Klage gegen ARD stattgegeben: Putin zerrt deutsche Lügenpresse in Moskau vor Gericht

Anlass für den angestrebten Prozess ist eine am 3. Dezember 2014 von der ARD ausgestrahlte Dokumentation, in der von systematischem Doping unter russischen Leichtathleten die Rede war. Am 7. Dezember wurde der zweite Teil der Dokumentation gezeigt. Er enthält eine Aufnahme mit verdeckter Kamera, wo die Olympiasiegerin im Sprint über 800 Meter, Maria Sawinowa, angeblich zugibt, Dopingmittel eingenommen zu haben. Sawinowas O-Ton ist in dem Film aber nicht zu hören.

Der ehemalige WFLA-Präsident Valentin Balachnitschow nannte den Film „eine Provokation zur Untergrabung des russischen Sports“ und erklärte, die ARD habe sich geweigert, die unbearbeiteten Video- und Ton-Aufzeichnungen zur Verfügung zu stellen. Im Februar war Balachnitschow als WFLA-Präsident zurückgetreten. Im September hatte ein Gericht in Samara die Klage des Leichtathletik-Verbands und Balachnitschows gegen den deutschen Fernsehkanal ARD wegen Rufschädigung abgelehnt. Gegen diese Entscheidung wurde Berufung eingelegt.

Quelle: anonymousnews.ru vom 15.07.2016

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