Covid-19: Stiko-Chef zurückhaltend bei Impf-Empfehlung für Kinder ab fünf Jahren

Prof. Dr. Thomas Mertens, Vorsitzender der Ständigen Impfkommission (www.imago-images.de)
Prof. Dr. Thomas Mertens, Vorsitzender der Ständigen Impfkommission (www.imago-images.de)

Der Vorsitzende der Ständigen Impfkommission, Mertens, steht einer Verabreichung von Vakzinen gegen Covid-19 an Kinder ab fünf Jahren zurückhaltend gegenüber.

Je geringer die Krankheitslast in einer Gruppe sei, umso sicherer müsse die Impfung sein, sagte Mertens der „Rheinischen Post“. Für eine abwägende Entscheidung zu einer Empfehlung müssten erwartbare positive Effekte – Zitat – „möglichst einigermaßen quantitativ fassbar“ sein. Dabei gehe es um klinische oder psychosoziale Auswirkungen ebenso wie um mögliche Restrisiken bei noch im Wachstum befindlichen Kindern.

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 27.10.2021

Sie finden staseve auf Telegram unter https://t.me/fruehwaldinformiert

Sie finden staseve auf Gab unter https://gab.com/staseve

Sie finden uns auf Gettr https://gettr.com/user/peterfruehwald

Besuchen Sie den Shop durch klicken aufs Bild

 

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
3 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
2 Jahre zuvor

Was ist –Stiko-? Stinke und andere Finger in Kooption-des Tango Korrupti?

Ulrike
Ulrike
2 Jahre zuvor

Lasst unsere Kinder in Ruhe !!

Rosemarie Pauly
Rosemarie Pauly
2 Jahre zuvor

…Für eine abwägende Entscheidung zu einer Empfehlung müssten erwartbare positive Effekte – Zitat – „möglichst einigermaßen quantitativ fassbar“ sein…

Also geht das nicht nur „möglichst einigermaßen“, sondern kaum oder überhaupt nicht !
Wenn eine Impfung dann trotzdem durchgeführt werden wird, kann man niemanden wegen Körperverletzung belangen. Wer will das dennoch auf sein Gewissen laden ?