Nur vier Prozent der Abtreibungen aus medizinischen oder kriminologischen Gründen

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Während Justizminister Buschmann (FDP) den Paragraphen 219a ersatzlos streichen will, verzeichnet das Bundesamt einen leichten Rückgang der Abtreibungen in Deutschland. Kommt der Gesetzentwurf durch, dürfen Ärzte und Kliniken offen für Abtreibungen werben. Anders als bei männlichen Küken, denen ab dem sechsten Tag der Befruchtung ein Schmerzbewusstsein seitens des Gesetzgebers zugestanden wird, hat das ungeborene menschliche Leben weiter an Schutz und Wertschätzung verloren.

DESTATIS: Im 3. Quartal 2021 wurden rund 22 700 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, nahm die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im 3. Quartal 2021 gegenüber dem 3. Quartal 2020 um 6,4 % ab. Damit ist wie bereits in den ersten beiden Quartalen 2021 erneut ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. Im von der Corona-Pandemie geprägten Jahr 2020 nahmen die Abbrüche lediglich um 0,9 % ab. Anhand der vorliegenden Daten ist keine eindeutige Ursache für diesen Rückgang zu erkennen.

70 % der Frauen, die im 3. Quartal 2021 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahre alt, 19 % zwischen 35 und 39 Jahre. 8 % der Frauen waren 40 Jahre und älter, 2 % waren jünger als 18 Jahre. Rund 40 % der Frauen hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch noch kein Kind zur Welt gebracht.

96 % der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der Beratungsregelung vorgenommen. Eine Indikation aus medizinischen Gründen oder aufgrund von Sexualdelikten war in den übrigen 4 % der Fälle die Begründung für den Abbruch. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche (52 %) wurden mit der Absaugmethode durchgeführt, bei 32 % wurde das Mittel Mifegyne(r) verwendet. Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant, davon 80 % in Arztpraxen beziehungsweise OP-Zentren und 16 % ambulant in Krankenhäusern.

Quelle: opposition24.com vom 20.01.2022

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Ulrike
Ulrike
2 Jahre zuvor

Die Weiber sind einfach zu blöd zu verhüten.
Bei Vergewaltigungen und med.Notwendigkeit verstehe ich es ja noch dass Abtreibung erfolgt.

Aber die blöden Tussis die herumficken und dann schwanger werden weil zu blöd zu verhüten gehören bestraft.

birgit
birgit
2 Jahre zuvor
Reply to  Ulrike

So sehe ich das auch ! Allerdins ist da noch ein Faktor ! Kinder kosten in der Aufzucht sehr viel Geld ! Schau nur die Klamotten an, es ist eine Schande ! Außerdem behindern sie die Karriere von durchgeknallten Tussen. Also das dürfte auch ein Entscheidungsgrund sein.
Und außerdem, wer will in diese verrückte Sklavenwelt noch Kinder setzen, welche in Zukunft die Arbeit der Eltern übernehmen und dieses widerwärtige Verwaltungspack ernähren sollen.?

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
2 Jahre zuvor
Reply to  birgit

Nur Geduld die Neuordung steht schon vor der Tür!