechtsgelehrten, die sich vielleicht eine passende „Fatwa““ schreiben lassen würden, um die Polen zu ächten. Doch noch herrscht er nicht, der zentralistisch-autoritäre grüne Islam.

Das Trommelfeuer gegen Polen, Ungarn und andere durch die jetzigen EU-Machthaber ist eine Schande.

Quelle: journalistenwatch.com vom 22.10.2021

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