Bundesarbeitsminister Heil will mit einer Strafrechts-Verschärfung die Bildung von Betriebsräten erleichtern.
Man sehe immer wieder, dass Menschen drangsaliert würden, die eine Arbeitnehmervertretung in Unternehmen gründen wollten, sagte der SPD-Politiker der „Augsburger Allgemeinen“. Deshalb werde er dafür sorgen, dass es Arbeitgeber gegebenenfalls mit der Staatsanwaltschaft zu tun bekämen.
Das Behindern von Betriebsratswahlen ist bereits strafbewehrt. Es handelt sich allerdings um ein Antragsdelikt. Es muss also erst jemand Anzeige erstatten. Nach dem Willen Heils soll künftig auch von Amts wegen ermittelt werden können. Dann reiche es aus, wenn eine Strafverfolgungsbehörde davon Kenntnis erlange, erklärte der Arbeitsminister. Aus Angst um ihren Arbeitsplatz würden sich viele nicht dagegen wehren, dass die Gründung eines Betriebsrats behindert werde.
Quelle: Deutschlandfunk vom 15.01.2022
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Mein lieber Hubertus! Deine Haare und Deine Ohrläppchen und wahrscheinlich was Du unterhalb der Gürtellinie… und selbst schon lange nicht mehr gesehen hast. Du tanzt doch nicht aus der Reihe, was Du vor hast wird das Gegenteil von dem was uns hier vorgelogen wird.