Kempten. Immer wieder versuchen Polizisten, die Spaziergänger einzuschüchtern. Dann wird behauptet, die „Versammlung“ verstoße gegen irgendwelche „Maßnahmen“ und eine Personenkontrolle angekündigt. Als die Situation daraufhin eskaliert, werden Schlagstöcke eingesetzt.
Hier zwei erste Videos:
Quelle: opposition24.com vom 27.12.2021
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Dick und fest angezogen mindert die brutalen Argumente der zusammengezogenen Briganten!
Wie, nur 1 Helfer? Morgen kannst Du blutend gefoltert sein und erhoffst dir die Hilfe deiner Mitmenschen…
Wir sind das Volk, die Polizei ist zum Feind geworden
Das können die Kerle auf wehrlose eindreschen und zu Boden ringen.
Das ist für mich keine Polizei sondern staatlich bezahlte Söldner. Pfui Teufel
Ulrike, gegen echtes Unrecht darf sich gewehrt werden. Solange das Zahlenverhältnis nicht stimmt ist das ungesund.
Gilt eigentlich der 56/83. Artikel 9 Verhalten im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen?
Das Verhalten einer Person oder Personengruppe ist als Handlung eines Staates im Sinne des Völkerrechts zu werten, wenn die Person oder Personengruppe im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen faktisch hoheitliche Befugnisse ausübt und die Umstände die Ausübung dieser Befugnisse erfordern.
Upps, jetzt schrillen aber die Verfassungsschutzglocken. Die „pöhsen“ Reichsleute haben mal wieder einen auf Kritik gemacht.
Ich persönlich halte es wie Ghandi: Passiver Widerstand, schweigen und friedlich sein.
Das macht den nichtstaatlichen Gegner noch wütender und provokanter. Das geht solange, bis die WELTGEMEINSCHAFT die BRD als gefährlich für die Weltgemeinschaft klassifiziert.
Klar gilt diese Resolution 56/83 Artikel 9 und 11! Diese wurde international angewendet durch den Internationalen Gerichtshof (IGH) im Rahmen des Donaustaudammprojektes in Bezug auf den Kosovo und hat ab 2004 rechtliche und völkerrechtliche Gültigkeit und Anwendbarkeit erreicht. (siehe Schweißfurt Kommentar zum Völkerrecht).
Dieses Papier ist ein Entwurf der ILC für eine Konvention, die es bisher nicht gibt, und ob es sie mal geben wird und wann, steht in den Sternen.
Im Urteil des IGH zum Donaustaudamm findet sich keinerlei Bezug auf diese Resolution. Das ist auch kein Wunder, denn dieses Urteil erging 1997, während die Resolution 2001 gefasst wurde. Im Urteil hat sich der IGH auf den damaligen Stand der Arbeiten der ILC bezogen, wenn auch auf andere Teile davon und aus verständlichen Gründen nicht auf die UN-Resolution.
Auch in einem neueren Urteil aus dem Jahre 2012 über einen Streit zwischen Deutschland und Italien bezieht sich der IGH auf die Arbeiten der ILC, ohne sie aber als geltendes Recht anzusehen. Von der UN-Resolution ist auch in diesem Urteil nicht die Rede. Offensichtlich hat sie keinen Wert als Rechtsquelle.
In der Resolution der Vollversammlung von 2001 werden die Arbeiten der ILC befürwortet, und die Regierungen der Welt werden zu Kommentaren aufgefordert. Das geschieht seither mit schöner Regelmäßigkeit alle drei Jahre. Bekanntlich haben Resolutionen der UN-Vollversammlung keinerlei Rechtskraft.
Dass das alles auch in Deutschland keinen rechtlichen Wert hat, hat das BVerfG 2007 in 2 BvM 1/03 festgestellt.
Aber wer Einwände gegen behördliches Handeln hat, der kann jederzeit den verwaltungs- oder strafrechtlichen Rechtsweg beschreiten, je nach Lage des Falls.
Lieber Kairo hören Sie auf die Leute zu verwirren. Völkerrecht hat Vorrang vor dem Deutschen Recht. Und Sie haben gerade wieder gezeigt, dass Sie keine Ahnung davon haben. Sonst würden Sie wissen, dass Resolutionen die nicht angenommen wurden, Rechtskraft erlangen, wenn Sie von einer UN-Institution (hier IGH) angewendet wurden. Auch in Deutschland wurde die Resolution schon von Gerichten angewendet!
Für die Redaktion staseve Peter Frühwald
„Völkerrecht hat Vorrang vor dem Deutschen Recht. “
Das ist unwahr, und es steht auch nicht in Art. 25 GG.
„Sonst würden Sie wissen, dass Resolutionen die nicht angenommen wurden, Rechtskraft erlangen, wenn Sie von einer UN-Institution (hier IGH) angewendet wurden. “
Resolutionen sind politische Bekundungen, mehr nicht, und erlangen überhaupt keine Rechtskraft. Der IGH hat sich übrigens niemals auf die erwähnte Resolution bezogen, sondern nur auf den seinerzeit aktuellen Stand des ILC-Entwurfs. Der natürlich genau so wenig Rechtskraft besitzt, so lange er nur ein Diskussionspapier ist.
„Auch in Deutschland wurde die Resolution schon von Gerichten angewendet! “
Ach, wo denn? Garantiert hat noch kein Gericht sein Urteil darauf gestützt. Siehe BVerfG in 2 BvM 1/03 – das ist Gesetz.
Lieber Kairo schlafen Sie weiter in ihrer selbst verordneten Matrix. Ich habe hier die Fakten und die Realität wiedergegeben. Ich lasse mich auch von hochintelligenten Verblödern nicht von der Realität der Fakten ablenken. Grüße an die Führungsoffiziere.
Für die Redaktion staseve Peter Frühwald
Außergewöhnlich überzeugend. Aber ich sehe schon ein, dass der Rückgriff auf die eigene Unfehlbarkeit allemal bequemer ist als die Konfrontation mit den Fakten. Das Aktenzeichen des deutschen Gerichtsurteils, in dem die UN-Resolution als Rechtsgrundlage angesehen wurde, darf übrigens auch nachgereicht werden. Es könnte eine Weile dauern, es zu finden.
Was nützen die klügsten Schriften? Wenn die nicht lesen können, die sie lesen sollen! Das als dezente Einleitung bevor es noch härter kommt und so manch einer Dampf durch die Ohren ablässt wir der Titanic Ihr Horn vor dem Untergang! Es gibt welche für die gelten keine Gesetze, egal ob auf feinsten, Bütten Papier, oder vom Sklaven in Schriftzeichen säuberlichste vor 4000 Jahren ohne Lampele in Hallen der Pharaonen gemeißelt! Es interessiert DIE nicht!
Gut, gut ein Entwurf! Wann kommt der Rauswurf bei der UN die mit dem Entwurf hausieren, wie Piraten mit den Freibeuterbrief Ihrer hochherrschaftlichen Majestät aus dem Buckingham Palast?
@ Kairo
Das steht noch eine Antwort aus…
Ich hatte gefragt; warum in Österreich sich der Staatsschutz um die Impfgegner kümmert und in der BRiD der Verfassungsschutz?
Ach, es ist so schön bei EUCH !!! Bin am schmunzeln ! Die Matrix noch immer nicht begriffen ? Macht nischt ! Der Alleingang durch das steinige Tal der Tränen bis zum Aufstieg macht sich viel besser. Man muß nicht laufend anhalten und die umgefallenen Jammerlappen wieder aufrichten.